Hallo,
im Forum gibt es ja etliche bekennende Mittelalter-Fans, die in Gewand und mit Schwert auf die immer zahlreicheren Feste ziehen. Daher hier eine Frage dazu:
Das Waffengesetz verbietet ja das Mitführen von Waffen nach §1, Abs.2 WaffG auf "öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen".
Gibt es für aktive Teilnehmer von Mittelalterfesten eine Sondergenehmigung, wer erteilt die und nach welchen Vorgaben? Gilt eine generelle Ausnahme oder muss man mit Ärger rechnen, wenn man unangemeldet auftaucht, den Dolch im Gewande?
im Forum gibt es ja etliche bekennende Mittelalter-Fans, die in Gewand und mit Schwert auf die immer zahlreicheren Feste ziehen. Daher hier eine Frage dazu:
Das Waffengesetz verbietet ja das Mitführen von Waffen nach §1, Abs.2 WaffG auf "öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen".
Gibt es für aktive Teilnehmer von Mittelalterfesten eine Sondergenehmigung, wer erteilt die und nach welchen Vorgaben? Gilt eine generelle Ausnahme oder muss man mit Ärger rechnen, wenn man unangemeldet auftaucht, den Dolch im Gewande?