Hallo,
wie ist die Rechtslage wenn ich irgendwo meine selbstgemachten Messer zum Kauf anbiete?
Z.B. auf einer Messermachermesser oder auf einem Kunst -und Handwerkermarkt oder auf einem Herbstmarkt wo allerelei selbstgemachtes angeboten wird.
Kann da ein Besucher sagen,äh das sind Waffen und macht Ärger?
Wie verhält es sich mit Messer über 120mm Klingenlänge?
Dürfen die einfach so weiter gegeben bzw. verkauft werden (öffentlich)?
Muß ich messer unter einer Abdeckung ( Glas) unter verschluss halten?
Wie sind eure Erfahrungen?
Gruß
brr
	
		
			
		
		
	
				
			wie ist die Rechtslage wenn ich irgendwo meine selbstgemachten Messer zum Kauf anbiete?
Z.B. auf einer Messermachermesser oder auf einem Kunst -und Handwerkermarkt oder auf einem Herbstmarkt wo allerelei selbstgemachtes angeboten wird.
Kann da ein Besucher sagen,äh das sind Waffen und macht Ärger?
Wie verhält es sich mit Messer über 120mm Klingenlänge?
Dürfen die einfach so weiter gegeben bzw. verkauft werden (öffentlich)?
Muß ich messer unter einer Abdeckung ( Glas) unter verschluss halten?
Wie sind eure Erfahrungen?
Gruß
brr
 
				 
  
 