Masters of Defense: Elishewitz Phoenix - In D legal?!?

G

gast250609

Gast
Hallo!
Fällt das Messer unter das neue deutsche Waffenrecht? Evtl. als Fallmesser?

Aber eigentlich eine ganz interessante Idee: ein feststehendes Messer mit einer verlängerbaren - durch herausziehen - Klinge... :super:

Wie ist eure Meinung zu dem Messer? ...

Generell kommt es mir sowieso vor, als wenn MOD nicht den besten Ruf hat, oder?!?
 
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Müsste eigentlich erlaubt sein da man die Klinge nur verlängert. Zu mod selber kann ich nix sagen hatte noch keins im Besitz. Ich finde das Phoenix allerdings ziemlich hässlich würde es mir deswegen auch nicht holen. Vor allem könnte ich mir auch vorstellen das es die Nachteile von einem fixed und einem Folder hat:

-dadurch das die Klinge immer rausschaut umständlich zu führen (Nachteil fixed)
-dadurch das man die Klinge ausfahren kann bestimmt nicht so stabil (Nachteil Folder)

Als otf wärs imo brauchbar so finde ich weder das Design noch sonst irgendwas gelungen. Wie gesagt sind alles nur Vermutungen habe selber noch keins in der Hand gehabt bzw getestet.

Edit: Da es der Toolshop verkäuft, isses anscheinend legal was mich zu folgender Idee bringt: Angenommen Microtech macht ein otf wo die Spitze nen mm (oder nen halben rausschaut), wäre das dann verboten? Will hier noch anmerken das ich nicht den staat bescheissen will, sondern is mehr als theoretiche Frage gedacht weil das wäre schon nen Hammer.
 
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Evilking schrieb:
Müsste eigentlich erlaubt sein ....

Edit: Da es der Toolshop verkäuft, isses anscheinend legal ...

Was ist das denn für eine Aussage?
Toolshop ist wirklich klasse und Stefan ein wirklich netter Kerl! Aber warum soll aus dem Grund das Messer legal sein, weil er es verkauft? Habe ich was nicht mitbekommen und die "Gesetzgebung von Deutschland" ist in die Hände von Toolshop/Stefan übergegangen? *kopfschüttel*

"Müßte" .... "anscheinend" .... Das ist schlicht Bullshit .... Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach die Finger still halten. Gerade in rechtlichen Belangen.
 
Also erst ma gehts auch freundlicher hab nie gesagt das es so ist sondern das ich es vermute, denn wenn ein deutscher Händler was verkauft müsste es doch legal sein oder nicht? Laut Gesetz sind Fallmesser ja verboten da es aber in dem Sinne keins is (was auch wieder eine vermutung meinerseits ist, allerdings bei dem momentanen Gesetz, kann man kaum anders als vermuten) müsste es (ich sage nicht das es erlaubt is) erlaubt sein. Ausserdem wenns ein Forumshändler verkauft muss es doch eigentlich legal sein, ich meine autos usw werden ja auch nur legale angeboten, ich zumindest habs noch nie erlebt das ein Händler aus dem Forum (Thomas Wahl, Wolfster, Toolshop usw) was illegales verkauft, vorallem weil er sich es garnicht erlauben könnte was illegales zu verkaufen, is ja Handel mit illegalen Waffen. Also hab ich meine Schlussfolgerung gezogen und gesagt es müsste erlaubt sein.
Ich meine, wenn du dir was im Supermarkt kaufen kannst wird es ja wohl legal sein, wenn es jetzt schon soweit is das ich Sachen die ich bei nem Händler kaufen kann auf Legalität prüfen muss (und ich meine mit Händler nicht den Flohmarkt) dann wirds Zeit auszuwandern.

EDIT: Angenommen Andreas du würdest das Messer interessant finden, dann auf die Toolshop Seite gehen und sehen das es das zu kaufen gibt würdest du nach der Legalität fragen? Bzw woher nimmst du dir die Info ob ein Messer legal ist? Ich für meinen Teil habs bis jetzt immer so gemacht, ich kanns in DE kaufen also isses legal, falls es nicht so is tut es mir leid wollte keinen dazu ermutigen sich was illegales zu beschaffen sondern nur helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
frag einfach bei toolshop nach dan
kannst auch ganz sicher sein obs legal ist!

nebenei ich hatte das mod schon mal in der hand
machte für mich einen soliden eindruck,
solange man keine tür oder so aufhebeln will :D
ansonsten fand ich persönlich es nur zu klein für mich
aber sonst tolle arbeit und qualität!
wens dir gefällt würd ich es nähmen ist sicher ein
interessantes design ;)

mfg
 
Delta SEAL schrieb:
frag einfach bei toolshop nach dan
kannst auch ganz sicher sein obs legal ist!
EBEN NICHT!

Lies doch mal den Thread, gerade das versuchen wir doch hier zu erklären. Nur weil ein Händler (und selbst wenns ein guter wie Toolshop ist) etwas anbietet, ist es dadurch noch lange nicht legal - oder macht der Händler die Gesetze?


In diesem Thread wird erwähnt, dass ein ****-Anbieter 10cm Autos anbietet - und die werden dadurch auch nicht legal in D.
 
Wer kann die Frage nach der Legalität beantworten?

