Hallo erst mal.
Da ich in naher Zukunft beruflich in die Schweiz muss,
stellt sich mir die Frage, ob so ein ordinäres Tontechniker-Leatherman
dort, wegen des einhändig zu bedienenden Öffnungsmechanismus der
Klingen, eigentlich einen vebotenen Gegenstand darstellt?
Die Klingen sind ja deutlich größer als 5cm.
Oder gilt hier der Grundsatz des "Legal Reason" bzw. "Form follows
Function, weil ja eigenlich in keinster Weise eine Waffeneigenschaft
erkennbar ist und der Werkzeugcharakter deutlich im Vordergrund steht?
Daher dir Frage an die Schweizer und Schweizkenner im Forum,
ob es bei der Einreise sowie dem Aufenthalt zu unangenhmen
Überraschungen kommen könnte?
...und nein, ich werde mir definitiv kein Swisstool kaufen!
Der Gruß,
Alex
Da ich in naher Zukunft beruflich in die Schweiz muss,
stellt sich mir die Frage, ob so ein ordinäres Tontechniker-Leatherman
dort, wegen des einhändig zu bedienenden Öffnungsmechanismus der
Klingen, eigentlich einen vebotenen Gegenstand darstellt?
Die Klingen sind ja deutlich größer als 5cm.
Oder gilt hier der Grundsatz des "Legal Reason" bzw. "Form follows
Function, weil ja eigenlich in keinster Weise eine Waffeneigenschaft
erkennbar ist und der Werkzeugcharakter deutlich im Vordergrund steht?
Daher dir Frage an die Schweizer und Schweizkenner im Forum,
ob es bei der Einreise sowie dem Aufenthalt zu unangenhmen
Überraschungen kommen könnte?
...und nein, ich werde mir definitiv kein Swisstool kaufen!

Der Gruß,
Alex