bwe
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Ich habe auf einen Hinweis beim letzten Flug hin mal nach der obigen Richtlinie gegoogelt.
http://www.salzburg-airport.at/Dangerous_goods.pdf
(Vielleicht findet oder hat jemand das aktuelle Original und die zugehörigen Erlasse?)
Lt. EU Richtlinie sind Messer bis 6cm Klingenlänge erlaubt.
Ich habe die nette Dame bei der Sicherheitskontrolle gefragt, wie sie das prüft.
Darauf hin hat Sie mir Ihren Umhängeausweis gezeigt, der eine Kantenlänge von 6cm hat.
Hier gibt's was neues?
Kann das sein?
Wie sieht die rechtliche Situation in Deutschland aus? (EU-Recht über Deutsches Recht oder umgekehrt?)
Warum ist das seit 2002 bereits so und alle Deppen drehen hier nur völlig paranoid durch?
Oder hat sich da aktuell was geändert?
Hat jemand den aktuellen Stand?
Wie stehen die Fluggesellschaften dazu?
@herbert: vielleicht können wir endlich wieder "nicht nackt" (also ohne Messer) fliegen?
Grüße [:confused mode:]
bwe
http://www.salzburg-airport.at/Dangerous_goods.pdf
(Vielleicht findet oder hat jemand das aktuelle Original und die zugehörigen Erlasse?)
Lt. EU Richtlinie sind Messer bis 6cm Klingenlänge erlaubt.
Ich habe die nette Dame bei der Sicherheitskontrolle gefragt, wie sie das prüft.
Darauf hin hat Sie mir Ihren Umhängeausweis gezeigt, der eine Kantenlänge von 6cm hat.
Hier gibt's was neues?
Kann das sein?
Wie sieht die rechtliche Situation in Deutschland aus? (EU-Recht über Deutsches Recht oder umgekehrt?)
Warum ist das seit 2002 bereits so und alle Deppen drehen hier nur völlig paranoid durch?
Oder hat sich da aktuell was geändert?
Hat jemand den aktuellen Stand?
Wie stehen die Fluggesellschaften dazu?
@herbert: vielleicht können wir endlich wieder "nicht nackt" (also ohne Messer) fliegen?
Grüße [:confused mode:]
bwe