Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm?

spanierjun

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Hallo liebe Leidensgenossen,

Dies habe ich heute auf der Seite von all4shooters.de gefunden:

Lt. denen ist heute beschlossen worden:

"Ermächtigung für die Landesregierungen zum Erlassen von Rechtsverordnungen für Waffenverbotszonen. Dies auch, ohne dass es sich um einen "Hot Spot" in Sachen Verbrechen handelt. Darin auch vorgesehen: Ein Führverbot von Messern (feststehend, feststellbar) mit einer Klingenlänge ab – lesen Sie langsam – vier Zentimetern. Jedoch soll es Ausnahmen geben (Paragraph 42)."

Dürfen ab sofort nur noch Messer mit 4 cm Klingenlänge mitgeführt werden? Oder nur in den Waffenverbotszonen? Wie kann ich mich erkundigen wo es eine Waffenverbotszone gibt?
 
AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

Die angestrebte Harmonisierung in Europa wird jetzt, typisch Kompromisse-GROKO, so konterkariert, dass man an den Grenzen jeden Bundeslandes sich über die Umsetzung des Gesetzes informieren müsste. Und sollten die Länder das Recht auf Kommunen übertragen, hätten wir den Provinzflickenteppich aus der Zeit vor 1871 wieder. Bayern wird großzügiger agieren als Nordlichter, so ist es anzunehmen, siehe Brauchtum etcpp. Immerhin würden Teppichmesser nicht mehr automatisch in WVZ sanktioniert - ein Sieg des Handwerks. Weiterer Kommentar überflüssig.

Abu
 
AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

Auf knife blog ist zu lesen, das all jene, die eine Waffenrechtliche Erlaubnis haben -angeblich auch der kleine Waffenschein- auch in diesen Zonen tragen dürfen was 42a her gibt.
Bin mir nicht ganz sicher ob die Interpretation stimmt. wenn ja, dann wirds wohl einen Lauf auf die dafür zuständigen Behörden geben
 
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AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

Der von mir oben kritisierte Flickenteppich ist sicher eine Einschränkung - ein Zugeständnis an jene, die die Trageverbote generell total ausdehnen wollten.

Was ich allerdings an Ausnahmen lese, u.a. Knifeblog, wäre von so positiver Bedeutung und Pragmatismus, dass ich es noch gar nicht glauben kann.:confused: Dann wäre Freitag der 13. sowas wie ein Glückstag, denn es würde weit mehr erlaubt sein als bisher. Für unbescholtene Messerfreunde noch erweitert. Damit hätte sich all unser Einsatz doch noch ausgezahlt.

Ein Ungläubiger trinkt jetzt erst einmal einen Schoppen Roten!:irre:

Abu
 
AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

Der ursprüngliche Ansatz war, dass es überhapt keine Verbote für jedermann mehr geben sollte, sondern individuelle Messerverbote für bekannte Gewalttäter. Das war aber mit der SPD und weiten Teilen der CDU plötzlich nicht mehr machbar, weil die SPD Messer lieber gestern als morgen komplett verbieten würde (siehe Pistorius + Positionen der SPD bei den WaffG Verhandlungen). Was jetzt heraus gekommen ist, wird genau wie der §42a seinerzeit unzählige unbescholtene Bürger in Teufels Küche bringen, wenn sie unwissend mit einem harmlosen Taschenmesser in eine Messerverbotszone latschen, die jetzt jederzeit überall spontan nach Gutdünken der Landesregierung ausgerufen werden können.
Ich finde es schon merkwürdig, wie man auch noch feiern kann, dass man gerade gewaltig gef... wurde. Wo der Trend nach den nächsten Bundestagswahlen hingeht, sollte jetzt auch jedem bewusst sein. Aber feiert ruhig weiter, es wird schon nicht so schlimm kommen ...
 
AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

Hallo Harry-W,

Irrtum 1: Der ursprüngliche Plan bis hin zur erfolgten Bundesratsinitiative war ein totales Messerverbot mit Klingen größer 6 cm. Und zwar überall!

Irrtum 2: Kein „unbescholtener“ Bürger macht sich mehr mit einem normalen Taschenmesser, was in der Regel wohl ein Slipjoint wäre, in einer WVZ mehr strafbar.
Er macht sich auch mit einem Fixed nicht mehr strafbar, wenn er es von A nach B transportiert.

Es gäbe noch mehr an positiven Ausnahmen und Neuerungen zu berichten, wie zB. Springmesser... Alles vom Tisch. Also einfach mal nachlesen.
Ich kann mich an die Entrüstungen zu den geplanten Verschörfungen gut erinnern, man könnte sie hier auch nachlesen. Auch das abwinkende „bringt ja doch nichts“, um sich dagegen zu wehren. Ich weiß nicht, ob Du auch über 100 Briefe und Mails geschrieben und dich an Politiker und Verbände gewandt hast. Ich hab es - und deshalb trinke ich einen auf den Erfolg! :steirer:
Das Gesetz ist übrigens noch nicht durch - ich hoffe darauf. Wenn Du darauf hoffst, den 42a zu eliminieren, musst Du allerdings noch tausende Briefe und Aktivitäten starten.

Gruß
Abu
 
AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

Die eigentliche Initiative von Pistorius war praktisch vom Tisch. Darum war sein Plan B, es über die WaffG Reform durch die Hintertür wieder einzuführen. Und das ist durchaus gelungen. Die Ausnahmetatbestände will ich erst einmal in der Rechtsprechung zerpflückt sehen. Mal abwarten, ob der Rucksack ohne Schloss genügt oder ob am Ende die gleichen Regeln wie bei Schusswaffen gelten. Und auch sonst IST es eine Niederlage, weil eine weitere Verschärfung. Die Messerverbotszonen hat es nämlich bisher überhaupt nicht gegeben und Waffenverbotszonen wurden von Gerichten schon mehrfach an entsprechende Auflagen gekoppelt. Eine Messerverbotzone kann dagegen jederzeit überall ohne jeden Grund ausgerufen werden. Was glaubst du wohl, wie lange es dauert, bis du kaum noch einen Schritt machen kannst, ohne in irgendeiner Messerverbotzone zu stehen?
Dagegen war die durchaus ernsthaft diskutierte Alternative, statt grundsätzlicher Verbote individuelle Messerverbote gegen Kriminelle auszusprechen, nicht nur praxistauglicher, sondern hätte auch tatsächlich unbeschlotene Bürger nicht unnötig kriminalisiert. Einmal mit dem Taschenmesser unwissend in so eine Zone gelaufen und du hast Ärger an der Backe. Für den Durchschnittbürger, der unter keinen Ausnahmetatbestand fällt, kommt das einem de Fakto Totalverbot beim Führen von Messern über 4cm gleich. Und selbst wenn der brave Bürger plötzlich vor so einem "Messerverbotszone" Schild steht und nicht zufällig ein gesetzeskonformes Transportbehältnis dabei hat, soll er das Ding in den Müll werfen, das er in der Hosentasche hat? Und wieviele Nicht-Waffenbesitzer / Messerfreaks glaubst du eigentlich kennen überhaupt das neue Gesetz und wissen, was erlaubt ist und was nicht? Schon der §42a war diesbezüglich für tausende bis dahin unbescholtene Bürger ein Problem. Die neue Regelung wird das noch weiter verschärfen.

Und was ist mit dem ganzen Sch...ß jetzt überhaupt für die Sicherheit in Deutschland gewonnen? Wieviele Kriminelle werden jetzt plötzlich vor Angst, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, kein Messer einpacken? Oder heißt es bei der Kontrolle in der Messerverbotszone demnächst vielleicht:
"Haben Sie ein verbotenes Messer bei sich?"
<Nein, nur eine illegale Schusswaffe und reichlich Munition?>
"Wunderbar, alles in Ordnung. Bitte gehen Sie weiter, wir müssen noch den Opa mit dem Opinel #6 abführen."

