vinternatt
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vinternatt schrieb:.....bin aber über die Bezeichnung ,,zum Küchengebrauch´´ gestolpert. Was bedeutet das?
...
Um's gleich vorweg zu nehmen: Nein hier wird und kann Dir keine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden!vinternatt schrieb:Heißt das dann, das ich ein Karambit mitnehmen darf?
Mit dem kann ich das ja alles machen (ok, ok, mit nem Schwert auch).
Sowieso, das erwarte ich auch nicht (dann würd ich zum Anwalt gehen).Floppi schrieb:Um's gleich vorweg zu nehmen: Nein hier wird und kann Dir keine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden!
Die werden bei uns viel in Weinbergen gebraucht, und so weit ich weis war das auch ihr ursprünglicher Verwendungszweck bevor sie als Waffe benutzt wurden.Wofür sind denn Kerambit-Messer gebaut? Wohl kaum für die Küche. Und im Zweifelsfall wird vermutlich auch ein französischer Polizist sich was ähnliches denken und dann ist es WEG.
Ja. Wie gesagt, ich werd dann mein Eka mitnehmen (wenn ich bis dorthin net ein anderes habachlais schrieb:Hallo vinternatt!
Damit ist gemeint, daß Du beim Weinlesen im Weinberg mit einem hippen-ähnlichen Messer (Kerambit?) wahrscheinlich weniger Probleme kriegst als in der Pariser Metrostation Pigalle. Und ein Opinel oder Laguiole beim Brotzeitmachen ist in diesem Sinne sicher leichter zu rechtfertigen als ein Kasper Folder. Du verstehst?