Rechtliche Einstufung von halbautomatischen Einhandmessern ??

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TACGLO

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Inzwischen sind Einhandmesser erhältlich deren Öffnung durch eine Feder unterstützt wird. Also optisch ganz normal ein Einhandmesser, dessen Klinge mit dem Daumen geöffnet wird, aber dieser Mechanismus wird noch zusätzlich durch eine Feder unterstützt.

Abhängig von der Stärke der Feder, lässt sich ein solches Messer genauso schnell Öffnen wie ein Seitenspringmesser.

Ein Seitenspringmesser darf laut WaffG nur an volljährige Personen verkauft werden.

Wie sieht dies bei diesen halbautomatischen Einhandmessern aus ? Sollte man diese ebenfalls unter die Kategorie Seitenspringmesser einordnen ? :confused:

Ich freue mich auf Eure Meinungen. :super:
 
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