Hier wird die nächste sinnlose Runde der Beschneidung von Freiheitsrechten gefeiert, als wäre Weihnachten, Ostern und Neujahr auf einen Tag gefallen. Die nächste Runde wird übrigens auch kommen - und die Intervalle zwischen den Verschärfungen werden auch immer kürzer. Mir scheint, die meißten Messer-Fans haben immer noch nicht kapiert, was die Stunde geschlagen hat. Als gerade ebenfalls mal wieder übelst gef...ter Waffenbesitzer kann ich ein Liedchen davon singen.
 
AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

Die eigentliche Initiative von Pistorius war praktisch vom Tisch......
Dagegen war die durchaus ernsthaft diskutierte Alternative, statt grundsätzlicher Verbote individuelle Messerverbote gegen Kriminelle auszusprechen......

Einmal mit dem Taschenmesser unwissend in so eine Zone gelaufen und du hast Ärger an der Backe. Für den Durchschnittbürger, der unter keinen Ausnahmetatbestand.....

Und selbst wenn der brave Bürger plötzlich vor so einem "Messerverbotszone" Schild steht und nicht zufällig ein gesetzeskonformes Transportbehältnis dabei hat, soll er das Ding in den Müll werfen, das er in der Hosentasche hat?


Und wieviele Nicht-Waffenbesitzer / Messerfreaks glaubst du eigentlich kennen überhaupt das neue Gesetz und wissen, was erlaubt ist und was nicht? Schon der §42a war diesbezüglich für tausende bis dahin unbescholtene Bürger ein Problem. Die neue Regelung wird das noch weiter verschärfen.

Und was ist mit dem ganzen Sch...ß jetzt überhaupt für die Sicherheit in Deutschland gewonnen?


Hier wird die nächste sinnlose Runde der Beschneidung von Freiheitsrechten gefeiert, als wäre Weihnachten, Ostern und Neujahr auf einen Tag gefallen.

.... Mir scheint, die meißten Messer-Fans haben immer noch nicht kapiert, was die Stunde geschlagen hat. Als gerade ebenfalls mal wieder übelst gef...ter Waffenbesitzer kann ich ein Liedchen davon singen.

Mehrere Themen auf einmal:

Beschneidung von Bürgerrechten: Stimmt, äußerst bedenklich. Meinen Vorwurf haben mir auch einige Parteien bestätigt.

Sicherheitsgewinn: Stimmt auch, nicht zu erwarten. Wie oben...

Du siehst, die Themen wurden nicht ausgelassen, es gab sogar einigen recht aufschlussreichen Schriftwechsel.

Und beim Thema „Taschenmesser“, Verbotszonen und „brave Bürger“ hilft nur nachlesen, was denn jetzt zum Gesetz werden soll.

Aber wo ist eigentlich die „ernsthaft diskutierte Alternative Messerverbote gegen Kriminelle auszusprechen“ geblieben?

Auch wenn Du „feiern“ noch potenzierst, so wird keine Feier daraus. Ich habe mit vielen anderen daran mitgearbeitet, dass der von starker Medienpräsenz und Mainstream begleitete Pistorius Antritt zu Fall kam, Du auch? (Übrigens auch von Bremen und Hessen unterstützt, am Beginn auch von NRW, aber da hat die FDP auch Dank Protestbriefen segensreich eingewirkt :) ) Dass die Initiatoren auch etwas bekommen würden, dürfte jedem mit Politik Vertrauten klar gewesen sein. Aber mit den dezidierten Ausnahmetatbeständen eben nicht mehr auf dem Rücken jener „Durchschnittsbürger“, denen bisher als Handwerker ihre Cutter oder Durchreisende ihre Taschenmesser abgenommen wurden, mit Androhung eines Strafverfahrens. Wer allerdings mit einem griffbereiten Fixed in der Bahnhofshalle herumlaufen möchte, der sollte entweder das Gesetz kennen - oder er pfeift eh drauf.

