Das gesamte Recht, also WaffG. ist alles Auslegungssache der jeweiligen Beamten.
Weil keiner genau weiss, was wirklich Sache ist.
Das gesamte Thema sollte mal regierungs Technisch erneut überdacht werden (ok, wie schon so oft) aber einmal richtig. (aua aua....das kann dauern....)
Grundlegend sind nicht mal allen Sachbearbeitern der Direktion ZA die allgem. Verwaltungsvorschriften diesbezüglich bekannt,
oder fehlen gänzlich, da sie nicht Lückenlos geschrieben oder aber weiter gegeben wurden.
Dies gilt mitunter nicht nur für die Sache des Führens, oder Besitzens von Blank, Hieb, oder Stichwaffen,
sondern explizit auch für die tatsächliche Gewaltausübung über Handfeuer, bzw. Schusswaffen.
(sei es nun im jagdlichen, oder gar auch sportlichen Bereich)
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Anfang Dez. letzten Jahres ; "allgem. Verkehrskontrolle"
Zwischen Beifahrersitz und Mittelkonsole, wie immer...ein altes Bowiemesser eingeklemmt.
Der eine Beamte kontrollierte KFZ Papiere und Führerschein und der andere (jüngerer) Beamte tottete ums Fahrzeug
und beugte sich in das offene Beifahrerfenster und sieht die böse Klinge da stecken.
Bekommt nen mittelschweren Hinterwand-Infarkt und fordert die Herausgabe des Messers.
Mit den Worten, das wäre verboten, solch ein Teil zu besitzen und dann auch noch im Wagen offen liegen zu lassen.
Wozu man das denn beötige, kam dann die Frage des anderen Beamten....
Die Antwort folgte frechdreist : "Zum Brötchen schmieren"
Dem Kollegen am Beifahrerfenster entglitten die Gesichtszüge erneut....
Der fragende Beamte "na, dann ist doch alles klar"
Kurzer Wortwechsel unter den beiden Beamten, da der eine doch "dafür" war, das Teil zu konfiszieren.
Und der andere dann mit den Worten :
"Mittlerweile ist das mit den Messern eh alles egal, du darfst sogar so ein NINJA-Schwert mit Dir rum schleppen, du musst halt nur darauf achten, wenn da einer ist"
"der so ein Teil in der Tasche hat, was man mit dem Daumen aufklipsen kann, das darf man mittlerweile gar nicht mehr
haben"
confused:.....DINNNNGGGG ...ahsooooo......
...was ist denn "haben" ???
"In diesem Sinne, alles in Ordnung, gute Weiterfahrt......lassen Sie bei Gelegenheit mal die hinteren Reifen wechseln, die sehen recht abgefahren aus."
Weisse Bescheid..Schätzelein....
so viel zum Thema "10 gute Gründe für den Beruf des Polizisten" *o-Ton polizei-einstellung.de
u.a. : *fundierte Ausbildung
Ob "Brötchen schmieren" nun unter den Passus .3, berechtigtes Interesse, oder eben Brauchtumsflege fällt, bei der Ausbildug, vermag ich nicht zu sagen
Der gesamte §42a ist eben einfach Auslegungssache...und dies nicht nur die der / des Beamten, sondern eines jeden selbst....
Richterlich gesehen, ist, oder wäre da auch noch mal anwaltlich zu klären, wenn dann, wie dieser das nun auslegt...
Alles in Allem..alles sehr Schwammig....