Messer in Frankreich

vinternatt

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Hallo zusammen,
Im September fahren wir in die Camarque (Kursfahrt).
Wie sieht es denn dort mit dem Erwerb bzw. Führen von Messern aus?
Ich hab schon hier nachgelesen, bin aber über die Bezeichnung ,,zum Küchengebrauch´´ gestolpert. Was bedeutet das?

Gruß

Vinternatt
 
vinternatt schrieb:
.....bin aber über die Bezeichnung ,,zum Küchengebrauch´´ gestolpert. Was bedeutet das?
...

Das bedeutet so was wie "Kartoffeln schälen, Gemüse "putzen" und zerkleinern, .... Tütensuppen aufschneiden, Mikrowellen-Verpackung öffnen ..... Halt alles, was man in einer Küche so macht, wenn man Essen zubreitet ...
 
Heißt das dann, das ich ein Karambit mitnehmen darf?
Mit dem kann ich das ja alles machen (ok, ok, mit nem Schwert auch :D). Ich find den Begriff nur ein bißchen schwammig. Im zweifelsfall hab ich noch ein Eka Nordic t8, aber der Karambit ist mir mittlerweile sehr ans Herz gewachsen.
 
vinternatt schrieb:
Heißt das dann, das ich ein Karambit mitnehmen darf?
Mit dem kann ich das ja alles machen (ok, ok, mit nem Schwert auch :D).
Um's gleich vorweg zu nehmen: Nein hier wird und kann Dir keine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden!

Wofür sind denn Kerambit-Messer gebaut? Wohl kaum für die Küche. Und im Zweifelsfall wird vermutlich auch ein französischer Polizist sich was ähnliches denken und dann ist es WEG.
 
Floppi schrieb:
Um's gleich vorweg zu nehmen: Nein hier wird und kann Dir keine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden!
Sowieso, das erwarte ich auch nicht (dann würd ich zum Anwalt gehen).
Wofür sind denn Kerambit-Messer gebaut? Wohl kaum für die Küche. Und im Zweifelsfall wird vermutlich auch ein französischer Polizist sich was ähnliches denken und dann ist es WEG.
Die werden bei uns viel in Weinbergen gebraucht, und so weit ich weis war das auch ihr ursprünglicher Verwendungszweck bevor sie als Waffe benutzt wurden.
Na wie dem auch sei, dann lass ich das Ding halt daheim, sicher ist sicher.

Dank an euch für die Auskünfte.
 
Hallo vinternatt!

Der Ausdruck "Küche"-Gebrauch stammt vom Zollattaché Frankreichs in Berlin.
Seine Antwort auf meine Anfrage war eher in holprigem Deutsch. Er wußte durch meine Frage, daß mir mit dem französischen Gesetzestext nicht geholfen ist und hat daher die französischen Bestimmungen vereinfacht und verständlich gemacht (was ich sehr nett fand.)

Meiner Meinung nach ist mit dem Ausdruck "Küche"-Gebrauch gemeint, daß das Führen von Messern unter 10cm Klingenlänge dann legal ist, wenn man es zum Kochen, Essen und sonstigen "Haushaltstätigkeiten" in entsprechender Umgebung und bei entsprechenden Gelegenheiten trägt.

Damit ist gemeint, daß Du beim Weinlesen im Weinberg mit einem hippen-ähnlichen Messer (Kerambit?) wahrscheinlich weniger Probleme kriegst als in der Pariser Metrostation Pigalle. Und ein Opinel oder Laguiole beim Brotzeitmachen ist in diesem Sinne sicher leichter zu rechtfertigen als ein Kasper Folder. Du verstehst?

Ich kann immer wieder nur sagen:
Hirn einschalten und Fingerspitzengefühl zeigen bei der Auswahl und dem Gebrauch von Messern - besonders im Ausland.

Servus achlais
 
achlais schrieb:
Hallo vinternatt!
Damit ist gemeint, daß Du beim Weinlesen im Weinberg mit einem hippen-ähnlichen Messer (Kerambit?) wahrscheinlich weniger Probleme kriegst als in der Pariser Metrostation Pigalle. Und ein Opinel oder Laguiole beim Brotzeitmachen ist in diesem Sinne sicher leichter zu rechtfertigen als ein Kasper Folder. Du verstehst?
Ja. Wie gesagt, ich werd dann mein Eka mitnehmen (wenn ich bis dorthin net ein anderes hab ;)). Im übrigen ist mir das auch schon durch den Kopf gegangen, war halt nicht sicher wie es generell in Frankreich damit aussieht. Und das wir nur auf dem Land rumlaufen ist auszuschließen, unser Programm umfasst auch Städtereisen.
 
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