Hallo zusammen,
auf der IWA habe ich ein neuartiges Bökermesser gesehen...
"Einhandmesser", mit aktiver Öffnungshilfe, welches nicht direkt verriegelte.
(Erst mit der zweiten Hand, hinten ein Rädchen drehen, ging das.)
Dies sollte auch nicht unter das Führungsverbot des WaffG fallen.
Leider ist mir der Name entfallen.
Kann mir einer der Experten hier weiterhelfen?
Danke und Gruß
C"
auf der IWA habe ich ein neuartiges Bökermesser gesehen...
"Einhandmesser", mit aktiver Öffnungshilfe, welches nicht direkt verriegelte.
(Erst mit der zweiten Hand, hinten ein Rädchen drehen, ging das.)
Dies sollte auch nicht unter das Führungsverbot des WaffG fallen.
Leider ist mir der Name entfallen.
Kann mir einer der Experten hier weiterhelfen?
Danke und Gruß
C"