Messertragen in der Schweiz

Armin Maurer

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Hallo zusammen
nachdem des öfteren schon übers Messertragen in der Schweiz diskutiert worden ist, möchte ich mal meine Meinung und Erfahrung bekannt geben. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen dass ich kein Freund der Gesetzgebung bin.:mad: :mad:
Ich trage immer so 4-6 Messer auf Mann. Darunter auch einhändig bedienbare, also solche die das Gesetz als "Waffen" einstuft. Bis heute hatte ich deswegen noch nie Probleme. Auch nicht am Zoll.
Es ist natrürlich klar, das wenn ich z. Bsp. an einen Fussballmatch, oder ähnliche Veranstaltungen gehe, die Messer im Auto bleiben.
Aber sonst, auch in der Stadt beim Einkaufen sind die Messer immer auf Mann. Ein Swisstool und ein Selfmade hängen immmer sichtbar am Gürtel.
Ich glaube ,wenn sich jemand normal benimmt,
keine Springerstiefel und Bürstenschnitt trägt, unauffällig rumläuft, gibt es keine Probleme mit den Gesetzeshütern.
Also ich denke die Suppe wird heisser gekocht als sie gegessen wird.
Ich hoffe dass ich niemandem zu sehr auf die Füsse getreten bin, aber das ist meine persönliche Meinung.

Gruss aus der Schweiz
Armin
 
Toller Aufruf gegen das Gesetz zu verstossen. Hast du super gemacht.

Ich habe schon einmal geschrieben wie ganz normale Bürger ohne Bürstenschnitt und Springerstiefel Bussen bekommen haben. Zum Beispiel ein offizieller Waffenhändler und Importeur hat ein Busse bezahlen müssen.
 
@ rcn Toller Aufruf gegen das Gesetz zu verstossen. Hast du super gemacht.

Ich will gar nicht gegen das Gesetz verstossen.
Im Gesetz heisst es : "auf sich Tragen mit der Absicht jemanden zu verletzen."
Und das ist nun gar nicht meine Absicht.
 
@ Armin

Kannst du lesen?

http://www.messerforum.net/showthread.php?t=41056

Zitat vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement:

"Sehr geehrter Herr X

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das haben Sie genau richtig gehört.
Anbei sende ich Ihnen einen Auszug aus dem CH-Waffengesetz. Art. 4 Abs. 1 Bst. c im Zusammenhang mit Art. 5 Abs. 1 Bst. b

Wenn Sie dieses Messer Mitführen möchten, würden Sie 1. eine Waffentragbewilligung, 2. eine Importbewilligung und weiter eine Ausfuhrbewilligung benötigen.

Über die Kosequenzen einer Einreise ohne Bewilligung muss ich Ihnen als Jurist wohl keine Angaben machen. Ein klarer Verstoss gegen das Waffengesetz."
 
@rcn bin nicht bekloppt

trotzdem heisst es in unserem Gesetz das man Einhändig bedienbare Messer zum Arbeiten , auf Wanderungen , "Freizeitaktivitäten" mitführen darf.
 
Da ich Armin vom Sehen her kenne.

Das ist kein Aufruf zum Gesetztzesverstoß, sondern die Realisierung des legal Reason.
Wer Messer zum Gebrauch dabei hat wird in CH, NL, B........nicht bestraft.
Die Person fällt nicht auf, und keine Sau interessiert sich für Öffnungsmechanismen, Klingenlängen..........................
Sitze ich an der Grenze nervös im Fahrzeug, und habe etwas scheinbar kritisches zu verbergen wirds halt komisch.
Ich habe NL Grenzern schon mein Speedlock gezeigt und sie fanden es gut.
Alles eine Frage des Auftritts.

