Polizeikontrolle

Danke für die infos Jürgen.
Wusste ich so auch nicht...das zeigt wieder wie wichtig das sich informieren ist:-/

Kommt alle gut ins neue Jahr!
Grüsse, kamil.
 
Danke für die Info, Jürgen.
Ich werde mir das am Montag gleich ausdrucken und ins Auto legen - mer waas ja nie wann mers brauche tut :hehe:
 
Das Schaubild gilt aber nur für eine Verkehrskontrolle!

Neben der gibt es noch diverse andere Kontrollen, in denen auch der rote Bereich des Schaubildes sehr wohl erlaubt ist (Schengenkontrolle, Fahndungskontrollen bei bestimmten Straftaten, Kontrollen an bestimmten Örtlichkeiten o.ä. (gem. PAG).

Die Zielrichtung bzw die Art der Kontrolle ist also ausschlaggebend. Zudem sind die Übergänge recht fließend, denn wenn bei einer Verkehrskontrolle ein Delikt festgestellt wird, rutscht der ganze Vorgang praktisch in ein anderes Gesetz, aus dem sich andere Befugnisse ergeben...

Ganz einfach gesagt, ist das Schaubild für die allgemeine Verkehrskontrolle, bei der der Anhaltung noch kein Verstoß zugrunde liegt, richtig. Aber eben auch nur für diese :)

Nur zur Verdeutlichung.

Allzeit gute Fahrt!
 
Danke für die Ergänzung, Michael. Du warst eine Minute schneller, so dass ich meinen Text wieder löschen konnte. ;)

Guten Rutsch euch allen!

Kai
 
@grinsefalle,
ich bin ganze drei Mal in über dreißig Jahren in eine Verkehrskontrolle geraten und jedes Mal sagte der Beamte so etwas wie: "Guten Tag, allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, Fahrzeugschein..." usw. Damit war der "Tatbestand" der Verkehrskontrolle soz. besiegelt. Ich denke, bei einer anderen Art der Kontrolle würde auch eine andere Information seitens des Beamten kommen, womöglich mit Hinweisen auf Durchsuchung oder was auch immer.
 
Hallo zusammen,
nur mal zur Information bzw. Ergänzung:

sächsisches Polizeigesetz als PDF

Besonders interessant die Paragraphen 19 (Kontrollstellen / Kontrollbereich )sowie 23 und fortfolgende.

Ach ja, es gibt Polizeigesetze in allen Bundesländern, mit recht wenig Unterschieden zwischen
den einzelnen Ländern.

Ansonsten gibt es auch noch die StPO, auch nach der können Durchsuchungen von Personen und Sachen durchgeführt werden. :staun:

Allen nen guten Rutsch und ein gutes 2015 :super:
Jens
 
Zuletzt bearbeitet:
bei einer Kontrolle darf das Handschuhfach und der Kofferraum nicht durchsucht werden.....

Das ist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle zwar richtig, aber um Warndreieck, Warnweste oder Verbandzeug rauszukramen, öffnet man ja normalerweise im Beisein der Polizei den Kofferraum. So wird das quasi unterlaufen.

Im Prinzip gilt das auch fürs Handschuhfach, wo die meisten Leute vermutlich den Fahrzeugschein aufbewahren. Fällt der gestrenge Blick des Wachtmeisters dabei auf etwas Illegales, hat man eben Pech.
Also vorher überlegen, was man wo und wie aufbewahrt. Oder ob man es überhaupt im Auto mitführen muss.
 
@Jürgen: Deine größte Sorge bei einer Verkehrskontrolle dürfte das maximal zugelassene Zuladungsgewicht sein. :hehe:
 
@grinsefalle,
ich bin ganze drei Mal in über dreißig Jahren in eine Verkehrskontrolle geraten und jedes Mal sagte der Beamte so etwas wie: "Guten Tag, allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, Fahrzeugschein..." usw. Damit war der "Tatbestand" der Verkehrskontrolle soz. besiegelt. Ich denke, bei einer anderen Art der Kontrolle würde auch eine andere Information seitens des Beamten kommen, womöglich mit Hinweisen auf Durchsuchung oder was auch immer.

