Mitführen eines Springmessers (Böker Speedlock Standard)

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impious666

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Hallo,

ich habe mir vorgestern ein Böker Speedlock Standard bestellt, weil ich nach langer Zeit mal wieder ein Alltagsmesser zulegen wollte. Nun hab ich aber geteilte Meinungen im Internet gesehen, dass alle Springmesser die zur Seite herausklappen verboten wurden. Ich will auf Nummer sicher gehen deshalb frag ich nun, ist das richtig das Springmesser <8,5cm Klingenlänge nicht mitgeführt werden dürfen. Wenn ja welche Messer sind denn überhaupt noch für den Alltag erlaubt. Habt ihr eine Idee?
Schon mal danke im vorraus.

gruß impious
 
Dass deine Frage noch nicht geschlossen wurde, liegt vermutlich an der vorgerückten Stunde - auch Moderatoren schlafen gelegentlich;)
Wenn du das Waffengesetz nicht kennst, dann lies dich erstmal hier ein.
Im übrigen empfehle ich dir die Suchfunktion, z.B. mit dem Begriff "Speedlock", evtl. als erweiterte Suche begrenzt auf das Unterforum "Politik & Recht"...

Grüße
Rainer
 
ich will ja nicht stören, aber ich habe bröschüre vom lka gelesen in der ein speedlock abgebildet war. dort war das messer mit ausnahme erlaubt. ich weiß noch nicht ob das speedlock standard eine arretierung hat (vllt wisst ihr das), aber dann wäre es wiederum verboten oder?
 
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