Messer beim Fliegen mitnehmen? [USA via D; Fluggepäck]

pockettiger

Mitglied
Beiträge
31
Es will mir nicht aus dem Kopf,also frag ich mal nach:
Meine Mutter wird die nächsten 2 Wochen in den USA verbringen und ich hab sie noch überreden können, ihr kleines Schweizer mitzunehmen;).
Heute gegen 13 Uhr kommt ein Anruf aus Frankfurt(Zwischenstation) und sie erzählt mir, dass sie das Victorinox nicht mitnehmen durfte.Zum Glück konnte ihr Freund, der nicht mit flog, nehmen.
Aus dem Text ergibt sich für mich also die Frage:
WARUM??? Wie könnte ein Schweizer Taschenmesser,das sich natürlich nicht im Handgepäck befindet, irgendjemandem Schaden zufügen?
Auch Nagelfeilen etc. sind anscheinend nicht erlaubt...Ich blick da echt nicht mehr durch!
 
AW: Messer beim Fliegen mitnehmen?

Was soll den der Schmumpf?
Hat sie nicht vielleicht doch das Handgepäck gemeint?
Ich bin seit 9.11 schon oft in die Staaten und in das UK geflogen und im normalen Gepäck ist das gar kein Problem.
 
AW: Messer beim Fliegen mitnehmen?

Ich könnte mir es auch nicht anders erklären aber nein,ich hab auch am Telefon noch mal nachgefragt.Es war nicht im Handgepäck.
 
Ich bin schon mit einem ganzen Koffer voller Messer in die USA gefogen und keinen hats geschert.
Und da waren auch Waffen dabei. Im normalen Gepäck ist das kein Problem ...

Viele Grüße,
Haebbie
 
Passt zwar nicht unbedingt zum eigentlichen Startpost, dafuer aber zum dessen Titel:
hat hier schon jemand Erfahrungen damit gemacht, dass Messer am Zielort dann nicht mehr im Gepaeck waren? Ggf. mit einem Statement vom Zoll oder auch ohne?

Hab vor im April 3 Messer aus den USA (von NYC aus) mit nach DE zu nehmen und denk da manchmal noch drueber nach.. (allerdings find ich die Freigrenzen beim Fliegen doch noch verlockend bei einem bm710-801 und einem esee-3...)

Vielen Dank fuer moegliche Antworten! :)

s_f

PS.: tut mir Leid, wenn das jetzt ''off-topic'' ist..
 
Ich kann nicht glauben, daß jemand Probleme bekommt, wenn sein Messer eindeutig nicht im Handgepäck, sondern im Koffer ist. Liegt eindeutig im Bereich der Märchenwelt.

Das Gepäck wird durchleuchtet und kommt dann in den Flieger.
Einen Zugriff auf den Koffer hat keiner mehr.
Es gibt auch vor dem Einchecken Vorkontrollen. Auch wenn dort etwas festgestellt wird, dann verbleibt der Gegenstand im Gepäck, es sei, es gibt eine Einfuhreinschränkung für den Gegenstand oder würde gegen die IATA-Sicherheitsbestimmungen verstoßen.
Sollte bei der Ausfuhrkontrolle durch den Zoll etwas festgestellt werden, dann wird der Besitzer des Koffers mit dazu geholt.
Es werden nicht einfach Sachen aus dem Koffer geholt und dann wieder verladen. Besonders, wenn der Koffer/Gepäckstück ordentlich verschlossen ist.
Ansonsten liegt dann ein Diebstahlsdelikt vor.
 
Ich stelle das Ganze ebenfalls mal in Frage...:argw:

Falls der Gegenstand irgendwelchen Beschränkungen unterliegen würde,
wäre dein Mutter ganz sicher nicht geflogen. Und die ganze Geschichte
mit dem Handgepäck ist selbstredend und eindeutig.

Keine Panik liebe Mitlesende, ein Victorinox im Fluggepcäk stellt
mit Sicherheit kein Problem dar. ;)
 
Soso, nur Vermutungen, und auf denen basierend die Behauptung aufstellen das Pockettigers Mutter das nicht erlebt haben kann?

Ich kann mir durchaus vorstellen das Pockettiger da nichts falsch verstanden hat, sondern die Geschichte genau so passiert ist. Schaut euch doch die Hysterie allerorten an. Da ist gut denkbar das an der Gepäckannahme jemand nicht zwischen dem Handgepäck, und dem was in den Frachtraum kommt unterscheiden kann/will.

