polaris1977
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Nach der Beerdigung des Bundesratsini aus Bremen und Niedersachsen ist jetzt wie bereits vage angekündigt die IMK aktiv geworden:
Dazu die (teil)veröffentliche Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsseder 210. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 12. bis 14.06.19 in Kiel (SH)
Bemerkenswert erscheint mir zu 2. daß hier (AFAIK zum ersten mal) mit subjektivem Bevölkerungsempfinden argumentiert wird, bisher wurde bei subjektiven Faktoren immer nur mir dem Diensterleben der Behördenakteure agitiert. Abgesehen von der Geschichte mit Springern geht die Tendenz jatzt auch dort offenbar mehr zum Raumschutzansatz und weg vom gegenständlich-technischen Grundansatz der Körting-Initiative, die ja letztlich zum 42a führte. Bei den Legaldefinitionen und Eingrenzungskriterien der "sensiblen Bereiche dürfte es interessant werden, wie das Heimatministerium in einem ggf. folgenden Gesetzentwurf die ggw. Rechtssprechung zu Bestimmtheitsgeboten und den Entscheid des VG+OVG Berlin integrieren bzw. ob die Zocken und das alles ausblenden.
Dazu die (teil)veröffentliche Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsseder 210. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 12. bis 14.06.19 in Kiel (SH)
- 54 -TOP 69:
Besserer Schutz vor Messerangriffen im öffentlichen Raum durchbundesweite Waffenverbotszonen
Beschluss:
1. Die IMK nimmt den Bericht "Besserer Schutz vor Messerangriffen im öffentlichen Raumdurch bundesweite Waffenverbotszonen -VS-NfD-" (Stand: 06.03.19) (nicht freigegeben)zur Kenntnis.
2. Sie stellt fest, dass Angriffe mit Messern im öffentlichen Raum besonders gefährlich sindund das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen.
3. Die IMK bittet das BMI, eine Verordnungsermächtigung für die Länder zu schaffen, diees den Kommunen ermöglicht, das Mitführen von Messern in sensiblen Bereichen (z. B.im Umfeld von Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie des öffentlichenPersonenverkehrs) nach einer Risiko- und Lageeinschätzung durch die örtlichenPolizeibehörden bei Bedarf untersagen zu können. Springmesser sollen nach Ansicht derIMK gar nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen.
4. Sie bittet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, eine entsprechendeGesetzesinitiative zu ergreifen.
Bemerkenswert erscheint mir zu 2. daß hier (AFAIK zum ersten mal) mit subjektivem Bevölkerungsempfinden argumentiert wird, bisher wurde bei subjektiven Faktoren immer nur mir dem Diensterleben der Behördenakteure agitiert. Abgesehen von der Geschichte mit Springern geht die Tendenz jatzt auch dort offenbar mehr zum Raumschutzansatz und weg vom gegenständlich-technischen Grundansatz der Körting-Initiative, die ja letztlich zum 42a führte. Bei den Legaldefinitionen und Eingrenzungskriterien der "sensiblen Bereiche dürfte es interessant werden, wie das Heimatministerium in einem ggf. folgenden Gesetzentwurf die ggw. Rechtssprechung zu Bestimmtheitsgeboten und den Entscheid des VG+OVG Berlin integrieren bzw. ob die Zocken und das alles ausblenden.