nebengewerbl. Messermacherei - IHK, HK, FA wo fragt man nach?

Carsten111

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Hallo,

habe mal eine etwas rechtlich angehauchte Frage zu einem Problem, dass sich mir langsam stellt.

Ich stelle jetzt schon eine Zeit Küchenmesser her, die ich dann teilweis verschenkt, teilweise für Materialkosten abgegeben habe. Mir ist das Messermachen halt wichtiger und damit Geld zu verdienen, kommt eigentlich nicht in Frage. Jetzt habe ich dieses Jahr vor, so viele Messer herzustellen, dass ich die nicht mehr an meinen schon etwas gesättigten Bekanntenkreis in Gebrauch geben kann.
Nun was tun?
Einen Gewerbeschein sich zu besorgen ist ziemlich einfach, führt aber meiner Erfahrung nach, nicht zu der von mir gewünschten Weiterführung meines nicht kommerziallisierten Hobbys. Hatte schon mal einen für Computer etc. und den musste ich dann abgeben bzw. ruhen lassen, weil ich laut Finanzamt nicht genug Gewinn gemacht habe. Das wird mir ja bei meinem jetzigen Hobby auch passieren. Wenn ich aber meine Messer auch an "Fremde" weitergeben muss/möchte, dann wollen die ja vielleicht Garantie etc. einfordern, sollte mal was kaputt gehen. Das setzt aber doch eine Art Gewerbe vorraus, oder?
Irgendwie passt da doch was nicht zusammen, von daher wollte ich mal fragen, wie ihr damit umgeht, oder was es für einen Fall, wie bei mir, für legale Möglichkeiten gibt.

Gruß

Carsten
 
AW: Legale Messermacherei?

Guten Abend,

Leider habe ich keine Lösung für dich.
Aber falls es zu viel mit den Messern wird, nehme ich dir gerne welche ab (natürlich gegen ein angemessenes Honorar).

Hast du den ein paar bilder von deinen Messern?

Gruß Joker :irre:
 
AW: Legale Messermacherei?

Hallo Carsten,

überleg Dir doch mal ob Du Deine Messer nicht "gut gebraucht" verkaufst? Privat ohne Garantie, ohne Gewährleistung. ;)

Gruß Klaus
 
AW: Legale Messermacherei?

Wenn du dich dazu verpflichten willst, deinen Freunden und Bekannten, denen du Messer verkaufst, Garantieleistungen zu bieten, dann musst du tatsächlich eine Firma gründen.

Wenn ich bei einer richtigen Firma etwas kaufe, erwerbe ich damit auch die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Bastelt mir der Kumpel irgendwas und das geht kaputt, habe ich Pech gehabt und bin halt auf seinen guten Willen angewiesen.

Wenn eines meiner Messer irgendwie im Gebrauch einen Defekt aufweisen sollte der auf meine Fertigung zurückzuführen ist, werden ich diesen umgehend und natürlich kostenlos reparieren.
Und über alles andere kann man reden. Ich fühle mich da eher an der Ehre gepackt. Und das wissen auch diejenigen, die ein Messer von mir haben. Egal ob gekauft oder ertauscht oder was auch immer.
Also ein "Muss" wegen der Garantie ein Gewerbe anzumelden gibt es nicht. Höchstens du willst deinen Kunden den Kaufanreiz einer gesetzlichen Gewährleistung bieten...

Wegen dem Finanzamt: Da ich beim Verkauf eines Messer ja tatsächlich schon Geld bekommen habe bin ich mal zu einer Steueranwältin und habe mich da beraten lassen. War sehr interessant, kann ich nur jedem empfehlen!
Nur soviel: Das Messermachen fällt bei mir unter Liebhaberei. Ich habe keine Absicht zur Gewinnerzielung. Ich sammle sämtliche Rechnungen von Material, Werkzeug, Härten und schreibe auf, was ich auf Messen oder so ausgegeben habe. Und schreibe auf, wieviel ich für meine Messer bekommen habe. Die Ausgaben überschreiten die Einnahmen bei weiten. Sollten von seiten des FA´s mal Nachfragen kommen, sollte dies reichen.

Vielleicht können die wirklich Gewerbetreibenden hier noch etwas dazu schreiben, gerade wie sie das in Bezug auf Garantieleistungen regeln!
 
AW: Legale Messermacherei?

wende dich an das finanzamt und oder handwerkskammer - alles andere ist spekulation......
 
AW: Legale Messermacherei?

