Puma White Hunter II gegen das Waffengesetz ?

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marc

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Hi Zusammen,

habe versucht über das Bunte Auktionshaus ein neues Puma White Hunter II Jagdmesser zu verkaufen.... folgende Begründung wurde genannt:

ZITAT Anfang:
Es ist verboten, Waffen und Waffenzubehoer bei **** anzubieten. Darunter fallen unter anderem alle gemaess Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz verbotene Waffen.

Das Verbot Waffen und -zubehoer bei **** anzubieten, gilt unabhaengig davon, ob diese Artikel im normalen Geschaeftsverkehr frei verkaeuflich sind oder nur gegen Altersnachweis/Vorlage einer behoerdlichen Erlaubnis abgegeben werden duerfen.

Insbesondere ist das Anbieten von folgenden Artikeln nicht erlaubt:

- alle zweiseitig scharf geschliffenen Messer (z.B. Dolche, Degen oder Hirschfaenger)
- Bajonette
- Stiefelmesser
- Schwerter oder Dolche
- Butterfly-Messer
- Kampfmesser
- Wurfsterne und Wurfmesser
- jegliche Art von Messern, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit als Waffe einzuordnen sind oder die den Eindruck erwecken, sie seien geeignet, einen Menschen zu bedrohen oder zu verletzen

ZITAT ENDE:

Jetzt verstehe ich gar nix mehr....
 
AW: Puma White Hunter II gegen das Waffengesetzt ?

Die Admins dort sind sehr willkürlich. Das ist bekannt.

Kannst du machen nix, musst du gucken zu.

-Walter
 
AW: Puma White Hunter II gegen das Waffengesetzt ?

is klar das ich da nix machen kann... wollte nur wissen ob die "Herrschaften" evtl. richtig oder falsch liegen, denn ich für meine Teil war und bin mir sicher, dass das Messerchen nicht gegen das Gesetz verstößt.
 
AW: Puma White Hunter II gegen das Waffengesetzt ?

- jegliche Art von Messern, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit als Waffe einzuordnen sind oder die den Eindruck erwecken, sie seien geeignet, einen Menschen zu bedrohen oder zu verletzen

Jetzt verstehe ich gar nix mehr....

Hallo.

Steht doch ganz deutlich da.
Wenn die in der Bucht einen schlechten Tag haben, oder jemand, der Dich nicht leiden kann, oder selber ein White Hunter verkaufen möchte, Deine Auktion meldet, wird sie gesperrt und Du bekommst diese nette Mail nebst einer Abmahnung.

Da kannst Du dann **** 51 Mails und 38 Briefe schicken und wirst gar nix erreichen.(Ich bin sogar mal zu **** hingefahren, weil mir das so richtig auf den Senkel ging. Selten so schnell wieder zur Tür hinausgeleitet worden:mad:)

Werd Fördermitglied und verkauf das Messer hier:super:


Gruß

chamenos
 
AW: Puma White Hunter II gegen das Waffengesetzt ?

..ging mir mit einem Puma Automesser auch schon mal so.
Komischerweise wurde ich mit meiner Auktion rausgeschmissen und zur gleichen Zeit standen noch 3 weitere Whitehunter/Automesser zur Auktion.

Ein Schelm, wer sich dabei böses denkt!

Habe auf meine Anfrage, ob die Firma speziell was gegen mein Gebot hätte oder warum einige andere Messer mit noch größeren Klingen online sein eine ziemliche Abfuhr bekommen. Eine halbe Stunde später war unter diesen Suchbegriffen kein einziges der Angebote mehr zu finden....:haemisch:

Seit dem verkaufe ich soetwas nur noch bei der Firma mit dem elektrischen Gewehr ;)
 
AW: Puma White Hunter II gegen das Waffengesetzt ?

das hatte ich auch vor ;)

LG

Marc
 
AW: Puma White Hunter II gegen das Waffengesetzt ?

Moin,
...ich für meine Teil war und bin mir sicher, dass das Messerchen nicht gegen das Gesetz verstößt.
Stimmt schon, das tut es nicht.
Aber:
...Das Verbot Waffen und -zubehoer bei **** anzubieten, gilt unabhaengig davon, ob diese Artikel im normalen Geschaeftsverkehr frei verkaeuflich sind oder nur gegen Altersnachweis/Vorlage einer behoerdlichen Erlaubnis abgegeben werden duerfen....

...Insbesondere ist das Anbieten von folgenden Artikeln nicht erlaubt:
- alle zweiseitig scharf geschliffenen Messer (z.B. Dolche, Degen oder Hirschfaenger)
- Bajonette
- Stiefelmesser
- Schwerter oder Dolche
- Butterfly-Messer
- Kampfmesser
- Wurfsterne und Wurfmesser
- jegliche Art von Messern, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit als Waffe einzuordnen sind oder die den Eindruck erwecken, sie seien geeignet, einen Menschen zu bedrohen oder zu verletzen[/I]
ZITAT ENDE:...
Wenn die obigen Begriffe in der Artikelbeschreibung und im Titel vermieden werden, sollte es kein Problem geben. Dieses einschneidige Messer von Nieto wurde mir auch gelöscht, hatte es u.a. als Stiefelmesser bezeichnet. Einige Zeit später mit demselben Text (bis auf besagtes Wort) wieder eingestellt und keinen hat´s interessiert.
:glgl:
 
AW: Puma White Hunter II gegen das Waffengesetzt ?

eßay hat auf der eigenen Plattform das Hausrecht, das sollte man einfach akzeptieren. Schließlich hat wohl jeder bei der Anmeldung, den Nutzungsbedingungen zugestimmt. Vermutlich haben die schlicht keine Lust sich bei jedem einzelnen Messer, Gedanken über die gesetzlichen Vorschriften machen zu müssen.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eßay extra Mitarbeiter bezahlt um Messer-Auktionen zu überwachen, so etwas kostet Geld und mindert zusätzlich die Provisionen. M.E. hat da die Konkurrenz oder selbsternannte Sheriffs ein Auge drauf.
 
AW: Puma White Hunter II gegen das Waffengesetzt ?

- jegliche Art von Messern, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit als Waffe einzuordnen sind oder die den Eindruck erwecken, sie seien geeignet, einen Menschen zu bedrohen oder zu verletzen

...ja genau... Aber die Civilians von Spyderco, die da laufend angeboten werden, sind natürlich reine Pfadfindermesser :D.

Egal, es lohnt nicht, sich über ****'s Gebahren aufzuregen. Für den Handel mit guten Messern nutzt man dann eben andere Quellen.

Gruß
Hawkbill
 
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