aus dem aktuellen MESSER MAGAZIN:
Neue Verbote geplant
Die Landesinnenministerien planen ein möglichst weitreichende Messer-Verbote für den öffentlichen Raum. Nicht nur Waffen, sondern ganz normale Gebrauchsmesser sind betroffen. Mit nebenstehendem Musterbrief können Sie bei den Innenministern protestieren.
Auf der letzten Innenministerkonferenz im Juni wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter anderem Vorbereitungen für ein weitgehendes Messerverbot im öffentlichen Raum treffen soll. Hintergrund ist eine gestiegene Kriminalitätsrate.
Nach aktuellem rechtlichen Stand ermöglicht § 42 WaffG die Landesregierungen !durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann.“ Da dies in der Regel durch landeseigene Polizeigesetze ergänzt wird, sind durch diese Waffenverbotszonen aber nicht nur „Hieb- und Stoßwaffen“ im Sinne des Gesetzes, sondern auch „Messer aller Art, auch Taschenmesser“, sowie andere Gegenstände (zum Beispiel Schraubendreher, Tierabwehrsprays...) betroffen.
Voraussetzung für die Einrichtung einer Waffenverbotszone ist bislang noch, dass an diesem Ort „wiederholt Straftaten unter Waffeneinsatz“ oder ähnliche Delikte begangen wurden und auch künftig damit zu rechnen ist. Das reicht den Innenministerien nun nicht mehr aus, sie wollen eine deutliche Ausweitung.
Die Arbeitsgruppe soll „Empfehlungen für Verbotszonen unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten erarbeiten“. NRW-Innenminister Herbert Reul strebt ein möglichst weitgehendes Messer-Trageverbot an: „Da, wo man es kann, sollte man das Mitführen von Messern verbieten.“ Noch viel deutlicher und radikaler wird Hessen unter der Federfpührung von Innenminister Peter Beuth (CDU). Hessen will erreichen, dass „bundesweit ein generelles Waffenverbot rund um Kindergärten, Schulen, Bahnhöfen und bestimmten öffentlichen Einrichtungen“ erlassen wird.
Für die Pläne von Hessen und NRW muss das Waffenrecht bundesweit verschärft werden, hier sind also nicht nur die Lanndesinnenminister, sondern auch der Bundesinnenminister, sowie der Innenausschuss des Bundestages eingebunden. Die nächste Innministerkonferenz findet im Frühjahr statt. Bis dahin ist es wichtig, möglichst viel Lobbyarbeit zu leisten!
Als Hilfestellung haben wir nebenstehenden Musterbrief erarbeitet. Schreiben Sie möglichst oft und fleißig. Schreiben Sie
• Ihrem Landesinnenminister
• dem Bundesinnenminister
• den Mitgliedern des Bundestagsinnenausschusses
• und Ihren Bundestagsabgeordneten
Wenn Sie darüber hinaus noch Energie haben, schreiben Sie Ihren Landtags-Abgeordneten und den Parteien – auf Bundes-, Landes- und Kommunal-Ebene.
Hier gilt das altbekannte Motto: Viel hilft viel!
und hier der Link zum Protestbrief: https://wieland-verlag.com/sites/default/files/waffenverbotszonen.pdf
Neue Verbote geplant
Die Landesinnenministerien planen ein möglichst weitreichende Messer-Verbote für den öffentlichen Raum. Nicht nur Waffen, sondern ganz normale Gebrauchsmesser sind betroffen. Mit nebenstehendem Musterbrief können Sie bei den Innenministern protestieren.
Auf der letzten Innenministerkonferenz im Juni wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter anderem Vorbereitungen für ein weitgehendes Messerverbot im öffentlichen Raum treffen soll. Hintergrund ist eine gestiegene Kriminalitätsrate.
Nach aktuellem rechtlichen Stand ermöglicht § 42 WaffG die Landesregierungen !durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann.“ Da dies in der Regel durch landeseigene Polizeigesetze ergänzt wird, sind durch diese Waffenverbotszonen aber nicht nur „Hieb- und Stoßwaffen“ im Sinne des Gesetzes, sondern auch „Messer aller Art, auch Taschenmesser“, sowie andere Gegenstände (zum Beispiel Schraubendreher, Tierabwehrsprays...) betroffen.
Voraussetzung für die Einrichtung einer Waffenverbotszone ist bislang noch, dass an diesem Ort „wiederholt Straftaten unter Waffeneinsatz“ oder ähnliche Delikte begangen wurden und auch künftig damit zu rechnen ist. Das reicht den Innenministerien nun nicht mehr aus, sie wollen eine deutliche Ausweitung.
Die Arbeitsgruppe soll „Empfehlungen für Verbotszonen unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten erarbeiten“. NRW-Innenminister Herbert Reul strebt ein möglichst weitgehendes Messer-Trageverbot an: „Da, wo man es kann, sollte man das Mitführen von Messern verbieten.“ Noch viel deutlicher und radikaler wird Hessen unter der Federfpührung von Innenminister Peter Beuth (CDU). Hessen will erreichen, dass „bundesweit ein generelles Waffenverbot rund um Kindergärten, Schulen, Bahnhöfen und bestimmten öffentlichen Einrichtungen“ erlassen wird.
Für die Pläne von Hessen und NRW muss das Waffenrecht bundesweit verschärft werden, hier sind also nicht nur die Lanndesinnenminister, sondern auch der Bundesinnenminister, sowie der Innenausschuss des Bundestages eingebunden. Die nächste Innministerkonferenz findet im Frühjahr statt. Bis dahin ist es wichtig, möglichst viel Lobbyarbeit zu leisten!
Als Hilfestellung haben wir nebenstehenden Musterbrief erarbeitet. Schreiben Sie möglichst oft und fleißig. Schreiben Sie
• Ihrem Landesinnenminister
• dem Bundesinnenminister
• den Mitgliedern des Bundestagsinnenausschusses
• und Ihren Bundestagsabgeordneten
Wenn Sie darüber hinaus noch Energie haben, schreiben Sie Ihren Landtags-Abgeordneten und den Parteien – auf Bundes-, Landes- und Kommunal-Ebene.
Hier gilt das altbekannte Motto: Viel hilft viel!
und hier der Link zum Protestbrief: https://wieland-verlag.com/sites/default/files/waffenverbotszonen.pdf