Und immer dran denken, Auskünfte von Ämtern IMMER schriftlich geben lassen. Sonst kann man sich im Falle des Falles nicht darauf berufen!
 
AW: Legale Messermacherei?

Auch ein Steuerberater kann hier recht gut Auskünfte geben.
Würde ich sehr empfehlen. Schadet nicht dazu auch mal ein Honorar zu bezahlen . Mir persönlch hat es sehr geholfen und mich vor Ärger mit dem Finazamt etc. bewahrt. Ansonsten ist die Handwerkskammer ebenfalls zu empfehlen. Auch die haben mir geduldig Fragen beantwortet.
 
AW: Legale Messermacherei?

Vielen Dank für den regen Zuspruch. Es haben sich wohl doch schon einige damit beschäftigen müssen.
Dann will auch ich mich mal weiter bei den richtigen Leute informieren und dann versuchen meine Weg zu finden.

@The-Joker:
Werde mal einige von meine neusten Messern fotofieren und dir zukommen lassen. Sind aber nur Küchenmesser und zum Arbeiten gemacht. Aber funzen tun die ganz gut, sagen meine Bekannten.

Gruß

Carsten
 
AW: Legale Messermacherei?

Hallo Zusammen,

nun ist ja schon einige Zeit ins Land gegangen und ich habe endlich mit einigen Institutionen gesprochen, hier meine Erfahrungen:

Handwerkskammer: Freitags Nachmittags angerufen und mit einem Herrn über mein Anliegen telefonisch gesprochen. Der hatte auch gleich eine Antwort parat gehabt. Sinngemäß: "Messermachen, das gibts nicht als Handwerk, da sind wir nicht zuständig".

Finanzamt: Mit meinem Sachbearbeiter gesprochen. Der hat mir dazu geraten, mir ein Gewerbeschein zu besorgen und ihm danach einen Brief mit dem Inhalt zu schreiben, dass ich dieses Gewerbe nicht mit Gewinnabsicht betreiben will, sonder nur als Hobby. Dann weiß das Finanzamt von meinem Hobby und kann bei Bedarf, also wenn sie mir nicht mehr so recht abnehmen, dass das nur noch ein Hobby ist, eine Abrechnung verlangen.

Und das habe ich dann gemacht. Bin mal gespannt, wie´s weitergeht.

Gruß

Carsten
 
AW: Legale Messermacherei?

Hmmm......mit "meiner " Handwerkskammer (Dortmund ) habe ich andere Erfahrungen gemacht. Man hat sich da richtig Mühe gegeben.
Ausgangslage war auch meine Nebenberufliche Tätigkeiten legal betreiben zu können .
Damit die Sache passt ist eine Gewerbekarte nötig und sinnvoll.
Richtig ist das es die Tätigkeit des Messermachers in dem Sinne nicht gibt. Aber es gibt zum Beispiel die Beizeichnung Metallschleifer/Metallpolierer.....das ist als handwerksähnliche Tätigkeit eingestuft. Dafür habe ich eine Gewerbekarte bekommen mit Eintrag in die Handwerksrolle.
Ist aber jetzt auch sehr davon abhängig das man nachweißbar tatsächlich überwiegend scheift und poliert.

Bei mir persönlich ist das der Fall. Von daher war das dann optimal.

Aber auch bei Dir ist es so das Du eben erst mal einen Gewerbeschein haben mußt.
Wenigstens scheint "Dein " Finanzamt daran interessiert zu sein die Sache sauber zu regeln.

Aber .....hast Du eine Gewerbekarte muß Du eine Werkstatt haben welche auch von den zuständigen Ämtern, mit denen Du dann zu tun hast, abgenommen bzw akzeptiert wird.
Nicht zu vergessen: Müllentsorgung= Anmeldung beim zuständigen Amt mit der gebürenpflichtigen Müllentsorgung....dazu dann noch solche Sachen wie Betriebsbegehungen mit der Feuerwehr ( Einhaltung der Brandschutzverordnungen !)
Solche Angelegenheiten sind oftmals schwieriger als man zuerst meinen sollte.

1.offizielle Werkstatt war der eigenen Kellerraum ( wie bei den meisten) Kellerraum= Werkstatt in einem Wohngebiet !!!! nein, das ist nicht gestattet !!!!

Aha....na ja dann suchen wir mal nach einer passenden Räumlichkeit.

Leichter gesagt als getan. Bei mir hat es über ein Jahr gedauert bis ich eine Werkstatt gefunden hatte (Beziehungen über einen Arbeitskollegen sei Dank).

