El Dirko
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[HankEr: Hiervon abgesplittet]
Zum thema Durchsuchung durch die Polizei.
Mir ist dies von befreundeten Polizisten wie folgt erklärt worden.
Durchsuchung ist möglich wenn:
- Durchsuchungsschein durch einen Richter vorliegt.
oder
- Gefahr im Verzuge ist. (Wobei wohl auch das Verdunkeln von Tatbeständen darunter fallen kann.)
Praktisch kann man daher wohl nahezu immer durchsucht werden wenn sich die Polizisten eine vernünftige Erklärung einfallen lassen.
Ich selber wurde als Jugendlicher heufig durchsucht mit der Begründung: "In der Nähe fand ein Einbruch statt." etc. Dabei habe ich jeweils nichts getan was darauf schließen ließe das ich verdächtig bin, ich war lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort. (Nachts in einer guten Gegend in Berlin, die Cops sind bekannt dafür das dort viele Jugendliche kontrolliert werden.)
Bei Demonstrationen etc. dürfte von einer Gefährdung regelmäßig auszugehen sein. (Kommt natürlich auch auf die Demo an.)
Bei Volksfesten Stadien etc. wird man meistens aufgrung des Hausrechtes des Veranstalters durchsucht (Also privatrechtlich, daher: Man kann die Durchsuchung ablehnen wenn man auf den Besuch verzichtet. )
Keine Gewähr für Richtigkeit. Wie gesagt, so ist es mir von verschiedenen Seiten erklärt worden. (Ich glaube auch das dies Landesrecht ist, dann könnte es in den Bundesländern abweichungen geben. Diese sollten nach meiner Erfahrung jedoch nicht gravierend sein.)
Gruß
El
Zum thema Durchsuchung durch die Polizei.
Mir ist dies von befreundeten Polizisten wie folgt erklärt worden.
Durchsuchung ist möglich wenn:
- Durchsuchungsschein durch einen Richter vorliegt.
oder
- Gefahr im Verzuge ist. (Wobei wohl auch das Verdunkeln von Tatbeständen darunter fallen kann.)
Praktisch kann man daher wohl nahezu immer durchsucht werden wenn sich die Polizisten eine vernünftige Erklärung einfallen lassen.
Ich selber wurde als Jugendlicher heufig durchsucht mit der Begründung: "In der Nähe fand ein Einbruch statt." etc. Dabei habe ich jeweils nichts getan was darauf schließen ließe das ich verdächtig bin, ich war lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort. (Nachts in einer guten Gegend in Berlin, die Cops sind bekannt dafür das dort viele Jugendliche kontrolliert werden.)
Bei Demonstrationen etc. dürfte von einer Gefährdung regelmäßig auszugehen sein. (Kommt natürlich auch auf die Demo an.)
Bei Volksfesten Stadien etc. wird man meistens aufgrung des Hausrechtes des Veranstalters durchsucht (Also privatrechtlich, daher: Man kann die Durchsuchung ablehnen wenn man auf den Besuch verzichtet. )
Keine Gewähr für Richtigkeit. Wie gesagt, so ist es mir von verschiedenen Seiten erklärt worden. (Ich glaube auch das dies Landesrecht ist, dann könnte es in den Bundesländern abweichungen geben. Diese sollten nach meiner Erfahrung jedoch nicht gravierend sein.)
Gruß
El