OTF mit Waffenschein legal?

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Kay

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Moin,
mir hat Heute einer auf der Arbeit erzählt, dass er teilweise ein OTF(zum Selbstschutz->keine Angst ich gehe nicht weiter drauf ein)dabei hat, da Dithmarschen ja nicht in Österreich liegt sind die ja VERBOTEN, habe ihm dieses dann auch erzählt. Seine aussage belief sich darauf, "ich habe ein Waffenschein und darf sogar meine Pistole mit mir führen :steirer: "

Nun wollte ich mal Wissen ob das so stimmt.

Darf er ein OTF besitzen und mit sich führen wenn er einen Waffenschein hat? Weil wenn nicht und er wird mit dem ding erwischt dann wäre das ja eher schlecht für ihn, da dann ja auch seine Pistolen einkassiert werden würden...

Liege ich da richtig?

Danke für eure Hilfe

schönes we noch

Kay
 
moin, IANAL

der waffenschein berechtigt zum führen der darauf eingetragenen waffe/n.

ein otf ist ein verbotener gegenstand, und der darf definitiv nicht durch bloses vorhandensein eines waffenscheines besessen oder geführt werden.

!theoretisch! kann das bka mit sicherheit eine ausnahme genehmigung erteilen, in wie weit die dann auch noch das führen mit einschließt sei mal dahingestellt - ich kenne aber keinen fall wo das schon passiert wäre.

und ja, wenn er mit dem otf erwischt wird und er dafür keine ausnahmegenehmigung ,die besitz und führen einschließt, vorzeigen kann könnte es im bezug auf die erforderliche zuverlässig zum waffenbesitz/führen einfluss haben und ihm die entsprechenden "lizenzen" entzogen werden. ist die frage wie ernst der bearbeitende staatsanwalt das nimmt.

btw: der unterschied waffenbesitzkarte / waffenschein ist dir bekannt? nur damit wir hier nicht an einander vorbei reden. (ist für das otf aber uninteressant)

grüße,
olli
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey Oliver,

also lage ich mit meiner vermutung ja nihct ganz verkehrt...

Nein der unterschied zwischen waffenbesitzkarte / waffenschein ist mir nicht bekannt, da ich mich dafür noch nicht interessiert habe:hmpf:

Aber ich vermute mal das sich der Waffenschein auf die Jäger bezieht und die Waffenbesitzkarte für die jenigen angedacht ist die Waffen sammeln oder Vererbt bekommen:confused: so würde ich mir das erklären...
 
hi,

OT:
zum thema wbk/waffenschein, schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein

---
wie gesagt, für die otf frage ist es irrelevant, aber für das führen seiner pistole würde er defintiv einen waffenschein brauchen, ich frage nur, weil das relativ selten ist, und die meisten immer von waffenschein reden, obwohl sie eigentlich die wbk meinen, und in dem falle hätte er dann einfach mist erzählt.

grüße,
olli
 
Hi,

die Frage Waffenschein/ WBK sehe ich ähnlich wie Oliver. Ich kenne mittlerweile kaum noch jemanden, der einen Waffenschein besitzt. Das Ausstellen wird immer restriktiver. Leute mit WBKs kenn ich viele.

ABER:

Was ist denn ein OTF? Das Kürzel kenn ich jetzt gar nicht :confused:
Das würd mich nun doch mal interessieren.
 
...tja, und wenn er "nur" eine WBK besitzt, sei sie grün oder gelb, dann sollte er sich auch davor hüten seine Pistole mit sich zu führen.....

Gruß Murphy
 
Ich habe zur Sicherheit mal in der Kommentierung nachgesehen, dokumentierte Absicht des Gesetzgebers bei der Einführung der verbotenen Gegenständen war, Dinge die seiener Ansicht nach so "Pfui" sind, daß es sie gar nicht geben sollte (OTFs, Grabenmesser mit Schlagringen, Getarnte Waffen wie Stockdegen) völlig aus dem Verkehr zu bringen. Für museale u.ä. Zwecke gibt es noch die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung. Dieser teleologische Ansatz ist zwar durch die hyperinflationäre Ausweitung der verbotenen Gegenstände mit grundsätzlich anderer Begründung in den letzten 1 1/2 Jahrzehnten völlig aufgeweicht worden, müßte aber in Hinsicht auf die ursprüngklich erfaßten Gegenstände beider Auslegung des Gesetzes noch gelten. Eine als Alltagsgegenstand getarnte Pistole darf z.B. auch mit WBK und WaffSch nicht besessen oder geführt werden.
 
MMn die einzige Möglichkeit (bei uns in D) ein als "verbotenen Gegenstand" deklariertes Teil legal zu besitzen wäre eine Ausnahmegenehmigung des BKA, vielleicht in Form einer Sammler-WBK.
Führen wäre aber auch dann absolut NO-NO !

Eigentlich ist die Sache mit dem Kollegen ganz einfach,
auf jedem der genannten Dokumente (WBK / WS) steht außen drauf was man damit darf und innen drin womit man das darf.
Einfach lesen!


.
 
Er Meinte gestern zu mir er hat eine Waffenbesitzkarte und im nächsten satz das er das OTF verloren hat:staun::hehe::confused:

Mir solls ja egal sein ich habe ja kein OTF, ausser meine Sicherheitskartonoffner:staun::lechz:

Aber noch mals danke für eure schnelle hilfe:super:
 
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