Hallo Leute
Hätte Lust, viel Dampf zu diesem Thema abzulassen. Möglicherweise geschieht es noch.
Doch unkompliziert und locker eine Frage vorab: Schleife ich an meinem 5 " - Folder die Daumenpins ab, kann ich dann mit diesem Teil legal die Stadt durchqueren? Damit sind ja schließlich die Kriterien eliminiert, ein Klappmesser mit einer Hand öffnen zu können.
Kann man mit einem feststehendem (nicht feststellbarem) Messer, dessen Klingenlänge 12 cm überschreitet, in der Nicht-Öffentlichkeit aufkreuzen? Gemeint ist damit z. B. ein Waldspaziergang, sowie der direkte Weg dorthin und von dort nach Hause.
Hätte Lust, viel Dampf zu diesem Thema abzulassen. Möglicherweise geschieht es noch.
Doch unkompliziert und locker eine Frage vorab: Schleife ich an meinem 5 " - Folder die Daumenpins ab, kann ich dann mit diesem Teil legal die Stadt durchqueren? Damit sind ja schließlich die Kriterien eliminiert, ein Klappmesser mit einer Hand öffnen zu können.
Kann man mit einem feststehendem (nicht feststellbarem) Messer, dessen Klingenlänge 12 cm überschreitet, in der Nicht-Öffentlichkeit aufkreuzen? Gemeint ist damit z. B. ein Waldspaziergang, sowie der direkte Weg dorthin und von dort nach Hause.