Ich hab übrigens zunächst den Kommentar zu Messern bei all4shooters gelesen, und dann bei Knifeblog, hat mich entkrampft.

Natürlich werden Gesetze von Richtern ausgelegt. Es waren aber auch Richter, die die Verbotszonen bisheriger Ordnung gekippt haben. Letztlich ist aber das, was man vom Staat und seinen Vollzugsorganen erwartet, wohl abhängig von der eigenen Einstellung ggf. Erfahrung. Ich bin da weitgehend entspannt, Dein letzter Absatz gibt Deinen Einblick wieder.

Gruß
Abu
 
AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

Moment... hab ich was falsch verstanden? Ich hatte bisher nie bedarf für einen kleinen Waffenschein, aber wenn ich den doch jetzt beantrage brauche ich mich doch nicht mehr über mögliche Messerverbotszonen sorgen. Oder hab ich das falsch verstanden?
 
AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

Es ginge auch so, also ohne.....
Aber das hast Du nach aktuellem Stand völlig richtig verstanden! Und da auch ich völlig stressfrei meinen Lebensgewohnheiten auf den Touren durch die Republik nachgehen möchte, hab ich die Beantragung gestern (Sonntag) hinterfragt, heute eine nette Antwort des WIE bekommen und morgen geht sie per Post raus. Damit lassen sich brave Bürger von bösen Buben schon mal ganz schnell unterscheiden.:haemisch:

Viel Erfolg.
Abu
 
AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

Damit lassen sich brave Bürger von bösen Buben schon mal ganz schnell unterscheiden.:haemisch:

Abu

Na das wäre dann aber nur eine Lösung für Leute mit einem festen Wohnsitz in Deutschland. Ich als Grenzgänger / EU-Ausländer bin dann draussen, meine französische Waffenlizenz wäre wohl kaum ausreichend...
 
AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

War gerade bei der Polizei um mich zu erkundigen. Die zuständige Beamtin bestätigte das der kleine Waffenschein die Lösung wäre, bezweifelt aber das es so kommen wird. "Denn eine waffenfreie zone bedeuted eben keine Waffen". Ich werde auf jedenfall erst mal einen beantragen.
 
Ich hab mich bei der Polizei nach dem KWS erkundigt, aber keine Begründung abgegeben.

Nunja, vllt. bekommt die Beamtin ja auch kein Recht. Ich hoffe ja aus meiner Sicht begründet, dass das jetzt so durchgeht, bevor die Gesetzgebung die Tore noch schließt. Die Tür des KWS wird sie sicher offen lassen (meine Meinung), denn das ist ein qualifizierter Nachweis von Eignung. Die neue Sicht auf Waffenscheininhaber generell ist ja ganz bewusst aufgenommen worden.

@furlan
Ich bin hier kein Prediger von Knifeblog und kenne deren Hintergrund auch nicht. Immerhin haben sie heute eine Zusammenfassung gemacht mit Einschätzung, sollte man mal lesen.....

Gruß
Abu
 
AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

War gerade bei der Polizei um mich zu erkundigen. Die zuständige Beamtin bestätigte das der kleine Waffenschein die Lösung wäre, bezweifelt aber das es so kommen wird. "Denn eine waffenfreie zone bedeuted eben keine Waffen". ...

Die Akteure der Waffenrechtsänderung planen keinesfalls eine absolut "waffenfreie Zone", Ausnahmen sind explizit vorgesehen.

Die veröffentlichten (aber noch nicht als Gesetz verabschiedeten) beschlossenen Veränderungen des Waffenrechts sind hierzu eindeutig:
Landesregierungen sollen ermächtigt werden, das Führen von Waffen oder Messern mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an bestimmten Orten zu verbieten.

