Artur
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Quelle: SPIEGEL-ONLINE vom 17.01.2007
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,460381,00.html
MIT MESSER AM FLUGHAFEN
US-Gericht verurteilt Passagier zu einem Jahr Haft
Ein amerikanisches Gericht hat einen 22-jährigen Einwanderer aus dem Jemen zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann hatte auf dem Flughafen von Detroit ein verstecktes Messer bei sich.
Detroit - Das Messer war am 7. September vergangenen Jahres im Adressbuch des jemenitischen Flugpassagiers entdeckt worden. Die 6,3 Zentimeter lange, in einem Adressbuch verborgene Klinge habe zwar keine wesentliche Bedrohung dargestellt, entschied der Bezirksrichter in Detroit. Das Mit-Sich-Führen einer Waffe im Sicherheitsbereich des Flughafens sei aber streng verboten.
Der Angeklagte sagte, er habe nicht gewusst, dass in dem Adressbuch ein Messer eingearbeitet gewesen sei. Er wollte in seine Heimat fliegen, um dort eine Frau zu finden, und war auf dem Airport festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Haft.
Der Richter ordnete zusätzlich eine zweijährige Bewährungszeit im Anschluss an die Verbüßung der Strafe an.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,460381,00.html
MIT MESSER AM FLUGHAFEN
US-Gericht verurteilt Passagier zu einem Jahr Haft
Ein amerikanisches Gericht hat einen 22-jährigen Einwanderer aus dem Jemen zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann hatte auf dem Flughafen von Detroit ein verstecktes Messer bei sich.
Detroit - Das Messer war am 7. September vergangenen Jahres im Adressbuch des jemenitischen Flugpassagiers entdeckt worden. Die 6,3 Zentimeter lange, in einem Adressbuch verborgene Klinge habe zwar keine wesentliche Bedrohung dargestellt, entschied der Bezirksrichter in Detroit. Das Mit-Sich-Führen einer Waffe im Sicherheitsbereich des Flughafens sei aber streng verboten.
Der Angeklagte sagte, er habe nicht gewusst, dass in dem Adressbuch ein Messer eingearbeitet gewesen sei. Er wollte in seine Heimat fliegen, um dort eine Frau zu finden, und war auf dem Airport festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Haft.
Der Richter ordnete zusätzlich eine zweijährige Bewährungszeit im Anschluss an die Verbüßung der Strafe an.