Sowas gibt es dann aber auch nicht umsonst.....Also : Miete, Müllgebühren, Abgaben an die Handwerkskammer, Steuern an das Finanzamt.....

Lohnt sich das jetzt immer noch ?

Speziell bei Dir ?
 
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AW: Legale Messermacherei?

es ist viel einfacher mit der ihk, als mit der verknorzten handwerkskammer umzugehen.

ganz einfach, liegt der überwiegende teil im herstellen von messern, handwerkskammer und ärger.

liegt der überwiegende teil der arbeit im handel, dann ihk kein ärger und ein besuch. 5 minuten entspanntes gespräch und fertig.


den rest regeln die finanzgesetze.
 
AW: Legale Messermacherei?

Handwerkskammer: Freitags Nachmittags angerufen und mit einem Herrn über mein Anliegen telefonisch gesprochen. Der hatte auch gleich eine Antwort parat gehabt. Sinngemäß: "Messermachen, das gibts nicht als Handwerk, da sind wir nicht zuständig".

Weiss der Mann von was er spricht? Wenn dem so sein sollte, wieso gibt es dann den Beruf des Schneidwerkzeugmechanikers, und wieso gibt es die Schneidwerkzeugmechaniker- Innung?

Weiterhin wirst du sehen wie schnell es geht dass nach deiner Gerwerbeanmeldung dir Post von der Handwerkskammer ins Haus flattert in der dir mitgeteilt wird dass du als selbstständiger Handwerker verpflichtet bist ("Zwangsmitgliedschaft" ) Mitglied der Handwerkskammer zu sein. Gebührenpflichtig natürlich, runde 180 Euro im Jahr!
 
AW: Legale Messermacherei?

Moin.

Nur mal so: Einzelanfertigungen und Reparatur von was auch immer sind nicht Sache der Handwerkskammer.
Der Knabe der bei Mister M im Kaufland die Schuhe besohlt oder der Haushaltswarenladen, der die Messer schleift hat nix mit Handwerk zu tun. Genausowenig wie ein Töpfer der ausschließlich Einzelstücke anfertigt. Das läuft dann unter Kunstgewerbe.
Was man halt nicht machen darf sind Kleinserien.
Wenn, dann mind. 500 Stück, - dann ist es Industrie-Fertigung und man ist wieder bei der IHK :D
Den Rest hat akiem schon nett beschrieben.

Gruß
chamenos
 
AW: Legale Messermacherei?

Weiss der Mann von was er spricht? Wenn dem so sein sollte, wieso gibt es dann den Beruf des Schneidwerkzeugmechanikers, und wieso gibt es die Schneidwerkzeugmechaniker- Innung?
Der Mann hat rein begrifflich gesehen Recht, weil der Schneidwerkzeugmechaniker ein IHK-Beruf ist, das gleiche Theater gibt (gab) es bei den Werkzeugbauern - Werkzeugmechaniker/Werkzeugmacher.
Die WZ-Mechaniker werden nach IHK = bundeseinheitlich ausgebildet und geprüft,
die WZ-Macher nach regionaler/lokaler Handwerkskammer.

Ist im Prinzip Blödsinn, weil sie nach der Prüfung das gleiche können, später allerdings, darf der HK-Geselle mit Meisterprüfung einen Betrieb leiten, während der IHK-Facharbeiter erst Zusatzlehrgänge machen muss... - so war es zumindest bis anfang der 90er Jahre, mag sein, dass es mittlerweile anders ist.
Wobei das bei den Schneidwerkzeugmechanikern/ex Messerschmieden wohl anders geregelt ist mit dem Berechtigung, einen Betrieb/ein Gewerbe anzumelden und zu betreiben.

Keine Ahnung woraus diese Unterscheidung entstanden ist, aber es war so... - irgendwas war da mit Ausbildungspunkten bezüglich Betriebsführung etc., die ein IHK-Facharbeiter nicht in der Ausbildung lernen musste.

habe den Titel dem Inhalt angepasst ;)

Gruß Andreas
 
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Schneidwerkzeugmechaniker ist ja ein Handwerks-lehrberuf.
Normal werden heutzutage alle Lehrlinge (´schuldigung, Auszubildende:rolleyes:)
in der staatlichen Jakob-Preh Berufsfachschule in Bad Neustadt an der Saale
theoretisch ausgebildet und geprüft. Dort finden auch die Vorbereitungslehrgänge
zur Meisterprüfung Teil I & II für Schneidwerkzeugmechaniker statt.
Zuständig ist da die Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg.

