Messer im Flugzeug erlaubt (6cm) EU Verordnung 2320

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bwe

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Ich habe auf einen Hinweis beim letzten Flug hin mal nach der obigen Richtlinie gegoogelt.

http://www.salzburg-airport.at/Dangerous_goods.pdf

(Vielleicht findet oder hat jemand das aktuelle Original und die zugehörigen Erlasse?)

Lt. EU Richtlinie sind Messer bis 6cm Klingenlänge erlaubt.
Ich habe die nette Dame bei der Sicherheitskontrolle gefragt, wie sie das prüft.
Darauf hin hat Sie mir Ihren Umhängeausweis gezeigt, der eine Kantenlänge von 6cm hat.

Hier gibt's was neues?
Kann das sein?

Wie sieht die rechtliche Situation in Deutschland aus? (EU-Recht über Deutsches Recht oder umgekehrt?)

Warum ist das seit 2002 bereits so und alle Deppen drehen hier nur völlig paranoid durch?
Oder hat sich da aktuell was geändert?

Hat jemand den aktuellen Stand?
Wie stehen die Fluggesellschaften dazu?

@herbert: vielleicht können wir endlich wieder "nicht nackt" (also ohne Messer) fliegen?

Grüße [:confused mode:]
bwe
 
Hmmm. Interessant. :argw:
Demnach könnte man ein Ka-Bar TDI (5,874 cm Klinge) im Flugzeug bei sich tragen? Ein "Feststellmesser" (Ist doch ein klassischer Folder oder?) aber grundsätzlich nicht (auch kein LadyBug)? :confused: Und eine über 6cm lange Schere auch nicht?
Diese Definition erscheint mir etwas gewagt. So Paranoid wie die an Flughäfen überall sind, wird es da wohl noch andere Regeln geben.

Es währe wirklich interessant mehr darüber zu erfahren. Ist hier vielleicht ein Rechtskundiger unter uns Forumianern, der diese EU-Verordnung anders liest als ich, oder hier mehr weiss?

Gruss!
RogerRabbit
 
thrawn schrieb:
Und dann gibts noch den Betreiber, der doch im Prinzip noch zusätzlich verbieten darf, was er will, oder?
Das denke ich auch.

Ehrlich gesagt, ich habe mir den Link noch nicht angesehen. Aber wenn, dann regelt die EU Richtlinie die gesetzliche Maximalgrösse von Messern in Flugzeugen und die einzelnen Linien können das nach Belieben verschärfen.

Ich würde sicherheitshalber lieber weiterhin ohne Messer fliegen.

-Walter
 
Ich mache es mir einfach: 1998 nach Fuerteventura kamen mein BW- Tachenmesser und ein kleines namenloses fixed in die Reisetasche kurz vor dem einchecken, so hatte ich null Probleme. Auf dem Rückflug das selbe in grün,und gut wars.
 
In diesem Zusammenhang wollte ich mal fragen ob es eigentlich erlaubt ist ein Messer im Koffer mitzuführen. Hintergrund ist mein bevorstehender Urlaub. Ich will kein Messer mitnehmen, nur falls ich dort ein so schönes Messer sehe das ich mir den Kauf nicht verkneifen kann.
Kann ich das Messer dann ohne Probleme nach Deutschland mitbringen?
 
Ich habe früher nie Probleme damit gehabt, Messer im Koffer im Frachtraum mitzuführen. Bin allerdings auch seit Feb. 1998 nicht mehr geflogen. Habe allerdings auch nur typische Urlaubscharter benutzt. Z.B
nach Mallorca, Irland ,Rhodos, Monastir( Hammamet)Fuerteventura. Also keine sensiblen Gebiete.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fliege häufig auch in sensible Gebiete wie den Mittleren Osten.

Bei Messern im Koffer, die im Frachtraum landen, habe ich noch nie Probleme gehabt - weder bei der Ein- noch bei der Ausfuhr.
 
MarioR schrieb:
In diesem Zusammenhang wollte ich mal fragen ob es eigentlich erlaubt ist ein Messer im Koffer mitzuführen... nur falls ich dort ein so schönes Messer sehe das ich mir den Kauf nicht verkneifen kann.
Kann ich das Messer dann ohne Probleme nach Deutschland mitbringen?
Ich bin kein Rechtsanwalt; ich meine, dass es keine generelle Antwort gibt. Aus mir spricht nur der "gesunde Menschenverstand", der sagt mir:

a) Nur jene Messer die auch im Urlaubs-/Zielland erlaubt sind in den Koffer einpacken und als Fluggepäck aufgeben.

b) Nur jene Messer die auch im Heimat- und Aufenthaltsland erlaubt sind kaufen und in den Koffer einpacken, als Fluggepäck aufgeben und dann daheim Freude dran haben.

Mitführen von Messern (egal welche) im Handgepäck oder in der Kleidung habe ich mir wegen verschiedentlicher Vorkommnisse einfach abgewöhnt um keinerlei Schwierigkeiten mehr zu haben.

Thrwan hat dazu schon ein Schlüsselstatement geschrieben: "Und dann gibts noch den Betreiber, der doch im Prinzip noch zusätzlich verbieten darf, was er will, oder?".
 
Peter schrieb:
Thrawn hat dazu schon ein Schlüsselstatement geschrieben: "Und dann gibts noch den Betreiber, der doch im Prinzip noch zusätzlich verbieten darf, was er will, oder?".

