Messerkits

Johan

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Mal eine allgemeine Frage. Auf www.knifekits.com kann man unter anderem Balisongmesserkits bestellen. Laut Angaben eines Mitarbeiters dürfen diese auch nach Deutschland verschickt werden da es sich nicht um ein zusammengebautes Balisong handelt sondern lediglich um Einzelteile. Ich möchte ein solches "Kit" erwerben und mir aus den Griffen ein Flaschenöffner bauen und die Klinge zum Küchenmesserbau verwenden. Hat der Zoll das Recht ein solches "Kit" einzubehalten oder ist dies 100%ig legal wie knifekits sagt.
Meiener Meinung nach wird es nur illegal wenn ich diese Einzelteile zusammenbauen würde, was wie beschrieben nicht mein Anliegen ist.

Grüße und Danke

Johan
 
Antwort frei nach dem Messerkatalog - korrigiert mich wenn nötig:

Anders als bei zB Schusswaffen gibt es bei Messern keine Einzelteile die als Waffe deklariert sind. Ist das Messer also zerlegt, so stellt es keine Waffe dar, sondern eine Anzahl mechanischer Bauteile. Somit ist der Bausatz legal.

lg Woz
 
Hallo Johan
ich meine mich zu erinnern genau das Gegenteil gelesen zu haben,
nämlich daß das BKA "zerlegte" Messer wie komplette beurteilt.

Ist aber letztlich völlig EGAL !
Denn da wir hier im Forum alle nur Privatpersonen sind,
kannst Du hier keine rechtsverbindliche Auskunft bekommen,
höchstens Hinweise zum WaffG.

Oder willst Du den lieben Beamten mit den Handschellen erklären: "Aber der X und der Y haben gesagt das ist erlaubt" ???


Ich hab gerade keine Zeit, such doch vielleicht nach "zerlegen" oder "Teile" in Politik & Recht.
 
Eine rechtsverbindliche Antwort existiert vermutlich nicht da im Waffengesetz von Messern nichts über zerlegte Balisongs zu finden ist. Somit müsste ein auseinandergebautes Buttefly ein Sammelsorium von Einzelteilen, wie Woz bereits meinte, sein. Strafrechtliche Verfolgung sollte somit nicht bevorstehen falls man ein solches bestellt. Sind keine Jursisten oder ähnliches in deisem Forum welche sich auskennen? Die Suche führte zu keinem eindeutigem Erfolg.
 
Hmm, das ist ebenfalls etwas anderes, er möchte Balisongkits bestellen und diese anschließend zusammengebaut in Österreich verkaufen (und braucht dafür eine Genehmigung). Ich möchte Balisongkits bestellen und diese niemals zusammenbauen also hat es mit einem Balisong oder einem Butterflyverkauf nichts gemeinsam.

Würde gerne Pitters Antwort dazu hören.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du schon weißt, dass es keine rechtsverbindlichen Auskünfte gibt, was willst Du dann von uns?
Soll ich es für Dich ausprobieren?
Mach' es selber und berichte.
Und wo wir schon bei der Bedienung der Suchfunktion sind und Du etwas von Pitter hören möchtest.
Warum glaubst Du, verkauft Pitter abgezählte "Balisong KITS" nur nach Österreich?
Hier!
Bitte, lies Dir auch den gesamten Thread, aus dem ich Dir den Beitrag herausgesucht habe, durch.
Dein erster Auftritt hier und ich kämpfe schon mit meiner Rückwärtsperistaltik.
 
Aha, das liest sich alles anders als im Rechtsteil des Messerkatalogs - Sorry falls ich zur Verwirrung beigetragen haben sollte, klarer Fehler.

In der Suche fand ich noch das HIER , womit die Frage wohl endgültig mit "Nein" beantwortet werden muss.

Daraus lerne ich: Als Österreicher zu deutschen Rechtsfragen die Klappe halten! Sorry nochmal

Woz
 
Moin!

