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Gast
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Hallo,
Ich bin neu hier und habe sooo viele Fragen aber ersteinmal einen schönen Gruß in die Runde.
Frage:
Reicht es aus z.B. ein Benchmade Bugout (Einhandmesser) abzuschließen, um es führen/transportieren (auch im öffentlichen Verkehr) zu dürfen.
Oder ist das abgeschlossene Messer nun per Definition kein Einhandmesser mehr und darf außerhalb von Sicherheitszonen und dem öffentlichen Verkehr, wie ein Zweihandmesser geführt werden?
Darf ich diese Messer auch in der Öffentlichkeit (z.B. Innenstadt) zu einem allgemein anerkannten Zweck, wie Äpfelschneiden, auspacken und benutzen?
Vielen Dank vorab für eure Kommentare
Ich bin neu hier und habe sooo viele Fragen aber ersteinmal einen schönen Gruß in die Runde.
Frage:
Reicht es aus z.B. ein Benchmade Bugout (Einhandmesser) abzuschließen, um es führen/transportieren (auch im öffentlichen Verkehr) zu dürfen.
Oder ist das abgeschlossene Messer nun per Definition kein Einhandmesser mehr und darf außerhalb von Sicherheitszonen und dem öffentlichen Verkehr, wie ein Zweihandmesser geführt werden?
Darf ich diese Messer auch in der Öffentlichkeit (z.B. Innenstadt) zu einem allgemein anerkannten Zweck, wie Äpfelschneiden, auspacken und benutzen?
Vielen Dank vorab für eure Kommentare