Bei Armin hätte ich eher Bedenken wegendes tactical Käsehobels.
Der verstößt meiner Meinung nach gegen das deutsche Käsehobelgesetz und darf zum nächsten Schanztreffen nicht mehr eingeführt werden.:D :steirer: :D

Stefan
 
Das Bundesamt für Polizei bzw Justiz gibt die Weisung, das Tragen von Einhändern nicht zu erlauben auch bei der Arbeit, beim Wandern und bei "Freizeitaktivitäten". Ich kenne einen Staatsanwalt und einen Kriminalpolizisten, welche dich sofort wegen Verstoss gegen das Waffengesetz verzeigen würden. Du kannst dich bei mir melden mit schriftlichem Geständnis und unterschrieben. Ich werde es weiterleiten. Dann kannst du ja mit "Freizeit" usw argumentieren.

In der Schweiz gibt es Gesetze und Verordnungen. Wenn dem Volk diese Gesetze und verornungen nicht passen, kann darüber abgestimmt werden. ABER: Später können die Bundesämter Weisungen erlassen, welche diese Gesetze verschärfen und den Stimmbürger übergehen.
 
rcn schrieb:
Ich kenne einen Staatsanwalt und einen Kriminalpolizisten, welche dich sofort wegen Verstoss gegen das Waffengesetz verzeigen würden. Du kannst dich bei mir melden mit schriftlichem Geständnis und unterschrieben. Ich werde es weiterleiten. Dann kannst du ja mit "Freizeit" usw argumentieren.

Tolle Einstellung. :super:

Mehr Blockwarte braucht das Land. :)

Gruss, Keno
 
Das Bundesamt für Polizei bzw Justiz gibt die Weisung, das Tragen von Einhändern nicht zu erlauben auch bei der Arbeit, beim Wandern und bei "Freizeitaktivitäten". Ich kenne einen Staatsanwalt und einen Kriminalpolizisten, welche dich sofort wegen Verstoss gegen das Waffengesetz verzeigen würden. Du kannst dich bei mir melden mit schriftlichem Geständnis und untersc...........

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Jawohl, das ist produktiv!

Stefan
 
@ cheez und Diesel

Wenn ein Deutscher von Balisong schreibt wird sofort geschlossen.

Es gibt viele Deutsche die Balisongs haben und noch nie erwischt wurden.

Wird ein Balisong legal, wenn du nicht erwischt wurdest.

Muss man "solche Aufrufe zum Gesetzesverstoss" in einem Forum verbreiten wo jeder mitlesen kann, auch Staatsanwaltschaft und Kinder.

Im Forum habe ich gelesen, dass Pitter verantwortlich ist für das was hier geschrieben wird.
 
Das Bundesamt für Polizei bzw Justiz gibt die Weisung, das Tragen von Einhändern nicht zu erlauben
...
Wenn ein Deutscher von Balisong schreibt wird sofort geschlossen.
(Zwei Zitate zusammengefasst)

Und wenn ein oder das Bundesamt eine Weisung herausgibt, ist das eine Anweisung an nachgeordnete Behörden, aber nicht der Gesetzestext, der für alle gilt, oder sehe ich das falsch ?

Da ist noch ein kleiner aber gewichtiger Unterschied:
In D ist das Bali ausdrücklich als Bali, bzw. Schmetterlingsmesser, oder Butterflymesser verboten, da gibt keinen Ausdruck wie "legal reason" oder ähnliche Begründung/Bezeichnung, unter der man es legal tragen dürfte.
Es ist als spezieller Messertyp verboten, nicht mehr und nicht weniger.

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ein Auszug aus dem neusten Entwurf des neuen Schweizer Waffengesetzes. Für uns Messersammler wird das Leben in der Schweiz dadurch einfacher und besser. Es verbietet nur noch die Automatikmesser und die Dolche und natürlich die brandgefährlichen Schmetterlingsmesser. Alles andere ist erlaubt (zum Besipiel die bisher verbotenen Einhand Messer und darf getragen werden)
Wenn alles nach Plan läuft, wird dieses gesetz per 1. januar 2008 in Kraft gesetzt
 

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Würde es nicht bedeuten, dass, laut dem neuen Entwurf, auch Fallmesser erlaubt wären? Automatisch sind die ja nicht.
 
Im Forum habe ich gelesen, dass Pitter verantwortlich ist für das was hier geschrieben wird.