Hallo, Fenrir, nicht gleich neue Mitstreiter fressen! SOO einfach ist das Thema beileibe nicht, daß man da beim Suchen nicht drüberrutschen kann oder sich immer noch unsicher fühlt.

Zum Trost, auch für Woz, vielleicht die Erinnerung, daß das Gehampel über Teilesätze im Waffenrecht schließlich JAHRE gedauert hat und sich dabei die Rechtsauslegung auch deutlich geändert hat, mit z.T. gerichtlich vertretenen "diametral konträren" gerichtlichen Entscheidungen.

Bausatz-Diskussionen gab es zunächst bei unbrauchbar gemachten Deko-Kriegswaffen, die nach altem Waffenrecht auch in unbrauchbarer Form als naturgetreue Nachbildungen vollautomatischer Selbstladewaffen sogenannte "verbotene Gegenstände" nach § 37 WaffG (alt) waren. Da sind dann "Findige" auf den Gedanken gekommen, die dann eben zerlegt anzubieten, z.T. schön dekorativ auf ein Holzbrett in Einzelteilen aufmontiert und mit einem neckischen Hinweis versehen: Zusammenbau im Geltungsbereich des deutschen WaffG verboten. Damit sind die dann tatsächlich auch ein paar Jahre durchgekommen, weil zunächst wirklich einzelne Gerichte das Recht so ausgelegt haben, daß das ja dann nicht DIE Nachbildung einer Kriegswaffe war. Dann gab es da - bereits in den 90ern - ein Urteil eines OLG, das sich auf die Formel bringen läßt: Ein zerlegter Schrank ist immer noch ein Schrank und kein sinnloser Haufen von Brettern.

Das hat man sich insgesamt als Auslegung für Bausätze auch nach dem deutschen WaffG der neueren Fassung angeeignet.

Folge: Die Einfuhr eines Teilesatzes eines Balisong ist aktuell illegal, meine Kollegen bei der Abfertigung würden einen kompletten Teilesatz nicht freigeben.

Die Einfuhr von Griffen eines Balisong allein ist nach herrschender Meinung jedoch nicht illegal, da sie allein keine "verbotene Waffe" (wie das nach neuem Recht heißt) darstellen und es den Begriff "wesentliche Teile" für Hieb- und Stoßwaffen nicht gibt.

Auch die Einfuhr einer Balisong-Klinge allein ist nicht illegal, da es ihr an den Merkmalen der Verbotsvorschrift allein mangelt.

Bestimmt wurde das jetzt auch nicht zum ALLERERSTEN Mal so gepostet, aber mir ist in diesem Fall eine Wiederholung lieber als ein Strafverfahren, das ich in diesem Kontext für absolut überflüssig und vermeidbar halte (ich maße mir mal das Urteil an, daß wir eigentlich Wichtigeres zu tun hätten...)

Beste Grüße & nicht böse über die kleine "Auffrischung" sein!

Micha M.
 
Meiener Meinung nach wird es nur illegal wenn ich diese Einzelteile zusammenbauen würde, was wie beschrieben nicht mein Anliegen ist.

Das ist falsch, sonst hätte ich die schon längst importiert. Ein Bali ist ein Bali, egal ob zerlegt oder nicht - und beides ist ein verbotener Gegenstand. Period.

Das ist Stand der Dinge seit meiner Anfrage beim BKA vor circa eineinhalb Jahren und an der Einstufung hat sich seitdem auch nichts geändert.

Gleiches gilt auch für zerlegte Automatikmesser etc.

Und das ist dahingehend rechtsverbindlich, oder sagen wir besser kompetent, dass ich diese Aussagen mehrmals direkt von der Dienststelle des BKA bekommen habe, die für die Einstufung von Messern zuständig sind. Als nichts vonwegen "hab ich mir gedacht" oder "habe ich gehört".

Grüße
Pitter
 
Hallo, Pitter!