Ja, ich halte es sogar für möglich das eine Fluggesellschaft sogar so eine Vorschrift in ihren Bestimmungen drin hat. Z.B. weil es bekanntlich in GB wegen allem Stress geben kann, was spitz oder scharf ist. Also wird Einfachheit halber nicht nach Flugzielen unterschieden. Das spart Geld, nämlich die Zeit das nachschlagen zu müssen.

Gruß, Bernhard
 
...
Da ist gut denkbar das an der Gepäckannahme jemand nicht zwischen dem Handgepäck, und dem was in den Frachtraum kommt unterscheiden kann/will.

Ja, ich halte es sogar für möglich das eine Fluggesellschaft sogar so eine Vorschrift in ihren Bestimmungen drin hat. Z.B. weil es bekanntlich in GB wegen allem Stress geben kann, was spitz oder scharf ist. Also wird Einfachheit halber nicht nach Flugzielen unterschieden. Das spart Geld, nämlich die Zeit das nachschlagen zu müssen.
...

Frachtgepäck wird beim Check in abgenommen und geht dann auf Förderbändern Richtung Frachtraum. Die Passagiere gehen dann ohne dieses Gepäck in den Abflugbereich, am Eingang dieser findet die Handgepäck-Kontrolle statt. Sprich die Kontrolle dieser Gepäckstücke findet örtlich und zeitlich getrennt von unterschiedlichem Personal statt, es ist also unmöglich da etwas zu verwechseln.

Sollten Fragen zum Frachtgepäck auftreten ist es in der Regel so, dass dies andere Passagiere nicht mitbekommen (von wegen andere wurden Nagelknipser abgenommen). In allen Fällen in denen mir dies passiert ist wurde ich freundlich aber bestimmt in ein Separee gebeten um dort den Koffer zu öffnen.
Es ging übrigens übrigens immer um nicht durchleuchtbare Bereiche (Technik Kram) und nie hat sich jemand an Messern gestört.

Außerdem haben natürlich alle Fluggesellschaften ellenlange
Vorschriften was in den Frachtraum darf und was nicht, aber diese richten sich nach der Gefährdung des Frachtraums. (Kann man auch online einsehen)
Ob der Passagier wegen Messer, oder irgend etwas anderem in irgendwelchen Ländern verbotenem, nach Ankunft Schwierigkeiten bekommt ist den Fluggesellschaften erstens vollkommen egal.
Außerdem ist es für Fluggesellschaften unmöglich alle Länder-Beschränkungen die es so auf der Welt gibt in Ihren Frachträumen zu verbieten. Da könnten die Passagiere ja so gut wie überhaupt nichts mehr mit nehmen.
Meine Erfahrung ist das Messer, Schwerter usw. im Frachgepäck die Fluggesellschaften kein Stück interessieren, geschweige denn dass es verboten wäre, man nach Anmeldung sogar Schusswaffen dort transportieren.

Was man aber bei nahezu jedem Flug erlebt ist Stress wegen irgendwelcher Messerchen/Nagelscheren usw. im Handgepäck.

Sprich entweder es lag ein ganz arges Missverständnis vor oder es geht um Handgepäck.
Wobei meine Erfahrung sogar eher die ist das das Personal am Check In sogar empfiehlt bestimmte Gegenstände in das Frachtgepäck zu tun.

Man stelle sich auch mal vor man dürfte keine Nagelknipser -scheren in das Frachtgepäck nehmen, die Flüge müssten Stunden später oder ohne Gepäck starten, welcher Reisende hat denn bitte keinen Nagelknipser oder eine Nagelschere dabei.

Gruß
El
 
Mich würde es auch nicht wundern, wenn sich das wie beschrieben zugetragen hat. Zum Thema Messer und Flughafen Frankfurt hatten wir ja schon einmal einen Thread vor knapp drei Jahren. Damals wurde auf bunten Gepäckratgeber-Broschüren und der Flughafenwebseite behauptet, Messer ab 6cm Klingenlänge seien grundsätzlich im Gepäck (Hand und Check-In) verboten.

