Hallo,
ich habe mich schon mit dem Waffenrecht und dem "Führen" von Messern belesen. Führen bedeutet vereinfacht meist das Messer griffbereit, am Mann zu tragen.
Eins ist mir nun nicht ganz klar: Ich habe eine Umhängetasche (von Freitag
) für Papierkram, Schirm, Stift, Brille, Notebook etc. Wenn ich in besagter Tasche ein Messer habe (kleines Linerlock), wird das als "führen" gesehen? Das Messer kann entweder im Stifefach mit dem Clip befestigt sein, oder irgendwo in den Tiefen der Tasche rumliegen.
Habe dazu noch keine Antwort hier gefunden. Wäre für kurze Info oder Link falls ich zu blind war, dankbar.
Danke & Grüße aus Berlin
ich habe mich schon mit dem Waffenrecht und dem "Führen" von Messern belesen. Führen bedeutet vereinfacht meist das Messer griffbereit, am Mann zu tragen.
Eins ist mir nun nicht ganz klar: Ich habe eine Umhängetasche (von Freitag

Habe dazu noch keine Antwort hier gefunden. Wäre für kurze Info oder Link falls ich zu blind war, dankbar.
Danke & Grüße aus Berlin