Probleme bei der Einreise nach Deutschland?

arcadian

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Ich bin seit einigen Jahren im Ausland unterwegs und habe von der Änderung des WaffG nur durch Zufall erfahren.
Einer meiner ständigen Reisebegleiter ist mein überaus nützliches und robustes Eickhorn Beast (neben meinem Gerber 600). Als Einhandmesser fällt es nun unter $42 des WaffG.

Hierzu stellen sich mir nun folgende Fragen:
1. Muss ich mit Problemen bei der Einreise (Flugzeug) nach Deutschland rechnen?
2. Kann mir der Zoll bei einer routinemäßigenÜberprüfung meines Gepäcks mein Messer abnehmen?
3. Ist es geschickter, das/die Messer vorher per Post nach Hause zu senden?

Jedwede Ratschläge und Hinweise werden dankbar angenommen
 
Pack Dein Messer in den Koffer und gut ists.
Falls der Zoll Dich ziehen sollte und Du den Koffer öffnen sollst sag ihm das ein Messer drin liegt und er den Koffer gerne selber selber öffnen darf, das ist besser für seine Eigensicherung und besser für Dich weil er dann das Messer führt und nicht Du.

Damit ist dem Gesetz eigentlich genüge getan, ein Messer in einem verschlossenen Koffer transportierst Du nur und führst es nicht.

Wenn du hundert prozentig sicher sein willst verpacke das Messer einfach zusätzlich in Papier ein und verklebe es, so das man nicht schnell ran kommt.
Wenn Du tausend prozentig sicher sein willst schließ es in einer extra Tasche ein, also in ein Behältnis das mit einem Schloss versehen ist welches abgeschlossen ist.

Gruß
El
 
1. Muss ich mit Problemen bei der Einreise (Flugzeug) nach Deutschland rechnen?

Prinzipiell nein, da das Messer ja nicht verboten ist.
Nur wenn du es bei dir "führst" ohne ein "berechtigtes Interesse", verstößt du ja gegen den §42a

2. Kann mir der Zoll bei einer routinemäßigenÜberprüfung meines Gepäcks mein Messer abnehmen?
MMn nein, du führst das messer ja nicht, sofern dein Koffer verschlossen ist. Wenn er das ist, dann nein oder zumindest nicht wegen des WaffG.

3. Ist es geschickter, das/die Messer vorher per Post nach Hause zu senden?
Nein, wenn du es danach in DE benutzt, hast du ja das alte Problem, also: Wenn dein Koffer verschlossen ist (also mit Schloss), du das Messer also nich führst, sollte dir nichts passieren.

Selbstverständlich, ist das keine Rechtsberatung, die verbindlich ist, aber meine hoffentlich fundierte Interpretation des WaffG §42a.
 
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