Hallo, Pitter!
Sag ich doch.
Wer sagt, dass ich Dir widersprechen will.
Was generell in Diskussionen um rechtliche Sachverhalte ein Fehler ist, ist dass das Gesetz ohne die zugehörige Rechtsprechung diskutiert wird.
Heisst - wenn ich das WaffG und die Ausführungsverordungen dazu nur hinreichend eng am Text verstehe, komme ich natürlich zu dem Schluß, dass ein zerlegtes Bali erlaubt sein müsste. Nur ist der Schluß flasch.
Kaum ein Richter wird dermassen kniefieslig interpretieren wollen. Es zählt der Wille des Gesetzes, und demzufolge sind Balis halt verboten. Punkt. Feinsinnige Diskussionen, ob das jetzt auch für zerlegte Messer gilt, blabla... wird man im konkreten Fall nicht führen können.
IANAL und schon gar kein Richter, aber da halte ich jede Wette.
Was Händler und Sammler angeht - was ich nicht sicher weiss, lass ich halt. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Was die strafrechtlichen Folgen angeht: Gerade was die verbotenen Gegenstände angeht, die uns hier interessieren, also Balis, OTFs, größere automatische Messer..etc. Ich persönlich finde das ganze Gewese darum lächerlich. Schon deshalb, weils nichtmal belastbare Zahlen angeht, inwieweit diese Waffen bei Straftaten eine Rolle spielen. ich hab da ja so meine Vermutung, nämlich die, dass die sich statistisch gar nicht erfassen lassen, so gering ist der Anteil.

Aber das Gesetz ist eben, wie es ist.
@Johan: Nein, ich möchte zerlegte Balisongs importieren, und so wie sie sind, nach Österreich verkaufen.
Dazu brauchts eine Genehmigung. Und natürlich entsprechende Belege, was reinkommt und was wohin rausgeht. Die Genehmigung deckt schon den Import ab. Vollkommen wurst, ob ich die dann zusammenbaue oder nicht. Da ein zerlegtes Bali gleich ein funktionierendes Bali ist, kann ich da kaufen, was ich will. Geht genauso mit OTFs, Automatikmessern etc. Entweder man bekommts genehmigt, oder nicht. Die Teilediskussion spielt genau die Rolle Null.
Grüße
Pitter