Nichtsagende Antwort [Müchener Waffenrechtsbehörde]

gonzo124

Mitglied
Beiträge
72
Aufgrund meiner Anfrage von gestern bekam ich heute eine nichtssagende Antwort.

Ich weiss jetzt nicht mehr was man machen soll, man wird nur noch "verarscht".

Auf alle Fälle wähle ich nur noch :hmpf:.

Ansonsten ist es ein Kampf gegen Windmühlen.

Alle drehen und winden sich wie es nur geht:teuflisch

Orginal E Mail, Namen ausgexxxxtttt.

Fritz schrieb:
>
> XXXXXXXXX
>
> XXXXXXXXXXXX 24
>
> XXXXXXXXXXXXX
>
> Tel. XXXXXXXXXXXXXXX München,
> den 08.04.2008
>
>
>
>
>
> An
>
> KVR XXXXXXXXXXXX
>
>
>
> XXXXXXXXXXXXX
>
>
>
> Waffenrechtsbehörde
>
>
>
>
>
> Sehr geehrte Damen und Herren, mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen das bestimmte
> Klappmesser und feststehende Messer über 12 cm seid April nicht mehr
> geführt werden dürfen. Da es mir fern liegt gegen das Gesetz zu
> verstoßen bitte ich Sie mir verbindlich, in Schriftform, mitzuteilen
> wie sie die Gesetzesänderung bezüglich Messer interpretieren.
>
>
>
> Was verstehen sie unter dem nicht zugriffsbereitem Führen im Falle von
> Messern konkret? Reicht ihnen beispielsweise die Verwahrung im
> Rucksack aus oder verlangen sie explizit den Verschluss des Messers
> mittels einer Schließeinrichtung?
>
>
>
> Was verstehen Sie unter einem Einhandmesser, der Begriff ist bisher
> nicht gesetzlich definiert und lässt vielfältige Auslegungen zu.
> Können z.B. nicht verriegelbare Messer Einhandmesser sein?
>

>
>
>
> Bitte erläutern Sie mir den Begriff "allgemein anerkannter Zweck" bzw.
> Ihre Auslegung dieses Begriffes. Wie wertet Ihre Behörde dabei den
> Grundsatz der im GG garantierten "freien Entfaltung der
> Persönlichkeit", die in diesem speziellem Fall einem unbestimmten
> "allgemein anerkanntem Zweck" unterworfen wird?
>
>
>
> Erkennen sie z.B. mein Interesse an Messern sowie deren Verwendung als
> Werkzeug im Alltag als allgemein anerkannten Zweck an?
>
> Wenn sie dies nicht anerkennt, wie begründet Ihre Behörde, dass dieser
> Zweck nicht allgemein anerkannt ist? Insbesondere wie gelangen Sie zur
> Feststellung was "allgemein anerkannt" ist?
>
>
>
> Konkret bitte ich Sie außerdem mir kurz darzulegen ob folgende Zwecke
> nach Ihrer Rechtsauffassung allgemein anerkannte Zwecke sind:
>
> - Werkzeug zur Verwendung bei Unfällen (Rettungsmesser, Messer mit
> Glasbrecher)
>
> - Transport zum Picknick
>
> - Messersammeln
>
> - Transport zur eigenen Wohnung nach einem Kauf ( Einhandmesser wie
> feststehendes Messer über 12 cm ), wie muss ich feststehende Messer
> über 12 cm nach einem Kauf transportieren
>
> - Zur Verwendung von diversen Schneid-Aufgaben wie Verpackungen
> öffnen, Äpfel Schälen, Lebensmittel teilen usw.
>
>
>
> Folgender Fall:
>
> - Essen im Steakhaus ( öffentlich zugänglich ) mit einem Steakmesser (
> natürlich vom Steakhaus ) von über 12 cm, das Führen dieses Messers
> ist ja nicht erlaubt, begehe ich hierbei ein OWI ????
>
>
>
>
>
>
>
> _Zur Selbstverteidung werde ich nie ein Messer einsetzen, so brauchen
> Sie auf dieses Thema nicht eingehen!!!!!!!!!_
>
>
>
>
>
> Sollten Sie diese Anfrage nicht beantworten können, bitte ich um
> Weiterleitung an die zuständige Behörde die mir meine Fragen
> rechtsverbindlich beantworten kann.
>
>
>
> Es tut mir leid Sie mit dieser Anfrage behelligen zu müssen aber ich
> wurde vom Bayerischen Innenministerium sowie dem Polizeipräsidium
> Ettstrasse an Sie verwiesen.
>
>
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
>
> XXXXXXXXXXX


