immernochsauer
Mitglied
- Beiträge
- 308
schweisst man ein balisong hinten zusammen, dann ist es nicht mehr verboten, genauso wie ein normales springmesser mit entfernter Feder.
was mache ich aber wenn ich ein messer in den USA bestelle, dies natürlich nicht den deutschen richtlinien entspricht, ich es aber so midifizieren will, dass es wieder in deutschland tragbar ist.
da wird mir doch der zoll den ar... auf reissen, oder?
kann ich denen irgendwie vorher verständlich machen, dass ich eine modifizierung vornehmen will, oder kann ich es dann nachreichen bzw in irgendeinem amt vorzeigen????
habt ihr da eine idee
was mache ich aber wenn ich ein messer in den USA bestelle, dies natürlich nicht den deutschen richtlinien entspricht, ich es aber so midifizieren will, dass es wieder in deutschland tragbar ist.
da wird mir doch der zoll den ar... auf reissen, oder?
kann ich denen irgendwie vorher verständlich machen, dass ich eine modifizierung vornehmen will, oder kann ich es dann nachreichen bzw in irgendeinem amt vorzeigen????
habt ihr da eine idee
IIRC hat man das so konstruiert, um einen Nazifuzzerl, der seine Webseiten legal in Kanade betrieben hat, bei seiner Ankunft am Flughafen FFM schurstracks zum Haftrichter zu bringen. Dumm gelaufen. Aber generell ist das schon eine etwas holprige Konstruktion.