Noch mal Fragen! [Führen von feststehenden Messern in D]

Butterfingerboy

Mitglied
Beiträge
25
Noch mal Fragen!

Hab mal eine Frage zum deutschen Waffenrecht im Bezug auf Messer mit feststehender Klinge.
Welche Punkte (ganz allgemein wissenswerte)muss ich mir für das Führen von solchen "Mordwerkzeugen" merken?

Wie sieht die Sache bei Messern mit angeschliffenem Rücken und Klinge bis 15cm aus?

Ihr seht, ich habe mich bisher mit diesen Fragen gar nicht auseinandergesetzt, komme aber bei diversen Warnungen mittlerweile ins Grübeln:ack: ...:teuflisch

[HankEr: Titel erweitert :hmpf: Bitte keine Titel wie "Eine Frage", "noch eine Frage", "Was Neues"! Aussagefähige Themenbezeichnungen!]
 
Hi,

Vorneweg: Ich bin kein Anwalt! Das ist nur meine persönliche Meinung!

Im Gegensatz zu vielen Gerüchten, die bei der "Normalbevölkerung" kursieren sieht der Gesetzgeber feststehende Messer noch nicht als besonders Gefährlich an.
Generell kannst du ein richtig grosses Messer überall mit hinnehmen.
Ausser auf Demos.

Da spielt die Klingenlänge überhaupt keine Rolle.
Du darfst auch mit ner Machete rumlaufen wenn du möchtest.

Etwas eingeschränkt ist es bei Messern, die von Vornherein als Waffen gedacht sind(vom Hersteller). Z.B. Dolche oder Kampfmesser oder Schwerter.

Die darfst du nicht bei Veranstaltungen tragen (Volksfeste, Konzerte).
Bei Demos auch nicht!

Das heisst, du darfst sogar mit nem Schwert durch die Fussgängerzone laufen.
Würd mich zwar ärgern, wenn ich dich da träfe, verboten ists aber nicht.

Zorro

p.s.: Bei Springmessern ist ganz anders!

geändert:
Bezieht sich alles auf Deutschland, wies in Italien ist weiss ich nicht.
 
Ich auf studienfahrt in Italien schön ein paar messersche eingepackt und rumgetragen... geht ja nich ohne. Da kommen wir in Firenze in die Uffizien rein und müssen alles abgeben und werden sogar durch den Metalldetektor gelotst... ich gebe also brav mein Messerchen ab (also zumindest das, dass sie gefunden haben :hehe: ) und will es nach dem äußerst erbauenden Besuch natürlich wiederhaben!
da sagt mir der Knilch von Museumspolizist was von "Messer zu lang" "behalten wir hier"... usw... der war tatsächlich der Ansicht, dass in Italien die Klinge eines manuellen Messers so lang wie die Breite einer Hand sein dürfe.

Nachdem ich dem guten geduldig mann erklärt habe, dass das grober Unfug ist, hat er mir das bereits fertig geschnürte Paket mit meiner Klinge drin wieder überreicht. Allerdings musste ich versprechen, mich auf der Carabinieri-Station sehen zu lassen, um das genau zu klären, was nun geltendes Recht in Italien sei.

Davon habe ich natürlich abgesehen, da ich mir selber nicht 100%ig sicher war, wie das da mit der Klingenlänge aussieht...
Allerdings kann ich mir die Regelung mit der Handbreite nicht vorstellen, da das ja bedeuten würde, je größer der Mensch, bzw. je breiter seine Hand, desto länger darf das Messer sein, dass er mit sich rumschleppen darf! Blödsinn meiner Meinung nach!

Aus dieser Sache lernen wir 2 Dinge:

1. Ich weiß recht wenig über die rechtliche Lage in Italien was Messer angeht und

2. Wenn man mit den Menschen dort unten nett diskutiert, kann man mit einem blauen Auge davonkommen :steirer:

mfG
Flavio
 
Die Handbreitregelung kenne ich nur aus alten west-Berlin Zeiten.
Es hieß, dass in west-Berlin keine feststehenden Messer mit mehr als 8,5 cm (ca. Handbreite) getragen werden dürfen. (Alliiertes Recht.) Also auch keine Küchenmesser, festelbare Klappmesser, etc.
Genau weiss ich es nicht mehr, die Verordnung wurde auch nicht sehr ernst genommen. (Ich glaube es hies sogar man könnte erschossen werden oder so. :lach: )
Ich muss mich mal schlau machen. Sry, aber des sind jetzt so Kindheitserinnerungen. :D
Gruß
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinst Du den Befehl des Stadtkommandanten von Berlin, Generaloberst Bersarin vom 27.April 1945:

"...Alle Personen die Feuerwaffen und blanke Waffen, Munition, Sprengstoff,Radioempfänger oder Radiosender, Fotoapparate, Kraftfahrzeuge, Krafträder, Treib- und Schmierstoff besitzen, haben oben erwähntes binnen 72 Stunden nach Veröffentlichung dieses Befehls auf den militärischen Bezirkskommandanturen abzuliefern. Für die Nichtablieferung aller oben erwähnten Gegenstände in der festgesetzten Zeit werden die Schuldigen gemäß den Gesetzen der Kriegszeit streng bestraft. ..."

Wußte nicht, daß der so lange noch in Kraft war.
 
Original geschrieben von Hayate
"...Alle Personen die Feuerwaffen und blanke Waffen, Munition, Sprengstoff,Radioempfänger oder Radiosender, Fotoapparate, Kraftfahrzeuge, Krafträder, Treib- und Schmierstoff besitzen, haben oben erwähntes binnen 72 Stunden nach Veröffentlichung dieses Befehls auf den militärischen Bezirkskommandanturen abzuliefern. Für die Nichtablieferung aller oben erwähnten Gegenstände in der festgesetzten Zeit werden die Schuldigen gemäß den Gesetzen der Kriegszeit streng bestraft. ..."
[/B]


Klingt wie der neue Rot/Grüne Regierungsentwurf.

:rolleyes:
 
Zurück