OT: Was kann man noch kaufen?

TimM.

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Ich wollte das Thema nicht ins allgemein zugängliche "Politik und Recht" stellen, da ich die - im MF sicherlich mitlesenden - Behördenvertreter nicht auf noch mehr seltsame Ideen, als sie eh schon haben, bringen will.

Lohnt es sich heute noch, einen Dolch/ein schwarz beschichtetes Messer/ein Schwert zu kaufen?
Da blättert man vielleicht 300 Euro hin und in drei Monaten is das Zeug evtl. verboten - wir haben bei den Springern und Co. (auch wenn die mich persönlich nicht interessieren) ja gesehen wie schnell´s gehen kann. Und in Zukunft wird das sicherlich noch schneller ablaufen.

Eigentlich wollte ich mir ja - selbstverständlich 100 %ig legal - einen Fällkniven G1-Dolch kaufen, als Schüler mit Nebenjob ist das eine beachtliche Investition für mich. Ich kann es mir einfach nicht leisten, weit über 100 Euro in den Sand zu setzen, wenn irgendjemand plötzlich auf die Idee kommt, Dolche zu verbieten. Es gibt ja keinen Bestandsschutz!

Andererseits: es gibt ja auch immer wieder Leute, Klingen über 8 cm generell verbieten wollen, schwarze Klingen und Griffe für verboten erklären wollen und Folder illegalisieren wollen. Damit würden wohl 99 % aller Messer nicht mehr legal sein - man kann also nicht in vorauseilenden Gehorsam verfallen - das ist klar. Das genannte wäre wohl auch nicht durchsetzbar, es ist einfach zu extrem: die meisten Küchenmesser wären dann ja nicht mehr erlaubt.
Aber was ist mit zweischneidigen Messern etc.?
Die kann man leider bestimmt leichter verbieten.

Ich frage mich, ob ich soviel Geld ausgeben soll, wenn nachher vielleicht alles illegal wird. Fragt ihr euch das auch, wenn ihr in irgendein Messer investiert bzw. eure Sammlung betrachtet? Würdet ihr noch in Dolche usw. investieren, bzw. investiert ihr noch?
 
hi tim,
ich spiele im moment ernsthaft mit dem gedanken, mir ne billige pumpgun
shotgun.gif
zu kaufen. nicht weil ich die braeuchte, noch nicht mal weil ich unbedingt eine haben will, sondern einfach um zu sehen, ob die behoerde sie mir eintraegt. und hinterher um zu gucken, ob meine rechtsschutzversicherung es zulaesst, dass sie mir entschaedigungslos abgenommen wird!
so viel zu political correctness! :angry: :angry: :angry: :angry: :angry:
 
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Original geschrieben von TimM.
Würdet ihr noch in Dolche usw. investieren, bzw. investiert ihr noch?

Wenn mir jetzt gerade einer gefallen wuerde, wuerde ich ihn kaufen. Ich kauf grundsätzlich nur legales, und trage auch jetzt keine als Waffen geltenden Messer mit mir rum.
Wenn sie die jetzt noch weiter verbieten, werde ich klagen. Eventuell auch jetzt schon, sobald das Gesetz da ist. Muss nur noch durchrechnen lassen, was der Spass kostet und ob/wie man das hinreichend erfolgreich durchziehen kann. Keine Ahnung, ob das was bringt, wahrscheinlich eher nicht, aber ich hab die Faxen dicke.

Gruesse
Pitter

BTW, das Thema gehoert durchaus in die allg. Foren. Ich lass es jetzt mal hier, wenns Dir passt, verschieb ich das.
 
Ja, ein wenig Widerstand muß schon sein. Ich sehe das ähnlich wie die anderen beiden Antworter. Ich habe zwar kein einziges Messer das gemäß Novelle verboten würde, aber dafür eine Vorderschaftrepetierflinte. Die wollte ich eigentlich in diesem Jahr verkaufen, aber jetzt behalte ich sie einfach und harre der Dinge die da kommen.

Die rechtliche Lage ist hier nämlich in meinen Augen ganz einfach. Wenn PumpGuns verboten werden, der Altbesitz aber nicht betroffen ist, dann ist es nicht rechtens bei den Messern anders zu verfahren. Wenn der Altbesitz bei den PumpGuns mit verboten wird und es eine Entschädigung dafür gibt, dann ist erstens der Aufschrei gleich viel größer und man müsste bei den Messerns auch eine Entschädigung zahlen. Wenn der Schußwaffenaltbesitz ohne Entschädigung enteignet wird, dann ist der Aufschrei sicher riesengroß, es findet sich auf jeden Fall jemand der dagegen klagt, die Klage hat auf jeden Fall Erfolg und die Sache mit den Messern wäre dann auch gleich mit geklärt :hehe:
 
Last edited:
Hi Tim,

ich würd mir da keine grauen Haare wachsen lassen. Ich find selber den Garmfighter auch prima und würd in mir an deiner Stelle auch sofort kaufen.