Auf Anfrage beim Flughafen wurde dann bestätigt, dass diese Angaben falsch falsch waren. Korrigierte Broschüren und die aktuelle Gepäckseite erlauben nun Messer im Check-In-Gepäck. Die alte Seite mit der Fehlinformation steht aber auch immer noch im Netz. Vielleicht sind dann auch die Vorschriften nicht alle überall auf dem neusten Stand.

Björn

EDIT: Das mit den Nagelfeilen habe ich übersehen, die waren auch damals kein Problem. Dann passt meine Theorie doch nicht richtig.
 
Schon bedauerlich und ägerlich, daß die verschiedenen Luftfahrtbehörden keinen einheitlichen roten Faden haben und danach einheitlich auf allen bundesdeutschen Verkehrsflughäfen arbeiten.

16 Bundesländer und Bund schaffen es nicht sich zusammen zu setzen und mal klaren Tisch zu machen.

Gerade am Wochenende habe ich von verschiedenen Leuten gehört, wie sie an drei verschiedenen Verkehrsflughäfen in Deutschland sicherheitstechnisch unterschiedlich behandelt und informiert wurden.

Meine Frau durfte vor zwei Wochen eine Flasche Wein nicht mit an Bord (Inlandsflug) nehmen und mußte diese zurück ins Auto bringen. Ein Bekannter von uns flog von einem anderen deutschen Flughafen ebenfalls innerdeutsch und hatte eine Flasche Wein im Handgepäck.

Da möchte doch manchmal gerne in die Tischplatte beißen, oder? :hmpf:
 
Schon bedauerlich und ägerlich, daß die verschiedenen Luftfahrtbehörden keinen einheitlichen roten Faden haben und danach einheitlich auf allen bundesdeutschen Verkehrsflughäfen arbeiten.

16 Bundesländer und Bund schaffen es nicht sich zusammen zu setzen und mal klaren Tisch zu machen.
Das liegt daran, dass die deutschen Luftfahrtbehörden sozusagen immer noch im Leerlauf arbeiten oder besser: verharren, bis die europäischen Richtlinien endgültig umgesetzt werden können. Man wartet ab, was noch alles "EU-tauglich" gemacht werden kann, dann wird komplett "abgeräumt". Und das bedeutet im Allgemeinen nichts Gutes aus deutscher Nutzer-Sicht.

Erst war die JAR/FCL und JAR/OPS dran, was nur Luftfahrtpersonal und Flugbetrieb betraf, jetzt ist die Verwaltung dran, und da wird noch sehr viel Kleinholz gemacht. Danach kann man wahrscheinlich komplett vergessen, was man bisher wusste oder zu wissen glaubte. Die IATA und ICAO werden da garantiert auch noch miteinbezogen.
Also lieber nicht darauf hoffen, das sich ausgerechnet bei uns was zum Positiven ändern wird.

Hinzu kommt die aktuelle Panne in Schiphol, da wird jetzt noch mal wieder nachgelegt und noch pingeliger hingeschaut...

Gruß Andreas
 
Tja, momentan herrscht nach den Pannen in Amsterdam und München übertriebener blinder Aktionismus. Hält nur ein paar Monate.
Wenn dann die Hauptreisezeiten losgehen, drängen die Luftverkehrsgesellschaften und Passagiere auf rasche und schnelle Abfertigungen.
Man will schließlich Sicherheit haben, aber nix dafür tun. Daß dann die Qualität der Kontrolle und der Sicherheit leidet muß hingenommen werden.

Bis mal wieder etwas passiert. Dann wird wieder (kennen wir ja doch) nach schärfen Vorschriften und Gesetzen geschrien!

Grußd
Hubert
 
Ob der Passagier wegen Messer, oder irgend etwas anderem in irgendwelchen Ländern verbotenem, nach Ankunft Schwierigkeiten bekommt ist den Fluggesellschaften erstens vollkommen egal.l

Das habe ich anders erlebt: Gepäck Voruntersuchung vor dem Check In in Stuttgart. Es geht in die Türkei. Mein AK74 wird vom Voruntersucher, der alles Gepäck, nicht nur das Handgepäck, röntgt, eingehendst und lange untersucht - auf einen automatischen Öffnungsmechanismus. Der Voruntersucher hockt in der Schlange vor dem Check In und hat ein Röntgengerät. In der Türkei wären Springmesser verboten, sagte er. Auf dem AK74 steht "Automat Kalashinkov". Dass das Messerchen völlig manuell ist, hat er erstmal nicht glauben wollen.

