Messermagazin 3/2010 ist da......

Dizzy

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Hallo,
seit gestern Montag morgen,den 16.05.2010 um 09:15Uhr ist das Messermagazin 3/2010 da.
Meine Frau brachte es mir doch glatt in's Büro. :super:

Spontan viel mir als lesbar das Portrait auf Seite 62 von " Das Messer-Werk " auf und der Bericht von den beiden Ausstellungen in Schaafheim und Brno.

Der Bericht über das neue Modell 28 von Randall ist auch nicht von schlechten Eltern.

Der große Semi Automatik Systemvergleich ist mit Sicherheit was für den, den es interessiert, für mich spielt er keine Rolle.Das Gleiche gilt für den Bericht bezugnehmend der Französischen Klappmesser.

Ansonsten einiges an Leerlauf und viiiiiel füllende Werbung in eigener Sache oder eigenes Produkt.

Dizzy
 
Zuletzt bearbeitet:
Da bin ich ja mal gespannt, ob bei dem A/O-Vergleich was Neues drinsteht im Vergleich zu dem Artikel, der vor ein paar Jahren gebracht wurde (muss gleich mal suchen). Ich fürchte ja fast nein...

Gruß,
Carsten
 
Mahlzeit,

ich habs gestern auch im Tiefflug durchgemacht.
Nicht wirklich was dabei, bis auf die Messeberichte, das mich gleich gefesselt hat.
Kommt beim 2-4x lesen:)

Fühle mich aber beim durchblättern trotzdem kurzweilig unterhalten; kann ja nicht in jedem Heft was für mich dabei sein.
Dann wärs ja für die anderen langweilig.;)

Grüße,
Pit
 
Bei mir ist es auch gestern gelandet.

Fand es eigentlich recht breit gestreut von den Themen her.

Bei dem Vergleich der Halbautomaten dachte ich so, dass die ganz schön zahm geworden sind in ihren Bewertungen. Früher hatte man eher den Eindruck, dass manche Unternehmen besser bewertet würden, jetzt bleibt es ein wenig zu beliebig.

Ohne Kritik keine Veränderung.

Gerade bei den etwas fummelig zusammengebauten Messern wäre es interessant, ob diese Puzzeligkeit ein Nachteil oder egal ist.

Richtig gehend verstimmt hatte mich das Editorial.:mad:
 
Ich verschlinge die neuen Ausgaben auch immer in den ersten Tagen - dann heisst es warten , warten , warten :jammer: ! Zwei Monate sind schon recht lang , wenn man auf etwas heiß ist ( :( auf mein Schanz muß ich bis zum 5. Dez. warten :( - habe ich mir selber auferlegt :rolleyes: ) !
Für mich aber am besten : die Ankündigung von dem mit Fotos vollgestopften acht (!)-Seiten-Bericht über die Messe in Solingen :D !

Liebe Grüße

Franky

@Dizzy
den Bericht vom Messer-Werk fand ich auch klasse ! Scheinen nette Jungs zu sein !
 
Da es (ausser kurz von Exilant) noch nicht erwähnt wurde, jedoch für alle von grosser Bedeutung sein kann:

Unbedingt das Editorial auf Seite 3 durchlesen. Wenn der Ansatz hier stimmt, kann es noch spannend werden !

viele Grüße

Wolfgang Schlögel

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Zuletzt bearbeitet:
kann mal jemand kurz sagen um was es im editorial geht, anstatt sich nur in andeutungen zu ergehen.
mein MM ist nämlich erst am freitag bei meinem händler.
 
Es geht mal wieder um $ 42 a WaffG. Ein Waffenrechtsexperte namens
Dirk Ostgathe ist zu dem Schluss gekommen, dass dieser § aus formalen Gründen ungültig ist.
Kurz gesagt geht es darum, dass das WaffG den Umgang mit Waffen regelt ,
die in $ 42a erwähnten Messer jedoch keine Waffen sind und dass das Trageverbot deshalb nicht ins Waffengesetz gehört.
Der Bund hätte seine Gesetzgebungskompetenz überschritten
und es wäre Aufgabe der Länder, Trageverbote zu erlassen.
Kann man hier nachlesen.
 
Es geht um das Editorial von Chefredaktuer Hans J. Wieland, in dem auf die (evtl.) Ungesetzlichkeit des geltenden Waffengesetzes eingegangen wird. Grundlage ist der Gedankengang des Waffenrechts-Experten Dirk Ostgathe, der das ganze Gesetz für verfassungswidrig hält.
Der Artikel geht darauf ein, daß auch Messer, die nicht als Waffe einzuordnen sind vom Trageverbot erfasst werden - sprich Klappmesser oder festehende Messer, die der Autor als Werkzeuge einstuft, ohne jetzt hier im Artikel genaue Unterscheidungskriterien aufzuzählen.
Ostgathes Schlussfolgerung wäre demnach, daß im Waffengesetz das Trageverbot gar nicht geregelt werden dürfte, da diese Messer gar nicht in den Geltungsbereich desselben fallen => Kompetenzüberschreitung des Bundes da Trageverbote für sog. Nichtwaffen Ländersache seien. Soweit der Gedankengang. Wieland sieht hier Potential für eine Klage vor dem BVG und sähe hier gerne die Solinger Messerhersteller und den Schneidwarenverband als treibende Kräfte.

Das ungefähr ist zusammengefasst worum es geht.

Hier noch die Page von Dirk Ostgathe um authentischer und gründlicher zu schnüffeln: http://www.lexdejur.de

Hoffe das war hilfreich für 'Nichtabonennten'.