Momentan denk wohl niemand dran Dolche zu verbieten und wer weiß schon was irgendwann einmal sein wird und wie sich die Gesamtlage bis dahin entwickelt. Und schau dir mal an wie lange die dazu gebraucht haben ein neues Waffengesetz zu machen, das dauert ewig.

Außerdem wäre bei Dolchen o.ä. ein extremer Widerstand zu erwarten da sich gerade da ja sehr viele teure Sammlerwaffen befinden !

Das einzige was ich nicht mehr kaufen würde wären Balis,OTFs,Faustdolche und Wurfsterne, da ist der Zug wohl abgefahren
 
Naja, wie schon öfter geschrieben, ist es nicht mehr besonders schwer, oder langwierig weitere Gegenstände zu verbotenen Waffen zu erklären, wenn der aktuelle Entwurf erst einmal durch ist.
 
Jo HankEr, das stimmt schon, aber dann müßte doch zumindest ne Entschädigung her. Ich glaub einfach nicht daß sich die reichen Sammler, die einen Haufen Geld für ihre Dolche hingelegt haben sich die einfach wegnehmen lassen.

Und jetzt in einer Art vorrauseilenden Gehorsam nicht mehr kaufen was einem gefällt, kann doch keine Lösung sein, oder ?
 
@pitter
Wenn du meinst, dass das öffentlich gepostet werden kann, dann verschieb´s ruhig. Ich wollte nur niemandem hier auf die Zehen treten, indem ich ein solches Thema in eins der allegemeinen stelle. Da hätte ich Kritik erwartet, aber wenn´s von Modseite OK ist, warum nicht?

@Nidan
Klar kann vorauseilender Gehorsam nicht die Lösung sein, aber so ein G 1 kostet halt auch ´ne ganze Stange Geld. Ich kenne eure finanziellen Möglichkeiten ja nicht, aber wenn ich mir einen Garm Fighter zulege, hinterlasse ich vermutlich ein schmerzhafteres Loch in meinem Geldbeutel als einige von euch, wenn sie sich ein 1000 Euro Custom machen lassen. Nur mal so als Vergleich.
Wie HankEr schon geschrieben hat, weitere Gegenstände als verboten zu deklarieren, ist seit neuestem sehr einfach geworden. Ich habe einfach keine Lust, in ein paar Monaten mein Geld wieder los zu sein, andererseits gefällt mir der G 1 sehr gut.

Irgendwie komm ich bei der Kaufentscheidung auf keinen grünen Zweig.
 
Habs verschoben. Das Thema ist von allgemeinem Interesse.

Gruesse
Pitter
 
Original geschrieben von Nidan


Und jetzt in einer Art vorrauseilenden Gehorsam nicht mehr kaufen was einem gefällt, kann doch keine Lösung sein, oder ?

so ist es! :angry: wenn mir ein dolch gefällt werde ich mir das teil auch weiterhin kaufen. sollte jemand auf die idee kommen mir meine schwerter wegzunehmen gibt es ein massakker! :glgl: ;)
 
Hi Tim,

ich mach dir ein Angebot, du kaufst dir den Dolch und wenn er verboten wird (sagen wir mal innerhalb von 2 Jahren), kauf ich ihn dir zum Zeitwert ab.

Viele Grüße

Nidan
 
Hallo Tim

Mein Tipp: kaufen

Von der Kohle her gehts mir ähnlich wie dir. Muss für ein neues
Messer auch ne weile sparen. Wenn mir was gefällt dann kauf ichs.
Das schert mich dann auch einen Dreck ob das irgend wann mal verboten wird. Wollen die meine Wohnung stürmen oder was? Wohl kaum.

Gruss Rage
 
Ich sehe die ganze Sache so:
1) Wer will das Verbot bezügl. Messern kontrollieren? Die Ordnungsbehörden sind mit ihren Routinearbeiten jetzt schon vollkommen überlastet. Zumal man ja beim Kauf eines Messers in den seltesten Fällen Name und Adresse hinterlässt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand die Messersammlung kontrollieren will, dürfte gering sein.

