Contraveganer
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Ich habe hier im Forum, wie auch in vielen kampfkunst-Foren viele Diskussionen über das Führen von Messern in Diskos und auf öffentlichen Veranstaltungen gefunden. Nur wird nirgendwo erklärt, wann ein Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes einzustufen ist. Im WffG steht, dass die Einschätzung als Waffe vom Konstruktionszweck abhängt, dass ein Bajonett ist z.B. ganz klar eine Waffe. Nur wie ist das mit kleineren Messern mit Klingenlängen bis 15cm? Egal ob Fixed oder Folder. Lassen sich als Waffen eingestufte Messer daran erkennen, dass sie erst mit 18 Jahren frei verkäuflich sind? Messer, welche man erwerben kann, ohne einen Altersnachweiß erbringen zu müssen, wäre also keine Waffen im Sinne des WffG. Kann gut sein, dass ich da falsch liege, über Antworten würde ich mich freuen.