Den Text der Anfrage habe ich teilweise von einem Forumsmitglied übernommen.
>
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

auf unseren Internetseiten (erreichbar über www.muenchen.de) dann auf
Rathaus, dann Kreisverwaltungsreferat, dort Sicherheit und Ordnung
anklicken haben wir eine aktuelle Information des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern zu der von Ihnen angesprochenen
Problematik eingestellt. Wir möchten Sie bitten diese Informationen zum
neuen Waffenrecht anzuschauen, zu etlichen Ihrer Fragen können Sie dort
eine Antwort finden. Weitere Informationen liegen auch uns nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


XXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXX
Tel: XXXXXXXXXXXX


Aktuelle Information des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern :hehe:

Messer
Bereits 2003 wurden Wurfsterne, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser verboten. Ein neuer § 42a
verbietet nun auch das Führen von sog. Einhandmessern (d. h. von Klappmessern, deren Klinge
mit einer Hand geöffnet werden kann) und Messern mit einer feststehenden Klinge ab 12 cm
Länge. Ein Verstoß ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Das Waffengesetz lässt aber zugleich eine entscheidende Ausnahme zu: bei einem berechtigten
Interesse greift das Verbot nicht. Welches Interesse berechtigt ist, beschreibt das Waffengesetz
beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder ein allgemein anerkannter Zweck.
Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern
weiter möglich ist. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, ein Messer
als Verteidigungsmittel mit sich zu führen.
Wird das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert, ist dies ebenfalls vom Verbot
ausgenommen. Ein lediglich geschlossenes Behältnis genügt dafür aber nicht.
Hieb- und Stoßwaffen
Unter das zu Messern beschriebene Führensverbot fallen auch Hieb- und Stoßwaffen, d. h.
Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind unter unmittelbarer Ausnutzung der
Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen (Beispiele: Dolche,
Stilette, Gummiknüppel). Auch für sie gilt aber die allgemeine Ausnahme eines berechtigten
Interesses.


Was soll man dazu sagen:teuflisch

Ich werde mir vorerst keine Messer mehr kaufen, das kommt mir zwar hart an aber ich werde doch nicht dem Staat der mich "verarscht" die Mehrwertsteuer in den Hals schmeissen.
Mehr wert sind nun meine ganzen Folder auch nicht mehr, sondern eher weniger, vielen Dank Deutscher Staat.

Grüße

Fritz
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nichtsagende Antwort

Ach sei doch nicht so frustriert, das hat keinen Zweck. Beschaff' Dir lieber ein schönes großes Klappmesser ohne Daumenknopf und lass' die Behörden-Säcke alt aussehen.

Ich würde ohnehin nie versuchen, so was mit einem Schreiben zu klären. Immer besser hingehen, den zuständigen Mann aufsuchen und sich so lange nicht abwimmeln lassen, bis man die nötige Information hat, und zwar zur Niederschrift, also schriftlich. NICHT abwimmeln lassen, was auch passiert.

Dabei natürlich nicht vergessen, das oder die betreffenden Messer mitzunehmen und geöffnet auf den Schreibtisch zu packen, denn die Klärung einer Rechtsangelegenheit ist ganz sicher ein allgemein anerkannter Zweck. Das wäre übrigens auch meine Tagsüber-Standard-Ausrede jedem Polizisten gegenüber: ich bin auf dem Weg zur Polizei/zum Ordnungsamt/zum Ministerium um dort zu klären ob dieses/diese Messer getragen werden dürfen oder nicht. :D

Achim
 
AW: Nichtsagende Antwort

mal ganz ehrlich - die armen Leute, die euch Antworten geben sollen, haben doch selber noch keine Idee was Recht ist und was nicht.

Da kommt es dann mal zu solchen Notschreiben
 
AW: Nichtsagende Antwort

klausevert, sicher ist das so. Kenne ich auch aus eigener Berufs-Erfahrung.

Nur, wenn mir das passiert, dann tu ich das, was ich hier auch erreichen will: ich trete nach oben, und zwar auch wieder so lange und so penetrant, bis ich eine konkrete und rechtsverbindliche Antwort bekomme. Die kommt allerdings meist erst nach den ersten Gerichtsentscheidungen, und das kann dauern.

Und so lange bis das festseht, sollte man dem Bürger die größtmögliche Freiheit zusprechen.

Achim
 
AW: Nichtsagende Antwort

Hallo Achim,

danke für Deine aufmunternden Worte.

Bevor ich die schriftliche Anfrage stellte hatte ich schon mal tel. angefragt, Antwort, wir haben noch keine Ahnung.

Die drücken sich davor dir irgendwas schriftliches zu geben, denn das wäre dann ja vielleicht ein Präzidenzfall für uns alle.

So lauf ich halt mit einem Fixed rum und erschrecke die "Normalos" was ja auch für uns nicht besonders förderlich ist, natürlich unterm Shirt aber man sieht es doch.

