Pro Tech CQC7

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Marble

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Hallo,

ich würde mir gern das Pro Tech CQC7 zulegen.


Hast Du Dich über die aktuelle Gesetzgebung zu Messern informiert?

JA aber genau da habe ich einen Knick im Kopf.

Ich würde gern wissen ob ich dieses Messer legal tragen darf.

Vor 2008 ist es aufjedenfall im gesetzlichen Rahmen aber jetzt?

Ich würde doch denken das es sich als Einhandmesser bezeichen läßt, und somit nicht erlaubt bzw. unter das Trageverbot fällt.
Oder Besitzt es keine Aretierrung? Das konnte ich nicht herauslesen .

Oder wird der Gesetzttext anders bewertet?

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
 
Hi,

das Messer verriegelt, d.h. Du musst das Knöpfchen drücken um die Klinge wieder einklappen zu können. Aufgrund der Klingenlänge ist der Besitz in D legal. Das Führen leider nicht.


Gruß,
Mark
 
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Ich würde doch denken das es sich als Einhandmesser bezeichen läßt,

Ich würde das Ding als Springmesser bezeichnen...... die haben im WaffG sogar eine eigene "Abteilung".

Das hier ist allerdings die Kauf- und nicht die Rechtsberatung.

Zum Thema Springmesser und Führverbot empfehle ich die Lektüre des Unterforums Politik und Recht.

Hier dann zu und mizgl

Gruß
chamenos
 
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