Die dafür zu erlassene Rechtsverordnung soll jedoch eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorsehen, in denen "für das Führen der Waffe oder des Messers" ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Ein berechtigtes Interesse billigt der Gesetzesentwurf u.a. "Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse" zu. "Waffenrechtlichen Erlaubnisse" benennt das WaffG (§10) in Form von drei Dokumenten:
* Waffenschein
* Waffenbesitzkarte
* kleiner Waffenschein

... Ich werde auf jedenfall erst mal einen beantragen.

Ich denke, dass Du damit nichts falsch machst, denn spätestens nach Verbschiedung der Gesetzesänderungen steht eine Antragsflut zu erwarten mit sicherlich enormen Bearbeitungszeiten.

Grüße
cut
 
Das mit dem KWS (sofern das so kommt)seh ich zweischneidig. Einerseits ist es gut, dass ich dann mein (e) Messer bedenkenlos führen kann, andererseits seh ich meine Messer nicht als Waffe und führe sie auch nicht zum Selbstschutz sondern als Werkzeug.

Gruß Markus
 
Moin

Das mit dem KWS (sofern das so kommt)seh ich zweischneidig.

Da täuscht dich dein Bauchgefühl kein bißchen.

andererseits seh ich meine Messer nicht als Waffe und führe sie auch nicht zum Selbstschutz sondern als Werkzeug.

Das ist der eine Punkt.... der andere ist ein viel amüsanterer.

Jeder Besitzer einer WBK oder eines Jagdscheins kann sich noch an die Zeit erinnern, wo ihm nicht ohne Vorankündigung die Wohnung durchsucht werden konnte. ;)

Ich bin mir sehr sicher, dass eine ähnliche Regelung in nicht all zu ferner Zukunft auch für die Besitzer eines kleinen Waffenscheins verabschiedet wird. Und dann viel Spaß.:rolleyes:
 
...Jeder Besitzer einer WBK oder eines Jagdscheins kann sich noch an die Zeit erinnern, wo ihm nicht ohne Vorankündigung die Wohnung durchsucht werden konnte. ;) ...

Weder dem "Besitzer eines Jagdscheins" (noch dem Besitzer einer Waffenbesitzkarte) kann ohne Vorankündigung "die Wohnung durchsucht werden".
Für eine "Wohnungsdurchsuchung" gelten die gleichen rechtlichen Anforderungen wie für sonstige Bürger.

Grüße
cut
 
Zuletzt bearbeitet:
@chamenos

Sicher, auch das KÖNNTE der Gesetzgeber IRGENDWANN noch nachschieben und KÖNNTE ggf. bei kaum vorhandenem Personal und ohne konkrete Gefährdungslage bei mir in die Wohnung kommen, um die Verwahrung irgendwelcher Dinge zu sichten, die er möglicherweise unsachgemäß gelagert vermuten dürfte. :irre:

Das Risiko steigt natürlich (auch wenn die Behörden da kaum nachkommen), wenn ich mich im Umfeld von staatsgefährdenden Organisationen herumtriebe oder als „Reichsbürger“ outete, aber dann bräuchte ich von diesem Staat ja ohnehin nix.

Die individuelle Risikoanalyse bleibt einem aber auch nicht erspart.....

Gruß
Abu
 
Sollte ich mich als Österreicher (und ebenda auch lebend bzw. wohnhaft) um einen KWS bemühen, damit ich bei Reisen in D auf der sicheren Seite bin? Oder geht das gar nicht, da ich bloß EU-Bürger mit dann eingeschränkten Möglichkeiten in D bin?

Hausdurchsuchungen nehmen ich in Kauf, da ich eh immer Dinge verlege und darin eine weitere Chance auf deren Wiederauftauchen sehe. :steirer:
 
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