Ich hab noch ein paar Jährchen hier zu buckeln aber dann werde ich wenns geht in ein anderes Land umziehen wo es noch etwas freier zugeht.

Noch einen schönen Abend Achim und harren wir der Dinge die noch kommen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nichtsagende Antwort

Ein Einhandmesser, das keinen Einhandöffner mehr hat, ist logischerweise nicht mehr einhändig zu öffnen und damit ein Zweihandfolder. Das ist genau wie ein Folder, der von Anfang an weder Daumenstift noch Daumenloch noch Daumenscheibe noch Wavehook noch sonstwas gehabt hät. Und bitte spart euch abenteuerliche Öffnungsmethoden wie aus dem 3. Stock springen und beim Aufkommen durch die Schwerkraft die Klinge rausgerüttelt zu haben. Diese wären bei scharfen Klingen nur gefährlich und gefährlichen Umgang mit Messern können wir nicht empfehlen. Wir verhalten uns nur sicher und öffnen daher unsere Klappmesser, die noch unbeschränkt geführt werden dürfen, nur mit zwei Händen. Ich hoffe, ihr nehmt mir das nicht übel, ich versuche nur etwas Richtung rein zu bringen.

Gruß
JB
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nichtsagende Antwort

Hast Recht J.B.
War im Eifer des Gefechts wohl etwas unüberlegt.
Habs editiert.
Grüße

Fritz
 
AW: Nichtsagende Antwort

Ein Grundlegendes Problem bei den meisten ANfrage hier im Forum ist, dass viele immer fragen, ob ihr persönliches Interesse ein berechtigtes Interesse nach §42 ist. Wer bei seiner Waffenrechtsbehörde, etc. nachfragt, der muss eine Erklärung fordern, die allgemeingültig ist. Wer fragt, ob ein 30cm-Bowie von Cold Steel bei Waldspaziergängen geführt werden darf, da ein berechtigtes Interesse im Sinne des §42 WaffG geltend gemacht werden kann (Gott, klingt Beamtendeutsch scheisse!), der wird regelmäßig zur Antwort erhalten, dass es auch die uneingeschränkt erlaubten 12cm tun. Wenn Ihr jedoch fragt, für welchen Fälle Ausnahmen vorgesehen sind, die nichts mit der Berufsausübung zu tun haben, also aus dem Hobby/berechtigten Interesse hergeleitet werden, liegt die Erklärungsnot auf Seiten der Behörden. Wer selbst Beispiele vorbringt wird nur enttäuscht, da der einfache Beamte selbst damit überfordert ist. Lasst nicht locker bis Ihr eine schriftliche Auskunft habt. Am besten mit Stempel, Unterschrift, usw. Und wenn Ihr keinen Erfolg habt, lasst nicht locker, auch wenn es ermüdent ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nichtsagende Antwort

Wenn Ihr jedoch fragt, für welchen Fälle Ausnahmen vorgesehen sind, die nichts mit der Berufsausübung zu tun haben, also aus dem Hobby/berechtigten Interesse hergeleitet werden, liegt die Erklärungsnot auf Seiten der Behörden.
Die erzählen dir dann das, was im Gesetz steht. Sozialadequat bla blub.

Spannend ist doch die Frage, welcher nicht strafrechtlich relevante Zweck nicht sozialadequat ist. Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung, Mord und Totschlag sind nicht sozialadequat... und Verboten. Welcher andere Zweck ist denn noch nicht sozial anerkannt? Da müßten doch die Behörden etwas aufzählen können.

stay rude
braces
 
Ich sag ja, nicht locker lassen. Du kannst versuchen, dich auf §25 VwVfG zu berufen. Die Auskunfstspficht jeder Behörde im Bezug auf konkrete Verwaltungsprozesse.
 
AW: Nichtsagende Antwort

Das wäre übrigens auch meine Tagsüber-Standard-Ausrede jedem Polizisten gegenüber: ich bin auf dem Weg zur Polizei/zum Ordnungsamt/zum Ministerium um dort zu klären ob dieses/diese Messer getragen werden dürfen oder nicht.

Wobei man argumentieren könnte, dass es nicht unzumutbar wäre, das Messer für diesen Gang in ein verschlossenes Behältnis einzusperren.
 
AW: Nichtsagende Antwort

Wobei man argumentieren könnte, dass es nicht unzumutbar wäre, das Messer für diesen Gang in ein verschlossenes Behältnis einzusperren.

Das ist Quatsch. Warum sollte ich etwas einsperren, von dem ich nicht mal weiß, ob ich es einsperren muss? Außerdem, was tue ich, wenn ich kein verschließbares Behältnis habe? Wo steht, dass ich so was besitzen muss? Im Übrigen handelt es sich ja um einen sozialadäquaten Zweck. Und ich würde durch solch ein Verhalten meine Anfrage präjudizieren und ad Absurdum führen. Im Übrigen: es ist genau diese Art von typisch deutschem, vorauseilendem gehorsam, die uns nicht nur in die derzeitige Kacksituation gebracht hat. Etwas mehr Zivilcourage wäre wünschenswert.