Grüße Yuegung

Nachtrag: Hat sich jetzt überschnitten mit dem Beitrag von anson argyris
 
Übrigens wäre es eine interessante Überlegung, was passieren würde,
wenn das Bundesverfassungsgericht den § 42a WaffG für verfassungswidrig erklärt.
Da ja der § 42 a auf eine Bundesratsiniative zurückgeht, müssten die Bundesländer
dann eigentlich eine eigene Regelung treffen.
Wahrscheinlich gäbe es dann sechzehn völlig verschiedene Gesetze ... :D
 
Es würde mich interessieren, nur aus Neugier und des Trasches wegen, ob Ostgathe, der auf der IMSW - Seite zitiert wird, von ganz alleine auf seine Ansicht kam oder ob hier die IMSW mitwirkte.

Sollte es so gewesen sein:


Hochachtung! Ein riesen Erfolg!

Wäre schön zu hören, dass die IMSW das geschafft hätte.
 
Es würde mich interessieren, [...] ob Ostgathe, [...] von ganz alleine auf seine Ansicht kam
Schreib ihm eine mail und frag ihn - habe ich auch gemacht :cool: Meine Frage war allerdings nicht, wie er zu seiner Ansicht kam, aber seine Antwort war auch in diese ^ Richtung aufschlußreich.

Gruß Andreas
 
Es würde mich interessieren, nur aus Neugier und des Trasches wegen, ob Ostgathe, der auf der IMSW - Seite zitiert wird, von ganz alleine auf seine Ansicht kam oder ob hier die IMSW mitwirkte.

Nein, da hat die IMSW nicht mitgewirkt, weder als Gruppe noch in meiner Person.

Hochachtung! Ein riesen Erfolg!
Wäre schön zu hören, dass die IMSW das geschafft hätte.

Was genau wäre da ein Erfolg? Was genau wäre dann geschafft?

Was Herr Ostgathe meint, meint bisher Herr Ostgathe. Dass die Aufnahme von Gegenständen, die explizit keine Waffen sind, der Systematik des WaffG zuwiderläuft, ist ja nun weder eine neue, noch eine überraschende Erkenntnis. Auf die muss man auch keinen Juristen "bringen", das war jedem Juristen klar, mit dem ich mich seit der Novelle unterhalten habe. Nur dass das deswegen verfassungswidrig ist, sahen bisher alle entweder nicht so ;), oder mit einem sehr großen Fragezeichen. Und das Fragezeichen verschwindet auch nicht, wenn die Ansicht durch die Medien zitiert wird.

Den Beitrag von Herrn Ostgathe kann man hier nachlesen:
http://www.waffenrecht.lexdejur.de/...ngswidrigkeit-des-fuehrensverbots-von-messern

Pitter
 
Herr Ostgathe veröffentlicht zum Thema WaffG.
Er ist mir zum ersten Mal hier in einem Thread über seine Betrachtungen über Waffeneigenschaften von Messern begegnet. Er ist wahrscheinlich kein Messerfreak und veröffentlicht außerhalb von typischen "Messerfreundekreisen". Er spricht also Menschen an, die nicht wegen ihrer Freude am Messer seine Sachen lesen.

Er bezieht eine fundamentale Gegenposition zu diesem Gesetz. Das eben hier kein Fragezeichen, sondern ein Ausrufezeichen steht, sehe ich als Fortschritt.

Dies außerhalb der üblichen Verdächtigen betrachte ich auch als Fortschritt und, wenn dieser Beitrag von Ostgathe als Ergebnis einer Diskussion von IMSW´lern mit ihm gewesen wäre, hätte ich es als Erfolg der IMSW gesehen, jemanden mit Ahnung für das Gesetz zu interessieren, obwohl es nicht sein Hobby direkt betrifft, ist ein Schritt weiter.

Wenn ich sage: "Der Pitter findet das Gesetz verfassungswidrig, der betreibt ein Messerforum" oder "Der Ostgathe findet das Gesetz verfassungswidrig, der ist Fachjurist für Waffenrecht.", was hätte die bessere Außenwirkung? Überleg´mal, wie Dich die Sätze beeindrucken, wenn da statt "Pitter" "Ulrich" stünde und statt "betreibt ein Messerforum" "betrachtet Messer als sein Hobby"?:D

Herrn Ostgathes persönliches Interesse als Jurist kann sein, dass er mit Erfolg früh eine bestimmte Rechtsauslegung vertritt. Wenn diese sich vor Gericht bestätigt, verkauft sich sein Buch besser. Wer würde ihm zuhören, wenn er voll daneben läge?

Noch einmal: Wenn er ! setzt, wo andere nur ?, ist das ein gutes Zeichen. So sehe ich das.
 
...
Herrn Ostgathes persönliches Interesse als Jurist kann sein, ... verkauft sich sein Buch besser. Wer würde ihm zuhören, wenn er voll daneben läge?
Er ist weder hauptberuflicher Jurist noch Buchautor, sondern Beamter der Bundespolizei, dort Fachkundelehrer für Polizeirecht/Einsatzrecht mit Schwerpunktbereich Waffenrecht. Er hat seine Zuhörer sicher, weil er Polizeibeamten ausbildet... - das besagte Buch oder Büchlein ist nebenher.

Gruß Andreas
 
irgendwie kann ich mich des eindrucks nicht erwehren, von herrn ostgathe auch schon einen weniger "messer-freundlichen" bericht gelesen zu haben.
wenn ich mich recht erinnere war es ein bericht in einem heftchen für die bupo.
 
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