Es gibt keinen Meisterzwang für Schneidwerkzeugmechaniker mehr.

Ich würde einfach mal beim Finanzamt nachfragen.
 
bei mir war es so:
Anmeldung des Gewerbe beim "Amt für öffentliche ordnung".
Anschließend kam ein Brief der Handwerkskammer mit Fragebogen.
Dort mußte ich die angeben um welche Tätigkeiten es sich handelt , welchen Beruf ich erlernt habe (Mechaniker), u.s.w. .
Irgendwann kam dann ein weiterer Brief das ich jetzt als Schneidwerkzeugmeckaniker in der Handwerksrolle eingetragen bin , inkl. Handwerkskarte.
Seither darf ich auch brav mein Obulus an die Handwerkskammer bezahlen :hmpf:
 
AW: Legale Messermacherei?

überleg Dir doch mal ob Du Deine Messer nicht "gut gebraucht" verkaufst? Privat ohne Garantie, ohne Gewährleistung. ;)

Gnade :mad: Beim Privatverkauf kannst Du die Gewährleistung immer ausschliessen, vollkommen wurscht, ob die Ware neu oder gebraucht ist. Man sollte es dann aber auch explizit tun. Hat aber nicht wirklich ewas mit dem Thema zu tun.

@Carsten111: Geh zum Steuerberater. BTW, die Nummer mit der Liebhaberei wird dann ein Problem, wenn besonders Gescheite ein Gewerbe anmelden, da drüber auch für privaten Bedarf die Ust ziehen, das Auto absetzen etc. und längere Zeit Verluste einfahren. Dann kann das FA davon ausgehen, dass überhaupt keine Gewinnerzielungsbasicht bestanden hat. Mit teils recht "dummen" Folgen, wie Nachzahlen der Ust.

Grundsätzlich sehe ich überhaupt kein Problem darin, ein (Neben-) Gewerbe anzumelden und die Leistungen ordnungsgemäß zu versteuern. So am Jahresende überhaupt Steuern abfallen, rechnet sich ja auch zusamman mit Deinem anderen Einkommen. Das hat immer den Charme, dass Dir keine vorwerfen kann, du verkaufst/machst an der Steuer vorbei. Aber das rechnet Dir ein Steuerberater vor.


Aber weils eben so schön zum Thema passt und im Moment wieder aktuell wird:

Ich und die Mods werden wieder verstärkt darauf sehen, wer hier im Forum "privat" Messer verkauft. Ich hab da keinen Bock mehr, mir irgendwelche argumentativen Verrenkungen anzuhören, was alles noch "privat" sein soll. Da gibts es immer einen Graubereich, ab wann ein gewerbliches Handeln vorliegt, oder nicht - klar. Aber ich bin nicht Balla. Und weil bei mir auch schon gefragt wurde, gewerbliches Handeln liegt für mich - und das "für mich" ist hier entscheident - natürlich nicht erst dann vor, wenn ein Gewerbe angemeldet ist, sondern wann gewerbliches Handeln vorliegt. Wie das jemand mit seinem FA regelt, ist mir schnuppe, das ist nicht mein Bier.

Jedenfalls sollte ich jeder klarmachen, dass ich keine Lust habe, dass versucht wird, hier über das Forum schwungvoll Geschäfte zu machen, die an der Steuer vorbei gehen. Das ist eine Haftunsgfrage, vor allem aber gehts mir persönlich furchtbar auf den Senkel und es ist unfair gegenüber all denen, die ihre Messergeschäfte korrekt versteuern (und demzufolge auch anders kalkulieren müssen).

Und wer glaubt, er komme weiter, wenn er statt der Marktplätze die Galerie nutzt, oder wenn er ein paar Links auf die eigene Seite mal so nebenbei einstreut, oder sonst irgendwelche Mätzchen der irrt. Sowas hab ich ganz besonders gefressen.

Das heisst: Entweder Händler/Messermacher Beitrag zahlen und hier dann auch so auftreten (Impressum). Oder Abflug. Dann soll er seinen Kram woanders verkaufen. Da hier auch FA und ARGE mitlesen, wird ihm das aber nicht viel brignen.

@Carsten111: geht nicht gegen Dich, wie gesagt, der thread passt gerade zur aktuellen Situation. Die "Privat" Verkäufe werden mir etwas zu viel.

Grüße
Pitter
 
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