Und Contraveganer hat Recht und schlägt mit seiner Aussage ja in die gleiche Bresche wie ich. Ich arbeite seit fast 30 Jahren in einer Behörde und weiß, wie so was läuft. Nicht locker lassen ist das Wichtigste. Ich habe zwar keinen handlungsbedarf, würde mich aber, wenn ich eine Auskunft haben wollte, nur mit Gewalt entfernen lassen wenn man mir die nicht geben will.
 
In der Sache stimme ich dir voll zu, aber nicht im Ergebnis. Nur weil man Recht hat, heisst das nicht, dass man Recht bekommt. Am Ende wird diese Ausrede aber nur wenige Monate funktionieren, bis sich die Rechtsprechung etabliert hat.
 
In meinen Augen ist diese sozialadäquate Waffengesetz-Novellierung nichts anderes als der hilflose Versuch, die Auswirkungen der mißratenen Kuschelpädagogik-Erziehung der Pimpfe in den Griff zu bekommen!

Nach meiner simplen Logik ist alles das, was nicht ausdrücklich verboten ist sozialadäquat. Auch ein 30cm-Cold Steel-Bowie im Wald.

Im übrigen sehe ich hier massiv Eigentumsrechte verletzt! Wer vor der Novelle legal ein Messer gekauft hat darf es jetzt mitunter nicht mehr benutzen.

Man stelle sich mal vor morgen würde ein Gesetz verabschiedet, in dem Besitzern von Autos mit mehr als 60PS oder mehr als 1200cc Hubraum das Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr mit der Begründung untersagt wird, daß in den vergangenen Jahren sehr viele Personen durch Unfälle mit solchen Fahrzeugen zu Schaden gekommen sind. Ausnahme: sozialadäquates Bewegen des Fahrzeugs in der Öffentlichkeit. :rolleyes:

Ist eigentlich Rauchen im Freien sozialadäquat? :argw:

So allmählich wird mir mein Heimatland zu eng ...

rastenkratzer
 
@Rastenkratzer: Du siehst massiv Eigentumsrechte verletzt? Das wird den Gesetzgeber bestimmt massiv beeindrucken. :rolleyes:
Mit der aktuellen Novelle wurden u.A. auch bestimmte Pistolen [Zentralfeuerkaliber unter 6.3mm und Baujahr vor 1970(?)] verboten, die Leute vorher völlig legal auf WBK besessen haben. Keine Übergangsfristen, keine Ausnahmeregelungen vorgesehen, nada. Vom 31.03. auf den 01.04. Punkt zwölf Uhr mitternacht vom völlig legalen Besitzer mit Lappen von der Behöre zum Besitzer einer Verbotenen Waffe. Ohne eigenes Zutun, nur durch Gesetzesbeschluss. :staun:
Und bei Messern bilden wir uns ein, dass "die das doch nicht machen können"? Guten Morgen...:hmpf:
 
Im übrigen sehe ich hier massiv Eigentumsrechte verletzt! Wer vor der Novelle legal ein Messer gekauft hat darf es jetzt mitunter nicht mehr benutzen.

----->die handvoll interessierte messer-käufer...user...die können als wählerstimmen als minus in kauf genommen werden...wenn dagegen das sicherheitsgefühl des gemeinen bürgers....und so einer vielzahl der wähler gestärkt wird...
oder wie hat der ex- minister-präsi in b.w. loddar s. gesagt...
nachdem er die std.-woche der pol.-beamten hurtig erhöht hat...
was jucken mich die 20.000 potentiellen wähler...
wir haben eben nicht die lobby wie...was weiss ich... :(


Man stelle sich mal vor morgen würde ein Gesetz verabschiedet, in dem Besitzern von Autos mit mehr als 60PS oder mehr als 1200cc Hubraum das Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr mit der Begründung untersagt wird, daß in den vergangenen Jahren sehr viele Personen durch Unfälle mit solchen Fahrzeugen zu Schaden gekommen sind. Ausnahme: sozialadäquates Bewegen des Fahrzeugs in der Öffentlichkeit. :rolleyes:

---> und da wären wir wieder bei der lobby! was würden dann die ganzen politiker für autos fahren?? fiat 500?? :haemisch:
 
Moin

Oben Links steht MesserForum.

Daher habe ich den Schusswaffen-OT gelöscht.

Gruß
chamenos
 
@spydy,

genau! Lass Dich von solchen Gedanken nicht abbringen und diskutiere die unnachgiebig mit denen, die ein solches Gesetz (42a) unbedingt wollten.

Logisch gesehen hast Du recht.
 
Zurück