Messer in Polen und Litauen?

Nicht die Art des Messers bewertet das polnische Recht, sondern lediglich die Mitführungsabsicht. Das ist im Gegensatz zu D ein wesentlicher Unterschied.

Das ist aber an sich kein wesentlicher Unterschied, sondern ist in vielen deutschen Straftatbeständen (z.B. "Diebstahl mit Waffen") im Prinzip genauso der Fall, bei denen das bloße Mitführen eines Messers bei der Tathandlung drastische Verschärfungen des Strafrahmens nach sich zieht, völlig unabhängig davon, was es für eine Art Messer ist oder ob es benutzt wurde.
 
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