Neuer Ausweis, Probleme nicht nur für Händler

schlurf

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Mit der Ausgabe des neuen Personalausweises könnte es für viele Händler und andere, die einen Identitäts- oder Altersnachweis (z.B. hier im Forum für PA) verlangen, zu Problemen kommen.

So regelt §14 die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten und in der Gesetzesbegründung des Innenministeriums findet sich:

"§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen") von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden."
Quelle

Als ich mich gestern mit einem Händler unterhielt, der meinte, das würde ihn nicht interessieren (v.a. weil das Kopieren unter §32 wohl nicht bußgeldbewehrt ist) wurde er doch etwas stutzig, als ich ihn ans UWG erinnerte. Findige Wettbewerber oder Anwaltskanzleien könnten leicht auf die Idee kommen, darin einen Wettbewerbsvorteil zu sehen und abgemahnt zu werden gehört zu den eher unlustigen Sachen im Geschäftsleben.
 
"§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf...
Ja und ?
Sind "ungechippte" Ausweise deshalb ungültig ? Sie können nur auf einem Wege dokumentiert werden, als was solls ?

Hier wird mal weider ein "Problem" herbeigeredet, was gar keins ist. Das einzige Problem ist, dass man zuvielen Leuten glaubhaft versichern konnte, dass der neue Ausweis das "Topmodell" unter den Ausweisen sei... Wer die Lauferei nicht gescheut hat, hat sich noch einen alten BPA ausstellen lassen und die nächsten 10 Jahre Ruhe...

Zum Glück wurde das neue System in mehreren Teilbereichen bereits vor Erscheinen auf dem Markt mehrfach gehackt, wer es da immer noch nicht gebriffen hat, ist selbst schuld. Dass es auch jetzt wieder irgendwelche Gewinnler geben wird oder geben könnte, war abzusehen.

Gruß Andreas
 
Das Kopier und Hinterlegungsverbot, gilt ab Ausgabe des "Neuen" auch für "Alte" Personalausweise.

http://www.heise.de/newsticker/meld...ng-mit-dem-neuen-Personalausweis-1133588.html

Auszug:

...Im alltäglichen Umgang mit dem neuen Personalausweis müssen Bürger und Unternehmen lernen, dass mit dem elektronischen Ausweis zumindest in Deutschland ein Hinterlegungsverbot verbunden ist, wenn es im Ausweisgesetz heißt: "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben." Hotels, Fitnessstudios oder ganz allgemein Unternehmen, die von Besuchern beim Zutritt des Werksgeländes den Personalausweis kassieren, müssen umdenken und auf andere Verfahren umsatteln. Denkbar wäre, die Identifizierung vorab auf einer Webseite zur Online-Anmeldung durchzuführen, die die elektronische Identifikationsfunktion ausnutze, heißt es dazu aus dem Bundesinnenministerium.

Einen Schritt weiter in die falsche Richtung geht die Praxis, vom Ausweis eine Fotokopie anzufertigen. Dies ist eigentlich nur in besonderen Fällen erlaubt, die gesetzlich geregelt sind, etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos. Zum Umgang mit dem Fotokopierunwesen, das nicht von § 14 des Personalausweisgesetzes gedeckt ist, heißt es in der Gesetzesbegründung des Innenministeriums ausdrücklich:

"§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen") von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden." ...
 
Das Kopier und Hinterlegungsverbot, gilt ab Ausgabe des "Neuen" auch für "Alte" Personalausweise.

Schreibt heisse und meint der Vertreter des BMI. Ich verfolge das Thema schon länger in der juristischen Diskussion. Und da ist bisher herrschende Meinung: das, was der Vertreter des BMI meint, gibt das PAuswG eben nicht her.

BTW: laut heisse meint das BMI: "Diese Klarstellung war u.a. deshalb erforderlich, weil im Falle einer künftigen Vervielfältigung des neuen Personalausweises zusätzliche Sicherheitsprobleme entstünden. Denn auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf geraten"

Und? Wenn ich jetzt den Ausweis eines anderen sehe und mir die Nummer merken kann, muss mich der Ausweisinhaber dann erschiessen?

Was die PA angeht - ich sehe das ziemlich undramatisch. Es gibt ja noch andere Möglichkeiten, einigermassen sicher die Identität dessen festzustellen, dem man den Kram schickt. Führerschein. Dienstausweis :p oder sonstwas. Nigelnagelfest kriegen wir das eh nicht hin, sonst würde die Organisation mehr Zeit kosten, als der Passaround dauert. Und dass früher oder später einer daherkommt, die PA Ausrichter/Teilnehmer verarscht und sich ein Messer unter den Nagel reißt - die Wahrscheinlichkeit ist doch nahe 100%. Wer das Restrisiko ausschließen will, darf nichts mehr verschicken. Bisher ging ja (fast?) alles glatt, toi, toi, toi.

Pitter
 
Das Kopier und Hinterlegungsverbot, gilt ab Ausgabe des "Neuen" auch für "Alte" Personalausweise.
...
Auszug:
[...]
Das ist ja schön und gut, was da aus dem Ministerium mitgeteilt wird, hirnrissig ist es trotzdem. Es ist eher eine neue Nebelkerze, um die eigene Unfähigkeit und Realitätsferne zu verschleiern, vor allem um die Bürger in falscher Sicherheit zu wiegen.

Wozu soll diese Regelung denn eigentlich dienen ?
Man will denen, die den neuen "gechippten" Ausweis noch nicht haben, dazu bringen, ihn sich baldmöglichst zuzulegen, weil er laut diesem Gesetz und der Marketingkampagne im Vorfeld nur "Vorteile" bietet - EC-Karte fiele auch weg, mit der etliche Daten gesammelt werden. Beispielsweise dass man zu bestimmten Zwecken einfach ein Lesegerät/"BPA-Terminal" benutzt, anstatt nach alter Gewohnheit ggf. den Ausweis zu kopieren. Denn das ist ja jetzt verboten, man verbietet quasi, dass man sich auf mechanischem Wege der wildwuchernden elektronischen Datensammelei entzieht, das steckt nämlich dahinter...

Also wird der Staat mit Internetdiensten und Konzernen einen Deal machen, weil er nur ungern auf die Daten verzichten will, die jetzt schon gewerblich genutzt werden. Profile sind bereits millionenfach vorhanden und müssen nur noch effektiv und kompatibel kanalisiert werden. Hat der BMI doch heute erst medienwirksam verkündet...

Gruß Andreas
 
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