Nein. In D ist jeder für das, was er macht und sagt, selbst verantwortlich. Es sei denn, er steht unter Betreuung oder ist noch nicht strafmündig.

Ich bin dafür verantwortlich, dass Beiträge, die gegen das Gesetz verstoßen, nach Kenntnisnahme nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich sein dürfen. Nicht mehr und nicht weniger.

Diesen thread habe ich zur Kenntnis genommen.
Für das Forum gilt deutsches Recht, das kenne ich hinreichend genau. Das österreichische WaffG und die entsprechenden Durchführungsverordnungen kenne ich nicht, auch nicht die gesetzliche Lage in den 192 anderen Staaten der Welt.
Und weder erkenne ich einen Aufruf zu einer Straftat, noch kann ich abschätzen, wie das schweizerische Recht in der Rechtsprechung interpretiert wird.

Es wäre sicher interessant, das kompetent (!) zu klären, warum auch genau solche Diskussionen nicht geschlossen werden. Das wäre nicht zielführend.

Solltest Du das Bedürfnis habe, den Ermittlungsbehörden gegenüber tätig zu werden, steht Dir das natürlich frei.

Pitter
 
Laut Eidgenössischem Polizei- und Justizdepartement:

ZITAT:

TRAGEN: immer verboten!!

MITÜHREN: "Eine Waffe darf nur so lange von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen mitgeführt werden, als es für die Tätigkeit, die dazu berechtigt, angemesen erscheint."

Ich habe nachgefragt und mir wurde gesagt, dass z.B Segeln auf dem Zürichsee oder Sportklettern noch nicht zum Dabeihaben berechtigt.

Die Justiz entscheidet was angessen ist und was nicht. Nicht Armin entscheidet.
Fakt ist Die Justiz wird nichts als angemessen durchgehen lassen.

Armin, bitte entschuldige meine Angriffe, aber das was du machst ist verboten.

Ich möchte mich nicht in dein Messertrageverhalten einmischen, aber wenn du öffentlich verkündest es sei legal ein Einhänder zu tragen (Freizeit,usw.), dann stimmt das nicht.

Hier lesen leicht zu beiflussende Jugendliche mit.

PS: Die Weisungen der Bundesämter sind verbindlich. Beim Bodenschutz gibt es auch Gesetze und Weisungen, welche diese Gesetze verschärfen, diese Weisungen sind genauso verbindlich, wie die Gesetze.
 
rcn,
Also wenn du in Österreich 12 Polizisten eine Frage aus dem Waffenrecht stellst, bekommst du wahrscheinlich mindestens 12 unterschiedliche Antworten.
Und wenn du das Administrationsbüro fragst, ist's überhaubt vorbei. Die pfeifen nämlich auf das Gesetzt und drücken dir ihre internen weisungen auf's Auge. Also warum sollte das bei euch anders sein? :steirer:
Das heisst natürlich nicht dass man das ignorieren sollte, aber die allgültige Weisheit die du uns hier prädigst würde ich nicht als solche betrachten.
Wenn die Sache mit dem "legal reason" im Gesetz steht, kann man das auch nicht einfach ignorieren. Um ein Gesetz richtig zu interpretieren muss man sich die Frage stellen, wozu es eigentlich gedacht ist.
Wie man an Armin's Beispiel sieht gibt's auch Polizisten die das Gesetz dem entsprechend anders auslegen. Hat Armin jetzt gegen ein Gesetz verstossen? Das könnte nur ein Richter entscheiden, und wenn ihr da drüben kein "case law" habt, würde auch dass keine allgültige Entscheidung sein, sondern nur eine für Armin's spezifischen Fall.

Specops11,
Das sind gute Neuigkeiten. Offenbar gibt's doch noch irgentwo gesunden Menschenverstand. :D
 
@ rcn
Ich weiss jetzt nicht ob ich von der Firma Klötzli oder von Victorinox
einen Auszug erhalten habe wo die von mir erwähnten Sachen darinstehen. Also wenn solche Firmen solche Auszüge versenden
kann man doch annehmen das es stimmt.
Noch eine persönliche Frage: Bist du eigentlich einer von uns?
Oder gehörst du zu den Sesselfurzern, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun haben, als neue Gesetze auszuhecken um das Volk noch mehr einzuschränken?
Sorry aber das musste raus.

