Messer verkaufen und Recht

brr

Mitglied
Beiträge
109
Hallo,
wie ist die Rechtslage wenn ich irgendwo meine selbstgemachten Messer zum Kauf anbiete?
Z.B. auf einer Messermachermesser oder auf einem Kunst -und Handwerkermarkt oder auf einem Herbstmarkt wo allerelei selbstgemachtes angeboten wird.

Kann da ein Besucher sagen,äh das sind Waffen und macht Ärger?

Wie verhält es sich mit Messer über 120mm Klingenlänge?
Dürfen die einfach so weiter gegeben bzw. verkauft werden (öffentlich)?

Muß ich messer unter einer Abdeckung ( Glas) unter verschluss halten?

Wie sind eure Erfahrungen?


Gruß

brr
 
Hallo,
wie ist die Rechtslage wenn ich irgendwo meine selbstgemachten Messer zum Kauf anbiete?

Umfangreich

Kann da ein Besucher sagen,äh das sind Waffen und macht Ärger?

Ja. Im Rahmen der Meinungsfreheit darf jeder sagen was er will. Ärger findet seine Grenzen idR im Rahmen des StGB.

Wie verhält es sich mit Messer über 120mm Klingenlänge?
Dürfen die einfach so weiter gegeben bzw. verkauft werden (öffentlich)?

Was sagt das WaffG dazu? Ich würde bei einem Verkauf auf einem Markt einen anerkannten Grund sehen, so dass das Verbot des Führens nicht zutrifft. Allerdings sollte der Käufer das Ding dann nicht führen. aber IANAL und IANTBKA

Wie sind eure Erfahrungen?

Vorsicht. Erfahrungen sind oft, wie sich die Praxis von der tatsächlichen Rechtslage unterscheidet. Das hilft Dir im Ernstfall nur nichts.

Pitter
 
Zurück