Ich weiß jedoch nicht, auf welcher Rechtsgrundlage er das Messer, falls es automatisch wäre, konfisziert hätte.

Etwas völlig off topic: 2003 hatte ich dermassen gestaunt, als ich nach Ankunft am Zielort mein Handgepäck öffne und mein lange verloren geglaubtes Opinel im Handgepäck finde. Das ging durch alle Checks...
 
Sollte bei der Ausfuhrkontrolle durch den Zoll etwas festgestellt werden, dann wird der Besitzer des Koffers mit dazu geholt.
Es werden nicht einfach Sachen aus dem Koffer geholt und dann wieder verladen. Besonders, wenn der Koffer/Gepäckstück ordentlich verschlossen ist.
Ansonsten liegt dann ein Diebstahlsdelikt vor.

Das stimmt soweit für Deutschland, bei den Amis werde koffer auch ohne Besitzer geöffnet, dafür gibt es mittlerweilen schon extra schlösser, die für den Zoll "gebaut" sind, damit diese die mittels Technik schadensfrei öffenen können. Soweit zum Eigentumsrecht in den Staaten....
 
Um das mal klarzustellen, bei begründeten Verdacht, kann auch hierzulande
der Zoll Gepäckstücke öffnen, ohne den Besitzer dazuzuholen
bzw. sein Einverständnis einzuholen. ;)

Das ist auch gut so, andrerseits wäre eine Strafverfolgung mitunter
unmöglich. Man denke auch mal an den Postverkehr. Auch hier werden
regelmäßig Poststücke geöffnet, ähnlich dem Reiseverkehr. Ein
Eigentumsrecht hat hier keinerlei Daseinsberechtigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde, dass du das recht unglücklich formuliert hast.
Und sachlich falsch ist das auch noch, denn öffnen dürfen sie, aber wegnehmen nicht!

Der Postweg ist da was anderes.

Eigentlich habe ich da schon ganz richtig formuliert. ;)

Zum Verständnis das Eigentumsrecht bezieht sich auf die Gegenstände.

BTW, auch der Koffer ist dein Eigentum, an dem du Recht hast. Weil
der Beamte beim Öffnen des Koffers eventuell dein Eigentum beschädigt.
Darüber hinaus werden eventuelle Gegenstände, die einer Ausfuhrbeschränkung
unterliegen, zumeist als Beweismittel beschlagnahmt oder auch
eingezogen (beispielsweise nach dem WaffG oder BtMG (§ 33 II)).
Dann geht das Eigentum auch an den Staat über.

Aber danke für deine konstruktive Kritik.:super:

Der Postweg bildet da im übrigen auch keine Ausnahme.
Wenn du solche Aussagen machst, begründe diese doch bitte auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich habe ich da schon ganz richtig formuliert. ;)

Zum Verständnis das Eigentumsrecht bezieht sich auf die Gegenstände.
ich weiß, aber dort wird ja sagen wir mal so: nicht unbegründet eingegriffen, sondern der Koffer wird durchleuchtet, und wenn da Ungereimtheiten auftreten wird der Koffer geöffnet. Ist alles klar, kommt nen Brief rein, und der Koffer wird geschlossen.
Ist nicht alles klar, kann man üblicherweise den Koffereigentümer erreichen - der befindet sich in greifbarer Nähe - ist durchaus schon passiert, dass erklärungsbedürftige Ähnlichkeiten mit beispielsweise Schusswaffen auftauchen, die man dann sehr langsam unter diversen Augen und Mündungen erklären darf. (Die Herren waren zu dem Zeitpunkt auch sehr angespannt, jedenfalls wenn man von den erleichterten Gesichtern hinterher ausgehen kann.)

Die unmittelbare Nähe des Besitzers hat man bei der Post nicht, zumal dann auch gerne gesagt wird: hab ich nicht bestellt, kenn ich nicht, weiß ich nicht ...
 
Danke für die Ausführungen zum Eigentumsrecht, öffnen eines Gepäckstückes etc., aber nun wollen wir uns wieder der ursprünglichen Thematik zuwenden --> siehe Startbeitrag. Alles andere wird ab jetzt als OT eingestuft.
 
Zurück