JohnDoe2000
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Hallo zusammen,
ich werde demnächst im Sauerland Urlaub machen und mein K-bar wohl mitnehmen. Ich weiß, dass das K-Bar nach Definition ein Kampfmesser und somit eine Waffe ist und nicht bei öffentlichen Veranstaltungen mitgeführt werden darf.
Gilt dies auch für das allgemeine Mitführen des Messers? Ich wollte mir das Messer eigentlich (sichtbar!) an dem Gürtel befestigen. Ist das eine Straftat, Vergehen,... Wir werden wohl im Wald spazieren gehen und vielleicht auch mal entlang der Landstraße...
Danke für Eure Beiträge.
ich werde demnächst im Sauerland Urlaub machen und mein K-bar wohl mitnehmen. Ich weiß, dass das K-Bar nach Definition ein Kampfmesser und somit eine Waffe ist und nicht bei öffentlichen Veranstaltungen mitgeführt werden darf.
Gilt dies auch für das allgemeine Mitführen des Messers? Ich wollte mir das Messer eigentlich (sichtbar!) an dem Gürtel befestigen. Ist das eine Straftat, Vergehen,... Wir werden wohl im Wald spazieren gehen und vielleicht auch mal entlang der Landstraße...
Danke für Eure Beiträge.