Armin
 
@ Armin

1.Logisch sagt Klötzli du darfst ihre Messer tragen. Die wollen möglichst viel verkaufen.

2. Den folgenden Entscheid kann ich dir morgen per E-mail schicken. (Ich muss ihn erst einscannen, habe ihn nicht im PC)

ZITAT:

TRAGEN: immer verboten!!

MITÜHREN: "Eine Waffe darf nur so lange von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen mitgeführt werden, als es für die Tätigkeit, die dazu berechtigt, angemesen erscheint."


3. Was ist eigentlich deine Stellungsnahme zu dem hier? Hat "Mahlzeit" das erfunden?

http://www.messerforum.net/showthread.php?t=41056&highlight=schweiz

Sehr geehrter Herr X

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das haben Sie genau richtig gehört.
Anbei sende ich Ihnen einen Auszug aus dem CH-Waffengesetz. Art. 4 Abs. 1 Bst. c im Zusammenhang mit Art. 5 Abs. 1 Bst. b

Wenn Sie dieses Messer Mitführen möchten, würden Sie 1. eine Waffentragbewilligung, 2. eine Importbewilligung und weiter eine Ausfuhrbewilligung benötigen.

Über die Kosequenzen einer Einreise ohne Bewilligung muss ich Ihnen als Jurist wohl keine Angaben machen. Ein klarer Verstoss gegen das Waffengesetz.


4.Ich erfinde keine Gesetze. Ich bin gegen dieses Gesetz, aber entweder unternehm ich etwas gegen dieses Gesetz (als Mitglied bei Pro Tell) oder ich ziehe nach Österreich. Veröffentlichen, dass dich niemand beim Gesetzesbruch erwischt ist unproduktiv. Es gibt viele Schweizer, die Einhänder tragen, aber die hängen es nicht an die grosse Glocke.

Zu deiner persöhnlichen Frage:
Ich weiss gar nicht ob ich einer von deiner Sorte sein will. (Wenn hier mehrere schreiben du seist sympatisch, glaube ich das. Mich stört die Veröffentlichung deines Gesetzesbruchs. Nicht der Gesetzesbruch selbst.)
Ich bin fanatischer Messersammler, der sich strikt an die Gesetze hält.
Ich bin gegen die Einschränkung der Individualität durch Gesetze und ich bin für liberale Waffengesetze.
Aber ich bin dagegen Gesetze zu brechen.


5.@Roger Rabbit

There is no legal reason!

TRAGEN: immer verboten! MITÜHREN: "Eine Waffe darf nur so lange von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen mitgeführt werden, als es für die Tätigkeit, die dazu berechtigt, angemesen erscheint."

Wenn Segeln und Klettern nicht als angemessen durchgehen, ist es Wandern und einkaufen in der Stadt sicher nicht.

6.Liest doch auch mal hier die Beiträge von Specops:

http://www.messerforum.net/showthread.php?t=39929&highlight=schweiz

Zitat von Specops (ich glaube er ist Polizist):

"- Einhand Klapp-Messer sind in der Schweiz alle frei erhältlich (Ausnahme Assisted Folders und Automaten jeglicher Art). Victorinox Rescue Tools könnt ihr kaufen so viel ihr wollt.
- Einhand Klapp-Messer ab 5cm Klingenlänge dürfen nicht getragen werden"


"Mitführen im Auto ein grosses Njet. Mitführen auf einer Wanderung wäre zwar gemäss Gesetz auch verboten nur gibt es da in den Bergen garantiert keine Kontrollen."

Beides unveränderte Zitate von Specops.

Ihm wird es zu blöd sein hier einzusteigen, aber er weiss, dass tragen immer verboten ist.

Ich sollte auch gescheiter sein und den Armin machen lassen.
 
Zum Glück haben sich die Gemüter wieder etwas beruhigt.

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