Mit der Ausgabe des neuen Personalausweises könnte es für viele Händler und andere, die einen Identitäts- oder Altersnachweis (z.B. hier im Forum für PA) verlangen, zu Problemen kommen.
So regelt §14 die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten und in der Gesetzesbegründung des Innenministeriums findet sich:
"§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen") von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden."
Quelle
Als ich mich gestern mit einem Händler unterhielt, der meinte, das würde ihn nicht interessieren (v.a. weil das Kopieren unter §32 wohl nicht bußgeldbewehrt ist) wurde er doch etwas stutzig, als ich ihn ans UWG erinnerte. Findige Wettbewerber oder Anwaltskanzleien könnten leicht auf die Idee kommen, darin einen Wettbewerbsvorteil zu sehen und abgemahnt zu werden gehört zu den eher unlustigen Sachen im Geschäftsleben.
So regelt §14 die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten und in der Gesetzesbegründung des Innenministeriums findet sich:
"§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen") von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden."
Quelle
Als ich mich gestern mit einem Händler unterhielt, der meinte, das würde ihn nicht interessieren (v.a. weil das Kopieren unter §32 wohl nicht bußgeldbewehrt ist) wurde er doch etwas stutzig, als ich ihn ans UWG erinnerte. Findige Wettbewerber oder Anwaltskanzleien könnten leicht auf die Idee kommen, darin einen Wettbewerbsvorteil zu sehen und abgemahnt zu werden gehört zu den eher unlustigen Sachen im Geschäftsleben.