2) Der Gesetzentwurf sieht Ausnahmeregelungen für den Altbesitz für beispielsweise "Balisongs" vor. Also beantragen und bei Ablehnung sein Recht durch die Gerichtsinstanzen klagen.

3) Sollte bei dennoch einmal das Ordnungsamt meinen Waffen überprüfen wollen, wird erst einmal geklagt: Ohne Bestätigung der Rechtmäßigkeit des neuen Waffenrechts (wie auch immer das endgültig aussehen mag) durch das Verfassungsgericht bzw. durch den Europäischen Gerichthof halte ich den Entwurf für rechtswidrig.
Wenn geklagt werden muss, dann wird halt eben bis zur letzten Instanz geklagt. Wollen wir doch mal sehen, ob die Einschränkung der "allgemeinen Handlungsfreiheit" und der "Unverletzbarkeit der Wohnung" sowie die Mißachtung des "Besitzstandsrechts" rechtmäßig ist.

4) Als aufrechter Staatsbürger halte es für falsch, in einem vorauseilendem Gehorsam den Vorgaben eines Gesetzesentwurf umzusetzen.

Also Kopf hoch - noch ist nicht alle Tage Abend. Und nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle.
 
Original geschrieben von MrPersonality
Zumal man ja beim Kauf eines Messers in den seltesten Fällen Name und Adresse hinterlässt.

Wenn man ein ab 18 Jahren frei verkäufliches Messer kauft, schon - als Altersnachweis. Oder werden die Daten gelöscht, bzw. dürften die selbst nach einem Verbot solcher Messer nicht preisgegeben werden?


Außerdem will ich nicht in die Illegalität abdriften, auch wenn die Gesetze noch so sinnlos sind - ich befolge sie.
 
Oder werden die Daten gelöscht, bzw. dürften die selbst nach einem Verbot solcher Messer nicht preisgegeben werden?

Normalerweise dürfen solche Daten nicht verdachtsunabhängig eingesammelt werden und nach dem Datenschutzgesetz auch nich einfach herausgegeben werden. Aber was solche Gesetze wert sind hat man unter anderem im Bankenbereich nach dem 11. September 2001 gesehen :argw:
 
Also: §58 regelt den Altbesitz.

Waffenrechtliche Erlaubnisse gelten weiter, die verbotenen Messertypen sind aber nicht aufgrund einer erteilten Erlaubnis erworben worden.

Neu verbotene Waffen die sich zum Zeitpunkt der Inkrafttreung des Gesetzes in jemandems Besitz befinden können binnen 4 Monaten unbrauchbar gemacht werden, einem Bereichtigtem überlassen werden, oder es kann ein Antrag nach §40Abs.3 gestellt werden. (HaHaHa schon wieder ein fehler im Text, gemeint ist sicherlich der Absatz 4 :p, Absatz 3 ist nämlich die neu hinzugekommene Ausnahme des Verbotes von Faustmessern für Jäger und Leute in der Leder- und Pelzverarbeitung) Dort steht die schon gelegentlich erwähnte BKA-Sondergenehmigung.
Das BKA kann auf Antrag [...] Ausnahmen zulassen [...] insbesondere [...] bei kulturhistorisch bedeutsammen Sammlungen

Davon, daß man für den Altbesitz generell eine solche BKA-Genehmigung bekommt steht da nichts. Selbst wenn man sie bekommt gelten für die Messer dann dieselbern Aufbewahrungsvorschriften wie für Schußwaffen.
 
Original geschrieben von HankEr
Normalerweise dürfen solche Daten nicht verdachtsunabhängig eingesammelt werden und nach dem Datenschutzgesetz auch nich einfach herausgegeben werden. Aber was solche Gesetze wert sind hat man unter anderem im Bankenbereich nach dem 11. September 2001 gesehen :argw:

Wieviele Springmesser, Balisongs usw. befinden sich in Privatbesitz?
Die Behörden können ja wohl nicht von allen Händlern alle Adressen von Kunden, die sich ein solches Messer mal gekauft haben, verlangen, oder?
Und wenn - wollen die dann bei jedem das Haus durchsuchen?
 
Die Behörden können ja wohl nicht von allen Händlern alle Adressen von Kunden, die sich ein solches Messer mal gekauft haben, verlangen, oder?
Und wenn - wollen die dann bei jedem das Haus durchsuchen?
Weder das eine noch das andere wird stattfinden, soviel Vertrauen in den Rechtsstaat sollte man dann doch noch haben.
 
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