Messer am Flughafen

Artur

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Quelle: SPIEGEL-ONLINE vom 17.01.2007
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,460381,00.html

MIT MESSER AM FLUGHAFEN

US-Gericht verurteilt Passagier zu einem Jahr Haft

Ein amerikanisches Gericht hat einen 22-jährigen Einwanderer aus dem Jemen zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann hatte auf dem Flughafen von Detroit ein verstecktes Messer bei sich.

Detroit - Das Messer war am 7. September vergangenen Jahres im Adressbuch des jemenitischen Flugpassagiers entdeckt worden. Die 6,3 Zentimeter lange, in einem Adressbuch verborgene Klinge habe zwar keine wesentliche Bedrohung dargestellt, entschied der Bezirksrichter in Detroit. Das Mit-Sich-Führen einer Waffe im Sicherheitsbereich des Flughafens sei aber streng verboten.

Der Angeklagte sagte, er habe nicht gewusst, dass in dem Adressbuch ein Messer eingearbeitet gewesen sei. Er wollte in seine Heimat fliegen, um dort eine Frau zu finden, und war auf dem Airport festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Haft.

Der Richter ordnete zusätzlich eine zweijährige Bewährungszeit im Anschluss an die Verbüßung der Strafe an.

:staun:
 
Da wären zuerst mal die näheren Umstände interessant, die zu dem Urteil geführt haben. Wobei die Entscheidungen von US-Gerichten für Europaer oftmals nicht nachvollziehbar sind. Vermutlich muss der Verurteilte noch froh sein, dass er nicht als Terrorist eingestuft wurde und einen unbefristeten Aufenthalt in Guantanamo Bay vor sich hat.

Was nicht ist, kann ja noch werden.

PS. Ich hatte auch schon mal aus Versehen ein Messer dabei. Aber in die USA kontrolliere ich 3-fach.
 
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Was nicht ist, kann ja noch werden.
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Aber in die USA kontrolliere ich 3-fach.

Naja, soo schlimm (Guantanamo oder Stahlkuglen an den Füßen) wird es hier in absehbarer Zeit nicht werden, aber ich weis aus erster Hand, dass es hier bei uns auch bald schon an größeren Flugplätzen (je nach Klassifizierung) passieren könnte, dass sog. "Flugsicherheitsassistenten" mit Metalldetektoren herumlaufen werden.

Dieses "Berufsbild" wird demnächst als anerkannter Ausbildungslehrgang (nicht Beruf !) an verschiedenen IHK's angeboten.
Über deren mögliche Befugnisse ist allerdings noch nichts bekannt geworden, nur dass es sie bald geben wird. Das wird sich zwischen Hausrecht und HiPo angelegt werden.
edit:
Welche Spezialgesetze oder Paragraphen da zur Anwendung kommen könnten/werden, ist auch noch nicht raus, aber es wird garantiert nicht zuerst das WaffG sein, sondern eher das LuftVG und StGB, alles was irgendwie mit Luftverkehr zu tun hat i.V.m. - nur dass nicht gleich wieder der leidige § aus dem WaffG zitiert wird....

In Hamburg ist mittlerweile sogar die Besucherterasse an der 33/15 aus allseits bekannten Vorwänden geschlossen worden - die ist vor Jahren extra für Spotter (das sind die Leute, die bis zu >70.000 verschiedene Flugzeuge in ihrer Galerie haben) eingerichtet worden.

Also in Zukunft auch am Regionalflugplatz vor Ort evtl. die Taschen vor Betreten kontrollieren :hmpf: - aber soweit sind wir noch nicht, bevor das passieren wird, drehen erstmal die deutschen Sachbearbeiter und Verwalter ihre Mühlen...

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Na,ja immerhin war das Messer in einem Adressbuch versteckt und das ist nicht der normale Aufbewahrungsort dafür.Er hat es versteckt und gehofft nicht aufzufallen.Warum auch immer.

Gr.Peter
 
ich würde empfehlen, die Medlung bezüglich der verhängsten Strafen ohne weitere Informationen icht zu ernst zu nehmen, in den USA werden Erstinstanzlich oft groteske Urteile gefällt (im Zivilrechtlichen Bereich noch extremer) die in der/den höheren Instanzen dann aber deutlich zurechtgestutz werden. Da diese Urteile dann aber wenig spektakulär sind, finden sie im Gegensatz zu den Erstinstanzlichen nur höchst selten Eingang in die deutsche "Berichterstattung".
 
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