Richtig. Dir wird der Grund der Anhaltung und Kontrolle genannt und auch was nun passiert oder was der Beamte machen will. Du darfst auch nachfragen, wenn was unklar ist :)
 
Das ist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle zwar richtig, aber um Warndreieck, Warnweste oder Verbandzeug rauszukramen, öffnet man ja normalerweise im Beisein der Polizei den Kofferraum. So wird das quasi unterlaufen.

Es ist jedem motorisiertem Verkehrsteilnehmer selbst überlassen wo er die mitzuführenden Sachen griffbereit mitführt. Mein Sanikasten steckt unter dem Fahrersitz, das Warndreieck angeklettet im Fußraum des Fond und die Westen in den jeweiligen Ablagefächern der Türen. Es besteht somit keine Notwendigkeit den Kofferraum öffnen zu müssen.

Gruß
Billy
 
Das meinte ich ja damit, dass man sich vorher überlegt, wo man was aufbewahrt.
Oder man hat halt "kein Warndreieck dabei" und zahlt gleich die Verwarnung, kostet glaube ich 15 Euro. ;)
Vermutlich billiger als irgendwelche Scherereien.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja - das ist sicher so - es geht hierbei ja nur um eine allgemeine Verkehrskontrolle ...

hier der offizielle Link wo das Bild her ist und auch noch ein bisschen mehr beschrieben wird :

https://www.bussgeldkatalog.org/polizei/

oben rechts - "Ratgeber"

Sehr informativ, wobei der Hinweis auf einen Verbandkasten mit abgelaufenem Verfalldatum, der als nicht migeführt gewertet wird, rechtlich sehr bedenklich ist. Die STVZO (§35h STVZO) kennt nämlich kein Verfalldatum. Der Bußgeldkatalog auch nur ein Bußgeld für einen nicht mitgeführten Verbandkasten.
Und die Verweigerung eines Atemalkoholtests wird in Bayern gerne zum Anlass genommen, den Autofahrer gleich zur Blutentnahme mitzunehmen. Wobei ich selbst noch nie einen Atemalkoholtest machen mußte. Nur einmal begnügte sich der Beamte damit, dass ich ihn anhauchen mußte.

Auch denke ich, dass Beamte auf einen Hinweis, was sie dürfen oder nicht dürfen, dies mit einer noch langwierigeren und genaueren Kontrolle beantworten.

Den Tip mit dem Verbandkasten und Warndreieck unter dem Sitz sehe ich kritisch, weil da meist auch das Verbindungskabel für die Seitenairbags untergebracht sind.

Gruß
Gerhard
 
...
Auch denke ich, dass Beamte auf einen Hinweis, was sie dürfen oder nicht dürfen, dies mit einer noch langwierigeren und genaueren Kontrolle beantworten....

Wer das so bescheuert macht ist auch selber schuld, man lässt nur "durchblicken" dass man sich mit so was auskennt und übergibt dann den Führerschein in einer Schutzhülle mit daneben steckendem Mitgliedsausweis eines Polizeisportvereins ... :steirer:

Gruß
El
 
Den Tip mit dem Verbandkasten und Warndreieck unter dem Sitz sehe ich kritisch, weil da meist auch das Verbindungskabel für die Seitenairbags untergebracht sind.
Wobei es ein Armutszeugnis der Autohersteller ist, dass dafür nur ganz selten im Fahrgastraum dafür Unterbringmüglichkeiten vorhanden sind. Das übliche im Kofferaum, egal ob lose oder hinter extra Klappe (auch eher Luxus), ist großer Kappes. Was macht man, wenn nach einem Auffahrunfall der Kofferraum nicht mehr zu öffnen ist?

Diese Kritik äußerte bereits vor gut 30 Jahren die resolute Dame, bei der wir als Schüler einen Erstehilfekurs hatten.
 
Das ist doch von den Autoherstellern sehr clever, da wohl nur eine verschwindend kleine Minderheit der Autokäufer ihre Kaufentscheidung aufgrund dieses Merkmal trifft. So ist es herstellungsmäßig einfacher &billiger und es bleibt mehr Platz im innenraum des Kfz. über.
 
Rettungsflieger im Auto :)

Was macht man, wenn nach einem Auffahrunfall der Kofferraum nicht mehr zu öffnen ist?

