Messer legal Führen als Lagerist

Philo825

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Hi, ich wollte euch mal fragen wie es aussieht ob ich mit 18 ein Messer tragen darf... Ich arbeite als Fachkraft für Lagerlogistik (Lagerist / Kommisionierer) und muss täglich viele Kartoons und Verpackungen aufscheiden.. Nun wollte ich mir ein Messer zulegen und fragen ob es legal ist auch wenn ich nach der Arbeit (auf dem weg nach Hause) von der Polizei kontrolliert werde uns sie das Messer finden. Wenn ja welche Messer wären denn legal? Wenns geht vllt mit Bild da ich mir bisher das Gesetz öfter durchgelesen habe aber es nie wirklich ganz verstanden habe... Hoffe ihr könnt mir helfen danke im vorraus

PhiLo :irre:
 
Wenn du dich für ein Fixed mit maximal 12 cm Klingenlänge entscheidest - für deine Zwecke sicher geeignet - sind weiter keine Einschränkungen zu beachten. Bei größeren Fixed sowie bei bestimmten Klappmessertypen können jedoch Führungsbeschränkungen relevant werden.

Ich würde dir empfehlen, den Fragenkatalog in der Kaufberatung (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=31509) auszufüllen und ggf. die im Forum verfügbaren Threads zu den im Fragenkatalog angesprochenen Themen zu lesen. Je präziser du die Fragen beantwortest, desto besser kann dir geholfen werden.
 
Mal ganz Interessant , mich würde jeder erkennen als Bauarbeiter auf dem Weg von und nach Hause seh halt entsprechend aus aber wie sieht es da mit den anderen aus
 
Wollte dann nochmal fragen ob jemand ein Messer kennt das man mit einer Hand öffnen kann also mit Daumenpin aber das keine Sperrvorrichtung hat also man es mit der Zweiten Hand wieder runterdrücken muss.. Diese Messer sind doch erlaubt wenn ich das Gesetz richtig gelesen habe oder?
 
Philo,

für Messerempfehlungen ist das das falsche Unterforum.
Schreib eine Anfrage in der Kaufberatung, vorher schaust du mal
bei Spyderco nach SlipIt´s.

Hier im Unterforum geht es nur um Rechtliche Aspekte.


Und da kann dir im Moment keiner verlässlich etwas sagen,
weil der §42a recht schwammig ist.

Mit einem Einhänder ohne Verriegelung bist du aber schon mal
nicht ganz verkehrt.


Alex
 
@ Philo825: Jepp, Einhandmesser ohne Verriegelung fallen nicht unter das Führungsverbot. Ein solches "legales" Einhandmesser ist z.B. das Spyderco UKPK (Öffnungsloch statt Daumenpin), das über einen Slipjoint verfügt. Andere legale Spydercos findest Du z.B. HIER (nach "slipit" suchen) oder Du bemühst mal die Suchfunktion des Forums.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Ermessensspielraum ist da eben groß, ich hatte mal einen Schrieb aus dem Niedersächsischen Innenministerium gelesen, wo legale Gründe für das Führen von verriegelnden Einhandmessern aufgeführt worden sind; wurde ja hier öfters diskutiert, aber da der Threadersteller fragt: Sport, Angeln, Camping, Nahrungszubereitung wie z.B. Äpfel schälen wurden da explizit genannt. Häufig Kartons aufschneiden würde ja meiner Meinung nach auch in die Kategorie fallen. Man muss es auch nicht üebrtreiben mit vorrauseilendem Gehorsam..
 
Eine Bitte an alle, die meinen, juristische Beratung leisten zu müssen: Lest zumindest vorher den über Google problemlos abrufenden Gesetzestext und bezieht euch darauf.

„Ich glaube“, „da steht sowas wie“ u. Ä. ist weder hilfreich noch zielführend.

Ich habe die entsprechenden Posts gelöscht.
 
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