Das ist kein Argument, sondern Fakt.
Die Fluglinien haben Beförderungsbedingungen, die man nachlesen oder erfragen, akzeptieren oder ablehnen kann, ausserdem stehen da noch die Sicherheitsdienstler am Flughafen mit ihren Detektoren und Röntgengeräten, und selbst wenn die Fluglinie ein Mitführen im Handgepäck zuließe, müssen die Sicherheitsleute das noch lange nicht akzeptieren.

Fluglinie und Flughafenpersonal sind dann immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe...
Ich kenne diese EU-Richtlinie (noch) nicht, werde mich aber schlau machen - es ist vor allem widersinnig, da mittlerweile sogar langjährige Flughafenbedienstete Sicherheitsausweise (die berühmten "roten" oder "A"-Klasse Dienstausweise) sichtbar am Körper tragen müssen, wieso sollte da ausgerechnet für fremde Leute (Fluggäste), die ein- oder austeigen, plötzlich die "Sicherheitsschwelle" herabgesetzt werden ?

EU-VO 2320 schrieb:
...
Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte
...Messer, einschließlich Ritualmesser, mit Klingenlänge über 6cm, aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen...
Sind das genug messerbezogene Ausschlußkriterien ?
Nichts für ungut, aber dass da mindestens ein Haken ist, war zu erwarten...
Was dort steht, bedeutet im Umkehrschluss nämlich absolut nicht, dass Messer mit KL <6cm ab jetzt erlaubt sind - man beachte die Kommasetzung.
Also dort nachfragen, wo man damit arbeitet, nämlich am Flughafen und bei einer Fluglinie.

Europäische Bürokraten stellen die altbekannten deutschen Bürokraten schon ein Weilchen länger in den Schatten :hmpf:

nochwas:
Es gibt noch wesentlich mehr, als nur EU-VO's, die für Fluglinien bindend sind, und das sind beispielsweise die Abkommen der ICAO und IATA, nur um mal zwei besonders grundlegende zu nennen, und dann noch die JAR Richtlinien, die seit drei Jahren gelten.

Zuerst müssen die Mitgliedsstaaten die ICAO Regeln anerkennen und ratifizieren, wodurch alle Flugbetriebe national und auch international gebunden werden, und dann noch die IATA Regeln, die unmittelbar auf die Flugbetriebe bindende Wirkung haben.
Erkennt ein Staat die ICAO Regeln nicht an, werden allen seinen nationalen Flugbetrieben restriktive Maßnahmen aufgedrückt, geht bis zum Überflugverbot - Start- und Landeverbote währen dann das kleiner Übel.

Irgendwelche EU-VO's sind da nur ein Mückenschiß auf der Weltluftfahrtkarte :rolleyes:

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Messer am Körper und im Handgepäck sind weg, egal welche Klingenlänge. Ich habe schon zwei Mini-Victorinox und eine kleine Klapp-Nagelfeile auf Inlandsflügen auf diese Art und Weise "verloren", weil ich vergessen hatte, sie vorher aus meinem Schlüsseletui oder Taschen zu nehmen. Da sich bei 10,- Euro auch keine Aufbewahrung lohnt, wird sich wohl jetzt jemand anders damit erfreuen. Diese Vergesslichkeit sollte man übrigens auf keinen Fall in en USA an den Tag legen, da verpasst man dann seinen Flug mit Sicherheit (mit etwas Pech auch tagelang).

Messer im Koffer sind kein Problem, solange sie in den Ländern, in denen man den Koffer in die Hand bekommt (also auch bei Zwischenlandungen ohne automatischen Gepäcktransfer!) legal sind. Wobei man hier höllisch aufpassen muss, den aus mancher so mancher planmäßige Zwischenlandung, die nur fürs Umsteigen gedacht ist, wird bei Flugausfällen ein Aufenthalt und wenn der dann z.B. in UK ist, ist man ganz schnell seine Messer im Koffer los.

Viele Grüße aus dem Odenwald,
Uwe
 
Hallo gagavarr!
Das mit UK erkläre mir bitte genauer,es heißt ja das die Republik Irland ähnlich drauf ist wie das UK. Weder bei der damaligen Einreise in Shannon, noch eine Woche später beim Rückflug von Dublinwurde meine Reisetasche mit kleinem fixed und BW-taschenmesser(alte Version) beanstandet. Habe ich nur Glück gehabt?
 
spy 62 schrieb:
Das mit UK erkläre mir bitte genauer,es heißt ja das die Republik Irland ähnlich drauf ist wie das UK. Weder bei der damaligen Einreise in Shannon, noch eine Woche später beim Rückflug von Dublinwurde meine Reisetasche mit kleinem fixed und BW-taschenmesser(alte Version) beanstandet. Habe ich nur Glück gehabt?
Ja ;)

Das alte BW-Messer ist ja IMHO nicht festellbar, also kein Problem, das Fixed wäre wohl beschlagnahmt worden, wenn sie es entdeckt hätten. Da Koffer aber nicht ganz so gründlich durchleuchtet werden wie das Handgepäck, ist das Risiko geringer - aber vorhanden.

Viele Grüße aus dem Odenwald,
Uwe
 
Das Thema Messer im Koffer via England bitte hier weiter führen:

Jemand aktuelle Erfahrungen bei Transit via Heathrow ?
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=33253

Hier bitte nur die aktuelle EU verordnung und deren eventuelle Konsequenzen besprechen.

Ich denke Luftauge hat fast alles gesagt, es ist eine von vielen Vorschriften.

Gruss
El

OT:
Warum sich eigendlich in jedem Thread Leute finden die ihre unwichtige Meinung zur Sache sagen müssen, ohne das Thema voran zu bringen wird wohl ewig deren Geheimniss bleiben. :rolleyes:
 
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