Danke für die Unterstützung!
Also... bisher sind wir mit unseren Überlegungen nicht wirklich weiter gekommen. Ich stimme Euch zu in der Meinung, nur weil etwas bei einem Händler angeboten wird, muss es noch lange nicht erlaubt sein.
Z.B. hat ACMA Reus jedes Messer von MOD im Programm ausser die Autos über 8,5 cm und das Phoenix... aber wir wollten ja nicht so argumentieren... :steirer:

Wie kommen wir den jetzt zu einer rechtlich richtigen Aussage?
Die Ausgangsfrage muss ja sein, ist das Phoenix ein Fallmesser oder nicht? Wie wird Fallmesser definiert, ist ein Messer was eine nicht komplett versenkbare - sprich permanent vorhandene Klinge - hat ein Fixed oder ein Derivat eines Fallmessers!?! :glgl: :irre: :glgl:

Tja, ich mit meinen bescheidenen Rechtskenntnissen fühle mich überfordert und denke mal, dass man von Rechtshüter zu Rechtshüter Pech oder Glück haben kann...

Schade... aber deswegen eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitzes zu riskieren ist es nicht wert!!! :(
 
Noch mal ganz langsam zum Mitlesen:

Was in D als Waffe gilt oder nicht, regelt das Waffengesetz. Punkt.

Und jetzt kommt das Ding, wenn was unklar ist, man sich also nicht sicher ist, ob ein Gegenstand eine "verbotene" Waffe ist, oder nicht:

WaffG 2002 § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
...
(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde.
Antragsberechtigt sind
1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit
sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft
machen können,
2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.


OK. Also kann im Prinzip jeder so einen Antrag stellen.
Also könnte in diesem Fall MOD, jeder Händler und auch jede Privatperson, die das interessiert, den Antrag stelllen (und dafür dann die Kosten tragen).
.... Aber an wen?

WaffG 2002 § 48 Sachliche Zuständigkeit
...
(3) Zuständig für die Entscheidungen nach § 2 Abs. 5 ist das Bundeskriminalamt.

Gut alles klar jetzt?

Das BKA beschäftigt sich also auf Antrag mit so einem Gegenstand. Beschließt dann, ob verboten oder nicht. Dann ergeht ein Feststellungsbescheid. Das Ergebnis erlangt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger dann Gültigkeit.

Wo gibt es die Infos?
Im Waffengesetz: Gesamtausgabe des Waffengesetz als PDF
Oder z.B. hier: Kosten „Feststellungsbescheid“ nach §2 WaffG


Und was ist, wenn es für einen solchen Gegenstand, bei dem Zweifel bestehen, kein Feststellungsbescheid existiert?
Dann liegt es im Ermessen der Justiz, wie der Gegenstand einzustufen ist. Sprich beim Polizisten, der damit zu tun hat oder beim Richter in der Verhandlung. Und das sind Menschen .... Und was dabei rauskommt? Tja .. das ist eben dann nicht sicher. Und aus dem Grund mache ich mir das ganz einfach, wenn ich mich für einen Gegenstand interessiere, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie der einzustufen ist: Ich laß die Finger davon. Ganz einfach ... und damit bin ich auf der sicheren Seite.
Ich vertraue bei so etwas eben nicht einem Händler (das hat jetzt überhaupt nichts mit Stefan vom Toolshop zu tun!). Händler müssen sich nicht zwingend mit allen Gesetzen und deren Auslegung/Anwendung auskennen. Es gibt immer noch die Tatsache: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. D.h. werde ich mit so einem Gegenstand "erwischt", kann ich eben nicht sagen: "Ich habe es nicht gewußt" ...."Der Händler XYZ hat mir das aber verkauft und der sah seriös aus, ...." und es funktioniert eben auch nicht: "Das habe ich aber im Messerforum gelesen, das hat XYZ geschrieben."
Und genau aus dem Grund sollte man auch mit Aussagen zur Legalität von Gegenständen im Bezug auf das Waffengesetz hier sehr vorsichtig sein. Sonst stürtzt man sich selbst oder andere Ruckzuck ins Unglück. Und das wollen wir ja wohl nicht, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
secsov2 schrieb:
Z.B. hat ACMA Reus jedes Messer von MOD im Programm ausser die Autos über 8,5 cm und das Phoenix... aber wir wollten ja nicht so argumentieren... :steirer:

schnickschnack. acma hat das phoenix im programm und acma, als offizieller mod importeur, läßt ALLE autos und vermeintlichen fallmesser vorher vom bka prüfen.
fönix bei acma
also, keine regel ohne ausnahme, in diesem speziellen fall, diese marke, dieser importeur und dieses messer, können wir davon ausgehen, daß es in d legal ist, weil acma es anbietet.

wenn hier ein acma kunde anwesend ist, kann er doch mal die unterlagen (in kopie) anfordern.
 
@Andreas:
Dein letzter Beitrag ist sowas von richtig und wichtig !!,
der gehört unbedingt angepinnt!
 
Dann ist ja alles OK!!!

M K G schrieb:
schnickschnack. acma hat das phoenix im programm und acma, als offizieller mod importeur, läßt ALLE autos und vermeintlichen fallmesser vorher vom bka prüfen.
Sorry, in der pdf-Preisliste vom März 2005 stand es nicht drinn, deshalb bin ich - ein wenig vorschnell - davon ausgegangen, dass ACMA es nicht vertreibt.

Auch ich finde den Beitrag von Andreas absolut aufschlussreich und merkenswert. Besonders die Vorgehensweise zur Genehmigung kannte ich nicht. Auch dass Händler zur Absicherung Messer vom BKA untersuchen lassen können und dass die ausgestellten Zertifikate einsehbar sind war mir unbekannt.

Zuletzt möchte ich noch hervorheben, dass sowohl der Ruf vom Toolshop als auch von ACMA nicht angekratzt ist!

Toolshop, weil verkauft NUR legale Sachen ...

und...

ACMA, weil sie SELBSTVERSTÄNDLICH das komplette MOD Angebot führen :D
 
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