Sag ich doch.
Ich kenne das Spiel ja sozusagen auch von der "anderen Seite" aus.
Wir (und Kollegen aus LKÄ und dem BKA) haben zuweilen SEHR lange herumdiskutiert, ob bestimmte Gegenstände den (alten und neuen) Verbotsvorschriften unterfallen.
In Einzelfällen hat dann ein BKA-Feststellungsbescheid geholfen, der aber oft erst nach monatelangem Hickhack zwischen einzelnen LKÄ zustandekommen durfte. Die Auffassungen der Länder gehen zu einzelnen Gegenständen oft krass auseinander. Habe daher durchaus Mitleid mit Euch als Händlern und Einführern - von Euch verlangt man schlimmstenfalls, daß Ihr es ja eigentlich von Anfang an hättet besser wissen müssen.
Gerade im Bereich "verbotene Waffen" (ex: verbotene Gegenstände, 37 WaffG alt) gab es immer wieder lange Diskussionen.
Und die Teilesatz-Diskussion kenne ich -wie gesagt- aus anderen Teilbereichen des WaffG schon seit Jahren.

Wer sich dann da als Händler irgendwo verstrickt, kriegt ein Strafverfahren mit u.U. üblen persönlichen und geschäftlichen Folgen.
Andererseits sehe ich dann immer wieder, wie billig die WIRKLICH bösen Mitmenschen davonkommen, die mit illegalen Waffen erwischt werden.
Meine "Kunden" haben im Regelfall keine Probleme und keine Hemmungen, sich alle Arten illegaler Waffen zu verschaffen - beim letzten "Hausbesuch" waren es dann gleich ein paar Sprenggranaten (ist kein Geheimnis, stand ja in den meisten Zeitungen...).

Beste Grüße (und nicht vom finsteren Fenrir beißen lassen!! :) )

Micha M.
 
Hallo, Pitter!

Sag ich doch.

Wer sagt, dass ich Dir widersprechen will.

Was generell in Diskussionen um rechtliche Sachverhalte ein Fehler ist, ist dass das Gesetz ohne die zugehörige Rechtsprechung diskutiert wird.

Heisst - wenn ich das WaffG und die Ausführungsverordungen dazu nur hinreichend eng am Text verstehe, komme ich natürlich zu dem Schluß, dass ein zerlegtes Bali erlaubt sein müsste. Nur ist der Schluß flasch.

Kaum ein Richter wird dermassen kniefieslig interpretieren wollen. Es zählt der Wille des Gesetzes, und demzufolge sind Balis halt verboten. Punkt. Feinsinnige Diskussionen, ob das jetzt auch für zerlegte Messer gilt, blabla... wird man im konkreten Fall nicht führen können.

IANAL und schon gar kein Richter, aber da halte ich jede Wette.

Was Händler und Sammler angeht - was ich nicht sicher weiss, lass ich halt. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

Was die strafrechtlichen Folgen angeht: Gerade was die verbotenen Gegenstände angeht, die uns hier interessieren, also Balis, OTFs, größere automatische Messer..etc. Ich persönlich finde das ganze Gewese darum lächerlich. Schon deshalb, weils nichtmal belastbare Zahlen angeht, inwieweit diese Waffen bei Straftaten eine Rolle spielen. ich hab da ja so meine Vermutung, nämlich die, dass die sich statistisch gar nicht erfassen lassen, so gering ist der Anteil. :rolleyes: Aber das Gesetz ist eben, wie es ist.

@Johan: Nein, ich möchte zerlegte Balisongs importieren, und so wie sie sind, nach Österreich verkaufen. Dazu brauchts eine Genehmigung. Und natürlich entsprechende Belege, was reinkommt und was wohin rausgeht. Die Genehmigung deckt schon den Import ab. Vollkommen wurst, ob ich die dann zusammenbaue oder nicht. Da ein zerlegtes Bali gleich ein funktionierendes Bali ist, kann ich da kaufen, was ich will. Geht genauso mit OTFs, Automatikmessern etc. Entweder man bekommts genehmigt, oder nicht. Die Teilediskussion spielt genau die Rolle Null.

Grüße
Pitter
 
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