OTF Rettungsmesser legal?

Ubik

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So, durch eine Kaufberatung bzgl. eines legalen OTF-Spielzeugs - ähnlich wie z.B. die Butterfly-Stifte bzw. -Flaschenöffner wurde auf das Centurio Auxillum hingewiesen.

Ist ein Rettungsmesser eines deutschen (Lampen- und Security)Herstellers (centurio.biz)

Hier wird es einzigst angeboten:

http://www.katachi-art.com/index.ph...48&PHPSESSID=cd28a37c040455aa6f7fab55a0438711

Trotz deutschem Hersteller/Vertrieb und 1 Shop bin ich jetzt aber auch nicht gleich von der Legalität des Dingens überzeugt. Was meint Ihr?

In dem allseits bekannten Rettungsmesserbescheid vom BKA sind die Regelungen doch sehr eng gefasst. OTF´s sind da nicht genannt.

http://www.haller-stahlwaren.de/fil...e/dokumente/Waffenrecht/fb-rettungsmesser.pdf

PS: Kein Thema, das Teil ist preislich auf den ersten Blick ne Frechheit. Typisch für OTF´s.

Gruß und Danke für eure Meinung

Ubik
 
Ist ein Rettungsmesser eines deutschen (Lampen- und Security)Herstellers (centurio.biz)..
Trotz deutschem Hersteller/Vertrieb und 1 Shop bin ich jetzt aber auch nicht gleich von der Legalität des Dingens überzeugt. Was meint Ihr?

Ich meine (!), dass das Dingens überhaupt kein Messer ist und damit auch nicht vom WaffG erfasst wird. Ein OTF Spargelschäler wäre zB auch erlaubt, auch wenn er eine hoffentlich scharfe Schneide hat ;)

Nebenbei, wenn auf katachi-art damit geworben wird:

"Das Auxilium ist ein Rettungstool und kein Messer, dadurch wurde es vom BKA als unbedenklich eingestuft und ist somit frei verkäuflich. " können Sie Dir sicher den Wortlaut der Einstufung durch das BKA mitteilen. Dann ist man (fast) ganz sicher.

Pitter
 
Kommt hier wie immer auf den Einzelfall, heißt: auf den einzelnen Polizisten an. Generell würde ich dieses Gerät hier auch nicht mehr unbedingt als Messer ansehen.

Eine andere Frage ist, was es als Rettungsmesser taugt. Also außer dem Gurtschneider habe ich jetzt nicht so viel rettungstechnisch Verwertbares gesehen. Weder Kapselheber noch Dosenöffner sind da sehr hilfreich :p

Daher ist der Begriff "Rettungstool" hier aus meiner Sicht fehl am Platze. Multitool trifft`s wohl eher.

Gruß,
Cicero
 
@Cicero

Ja, und dann kommts wieder auf den einzelnen Staatsanwalt oder ein Häusle weiter Richter an..... Nicht zu vergessen, wie´s im nächsten und übernächsten Amtsgerichtsbezirk aussehen würde.. ..

Habe dem Hersteller eine Anfrage gestellt - halte euch auf dem Laufenden!
 
Last edited:
So, gerade eben folgendes Mail von Herrn Abeltshauser erhalten:

(..) Zu Ihrer Frage: Das Auxillium wurde bei Einführung auf der IWA 2009 (hier haben wir den Award gewonnen) von Beamten des BKA überprüft und für unbedenklich befunden, da es ein reines "Rettungstool" ohne Klinge ist. Die im Raume stehende Frage bezog sich ausschließlich auf die "Springmesser-technik" (Automatik). Eine waffenrechtliche Einstufung durch das BKA wurde somit hinlänglich, da das Auxillium nicht unter die Messer im Sinne des Waffengesetzes fällt. Diese Beurteilung haben wir an unsere Händler weitergegeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihre Frage zufriedenstellend beantworten. Weiterhin möchte ich die Gelegenheit nutzen und Sie herzlich zu einem Besuch unseres Standes auf der diesjährigen IWA (11.03.-14.03.2011) einladen. Wir befinden uns: Halle 6/6-240
Falls Sie irgendwelche weiteren Fragen haben, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Mail Ende.

Restliche Mail war auch sehr freundlich - Das ist jetzt mal echt eine top-Auskunft. :super:(und hoffentlich in (Fast-)Gesamtlänge nicht Offtopic, ggf. einfach kürzen. )

Gruß und danke für eure Meinungen.

Ubik / Ben
 
...Also außer dem Gurtschneider habe ich jetzt nicht so viel rettungstechnisch Verwertbares gesehen. Weder Kapselheber noch Dosenöffner sind da sehr hilfreich :p
Aber das Dingens hat noch einen Glasbrecher.
Glasbrecher und Gurtschneider, und zwar einer, der wirklich nur Gurtschneider ist, und nicht nur eine Klinge mit Alibi-Teilwelle, sind jetzt schon eindeutige Merkmale eines Rettungstools.
Wurde jetzt ja auch schon bestätigt.
 
Nun ja, das hängt halt davon ab, wie hoch man die Anforderungen an den Begriff "Rettungstool" hängt. Da es hier keine verbindliche Definition gibt, kann ich natürlich alles, was nur einen stählernen Dorn hat, der sich als Glasbrecher eignet, so bezeichnen.

Für mich ist ein Rettungstool etwas, das in diversen Notfallsituaionen vielseitig einsetzbar ist, wie bspw. das klasse Teil von Victorinox. Das Exemplar, mit dem wir es hier zu tun haben, ist da schon exteeeeeem eingeschränkt ;)

Gruß,
Cicero
 
Ich hab da mal eine Frage zu einem anderen Messer/Tool, passt aber zu dem Thema...die PRT-Serie von Eickhorn...welche PRTs fallen jetzt eigentlich unter Rettungstool und welche unter Einhandmesser?

Kann ich davon ausgehen, dass die mit der abgerundeten Spitze Rettungstools sind und die mit normaler Spitze Einhandmesser?

VG, Jörg
 
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