Pfefferspray, Gaspistolen nach neuem Waffenrecht

El Dirko

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Ich mache mal einen neuen Thread auf weil IMHO hier einige (warscheinlich nicht nur hier. gg) Unklarheiten bestehen.

- Pfeffersprays Besitz verboten?
- kleiner Waffenschein für Gaspistolen, ist das schon geregelt? Wie ist es denn z.Z.?

Wenn jemand Quellen kennt kann er hier ja posten. Ich weis da nix nur ebend das mir die derzeitige Rechtslage total unklar ist.
Gruß
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachlesen kann man alles hier: Neues Waffengesetz

Besitz von Signal- und Schreckschußwaffen wie bisher. Führen nur mit dem kleinen Waffenschein (volljährig, nicht vorbestraft, keine Bedürfnis oder Haftpflichtversicherung nötig, Gebühr), der Händler muß darauf hinweisen. Reizstoffkartuschen, deren Unbedenklichkeit nicht festgestellt wurde sind dann verboten.

Reizstoffsprühgeräte gelten dann als Waffen. Im Gegensatz zu anderen Waffen dürfen auch Minderjährige Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben. (Pfefferspray also wohl vorerst (ich denke das ändert sich in nicht allzuweiter Zukunft, dann dürften auch diese eine Zulassung bekommen (Tierversuche im Ausland)) nur für Volljährige).

Das dürfte das Wesentliche ohne Gewähr und ohne Ansprch auf juristische Vollständigkeit sein.

Und als Nachtrag noch, weil es immer wieder beim Thema Pfefferspray hoch kommt: In Notwehr kann man alle hernehmen was greifbar ist. Eine Zulassung bzw. Ein Verbot von Waffen für Notwehrhandlungen gibt es nicht. Das ist so und das bleibt auch so.
 
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