@ Tierlieb (Die andern waren schneller)
Ne das war wirklich falsch. Aber irgendwie läuft es trotzdem drauf hinaus. Warum sich die Juristen so sehr gegen Begriffe wie: Angemessen, Verhältnismäsig etc. streuben habe ich noch nicht ganz verstanden. Lest mal den Link den ich gepostet habe der ist recht brauchbar. Wenn man unten auf "weiter" Kligt kommt noch viel Mehr zum Themenbereich Notwehr/Nothilfe. (Nur wenn es euch interessiert natürlich.)
Die gedankengänge sind sehrviel feiner als ein bloses Angemessenheitsprinzip soviel verstehe ich nun. Man muß sich halt doch wesentlich mehr als flüchtig mit der Thematik befassen wenn man es halbwegs richtig verstehen will.
Hier mal die Grundsätze in aller kürze, wesentlich mehr Steht im unten angegebenen Link.
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Notwehrlage
Die Notwehrlage wird durch einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff begründet.
1. Angriff
Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen.
2. Gegenwärtig
Gegenwärtig ist der Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch fortdauert. Beendet ist der Angriff, wenn er fehlgeschlagen, endgültig aufgegeben oder vollständig durchgeführt ist.
3. Rechtswidrigkeit
Muss vorliegen: Notwehr scheidet demnach aus, wenn der "Angreifer" sich objektiv sorgfaltsgemäß verhalten hat.
III. Notwehrhandlung
1. Erforderlichkeit
Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die einerseits geeignet ist, den Angriff sofort und endgültig zu beenden und andererseits das relativ mildeste Gegenmittel.
Geeignet ist jede Abwehrmaßnahme, die nach dem Grundgedanken des Notwehrrechts sinnvoll ist und dem Angriff wenigstens ein Hindernis in den Weg legt.
§ 32 StGB setzt keine Güterproportionalität voraus, d. h. die Tötung eines Angreifers kann beim Versagen aller sonst in Betracht kommenden Abwehrmöglichkeiten auch zur Verteidigung von Sachwerten zulässig sein.
2. Gebotenheit
Im Rahmen der Gebotenheit wird vielfach eine sozialethische Korrektur des als zu schneidig erkannten Notwehrrechts vorgenommen. Hierüber werden also die Fälle ausgeschieden, die keine Rechtfertigung verdiene.
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Hier nochmal ein Link zur Übersicht aller Themen des Bereiches:
http://lawww.de/Library/para32_34/index.shtml
(Das ist nach besten Gewissen recherschiert, ob es wirklich so nun stimmt wissen nur die Götter
![biggrin :D :D](/data/assets/smilies/biggrin.gif)
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Gruß
El
PS: Danke Aqua, hab viel über Notwehr gelernt heute und Du bist schuld.
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