Die legale Beschaffung gestaltet sich aber etwas schwieriger als ich mir gedacht habe, da man einen Strafsregisterauszug, eine kantonale Ausnahmebewilligung für den Erwerb(Besitz) einer verbot. Waffe benötigt..
Für den Import braucht es dann noch eine Ausnahmebewilligung des Bundesamt für Polizei (BAP) und dies mit vielen Auflagen ( wie z.b unangemeldete, periodische Kontrollbesuche etc.) verbunden. Ausserdem braucht es eine gute Begründung, ähnlich wie in D, weshalb man denn so ein Messer braucht, Auskunft über die Art der bisherigen Sammlung und und und..
Mit anderen Worten werden da einem ziemlich hohe Hürden in den Weg gestellt..