Früher gab und heute gibt es noch die roten Kissen, gefüllt mir Erste-Hilfe-Päckchen, die fliegen beim Auffahrunfall einfach nach vorn, in Reichweite des Fahrers, damit man schneller sich selbst versorgen sowie nach draussen zum nächsten Verletzten eilen kann.

Ist die Flugrichtung zu unvorhersehbar, einfach Stückzahlen im Heck multiplizieren.:p
 
Das gesamte Recht, also WaffG. ist alles Auslegungssache der jeweiligen Beamten.
Weil keiner genau weiss, was wirklich Sache ist.
Das gesamte Thema sollte mal regierungs Technisch erneut überdacht werden (ok, wie schon so oft) aber einmal richtig. (aua aua....das kann dauern....)

Grundlegend sind nicht mal allen Sachbearbeitern der Direktion ZA die allgem. Verwaltungsvorschriften diesbezüglich bekannt,
oder fehlen gänzlich, da sie nicht Lückenlos geschrieben oder aber weiter gegeben wurden.
Dies gilt mitunter nicht nur für die Sache des Führens, oder Besitzens von Blank, Hieb, oder Stichwaffen,
sondern explizit auch für die tatsächliche Gewaltausübung über Handfeuer, bzw. Schusswaffen.
(sei es nun im jagdlichen, oder gar auch sportlichen Bereich)

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Anfang Dez. letzten Jahres ; "allgem. Verkehrskontrolle"
Zwischen Beifahrersitz und Mittelkonsole, wie immer...ein altes Bowiemesser eingeklemmt.

Der eine Beamte kontrollierte KFZ Papiere und Führerschein und der andere (jüngerer) Beamte tottete ums Fahrzeug
und beugte sich in das offene Beifahrerfenster und sieht die böse Klinge da stecken.
Bekommt nen mittelschweren Hinterwand-Infarkt und fordert die Herausgabe des Messers.
Mit den Worten, das wäre verboten, solch ein Teil zu besitzen und dann auch noch im Wagen offen liegen zu lassen.

Wozu man das denn beötige, kam dann die Frage des anderen Beamten....

Die Antwort folgte frechdreist : "Zum Brötchen schmieren"

Dem Kollegen am Beifahrerfenster entglitten die Gesichtszüge erneut....

Der fragende Beamte "na, dann ist doch alles klar" :super:
Kurzer Wortwechsel unter den beiden Beamten, da der eine doch "dafür" war, das Teil zu konfiszieren.
Und der andere dann mit den Worten :
"Mittlerweile ist das mit den Messern eh alles egal, du darfst sogar so ein NINJA-Schwert mit Dir rum schleppen, du musst halt nur darauf achten, wenn da einer ist"
"der so ein Teil in der Tasche hat, was man mit dem Daumen aufklipsen kann, das darf man mittlerweile gar nicht mehr haben"

:confused::confused:.....DINNNNGGGG ...ahsooooo......:ahaa:...was ist denn "haben" ???

"In diesem Sinne, alles in Ordnung, gute Weiterfahrt......lassen Sie bei Gelegenheit mal die hinteren Reifen wechseln, die sehen recht abgefahren aus."

Weisse Bescheid..Schätzelein....

so viel zum Thema "10 gute Gründe für den Beruf des Polizisten" *o-Ton polizei-einstellung.de
u.a. : *fundierte Ausbildung

Ob "Brötchen schmieren" nun unter den Passus .3, berechtigtes Interesse, oder eben Brauchtumsflege fällt, bei der Ausbildug, vermag ich nicht zu sagen
Der gesamte §42a ist eben einfach Auslegungssache...und dies nicht nur die der / des Beamten, sondern eines jeden selbst....
Richterlich gesehen, ist, oder wäre da auch noch mal anwaltlich zu klären, wenn dann, wie dieser das nun auslegt...

Alles in Allem..alles sehr Schwammig....
 
Ob "Brötchen schmieren" nun unter den Passus .3, berechtigtes Interesse, oder eben Brauchtumsflege fällt, vermag ich nicht zu sagen


Inch Allah,
das weiß niemand.
Meine Vermutung- die Jungs wollten pünktlich Feierabend machen.

Gruß
Excalibur

PS: Dein wenig wertschätzender Tonfall gegenüber den "ausführenden Organen" - sprich den Polizisten- ist hier nicht zielführend.
 
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