smallmagnum
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Grüß Gott alle miteinander.
Haben wir irgendeine Chanche, in Erfahrung zu bringen, wie die Rechtslage bei Beschlagnahme eines Einhandmessers ist?
Mir geht es nämlich nicht in den Kopf, dass ein Messer wegen einer Ordnungswidrigkeit einbehalten und sogar vernichtet werden darf.
Ist denn kein Jurist unter uns, der hier im Rahmen der IMSW mal freiwillige Arbeit leistet?
Haben wir irgendeine Chanche, in Erfahrung zu bringen, wie die Rechtslage bei Beschlagnahme eines Einhandmessers ist?
Mir geht es nämlich nicht in den Kopf, dass ein Messer wegen einer Ordnungswidrigkeit einbehalten und sogar vernichtet werden darf.
Ist denn kein Jurist unter uns, der hier im Rahmen der IMSW mal freiwillige Arbeit leistet?