"Rescue" Troodon

Naked Snake

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Hallo Leute! :)
The Big M bringt eine neue Troodon version raus! Mit Rescue Klinge!:hehe:
OTFs sind ja in God old Germany verboten! :mad:
fällt das Rescue Troodon auch darunter? oder wird es als Tool und nicht als Messer eingestuft????
 
Jep glaub auch das die nicht Legal sind!
Wer ja auch zu schön gewesen! :(
Und zum Benutzen taucht sowie so nur das Hubertus weils so schön einfach gefertigt ist!
Das Troodon sollte zu meinen Anderen Rescues und sonstigen Messern in die Vitrine!
Denn als EDC hat man halt eh ein Manuelles Amphi oder ein Strider! :D
 
eickhorn rm1 ist ein fallmesser und als rettungswerkzeug legal, begruendung es ist kein messer, sondern ein werkzeug.
 
eickhorn rm1 ist ein fallmesser und als rettungswerkzeug legal, begruendung es ist kein messer, sondern ein werkzeug.
Das ist richtig, dazu gibt es einen entsprechenden Feststellungsbescheid des BKA, siehe Anhang. Nur leider bezieht dieser sich auf Springmesser mit seitlich öffnender Klinge und auf Fallmesser.
Für Messer abweichender Bauart heißt es eindeutig, dass eine erneute Begutachtung und Einstufung erforderlich ist.
Wenn es mittlerweile nicht einen solchen Bescheid auch für OTF-Springer gibt, dann heißt das wohl, dass diese auch mit Rettungsklinge verboten sind. :mad:

Gruß
 
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Da nun aber auch OTFs mit 4cm-Klinge vom BKA nicht als Waffen und verbotene Gegenstände eingestuft wurden, sehe ich hier Hoffnung.



Edit: Wen es interessiert, hier kann man das Rescue Troodon sehen, wenn man ganz runter scrollt.
 
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Wenn es mittlerweile nicht einen solchen Bescheid auch für OTF-Springer gibt, dann heißt das wohl, dass diese auch mit Rettungsklinge verboten sind.

Das es keinen Bescheid gibt, heißt lediglich, daß bis dato niemend einen entsprechenden Antrag gestellt bzw. keine Behörde oder Gericht eines zur Begutachtung vorgelegt hat. Da das BKA bei seinen Beurteilungen eigentlich sehr stringent ist, besteht da wohl einige Hoffnung ...
 
Schon klar, hab ich was anderes geschrieben? ;)
Nur, bis jetzt gibt es keine Begutachtung für diesen Messertyp, der an sich unter das Verbot fällt. Und solange mache ich mich strafbar, wenn ich ein solches Messer erwerbe. Ich kann nicht im Voraus argumentieren, dass das BKA ja bisher recht stringent und besonnen geurteilt habe und das betreffende Messer ja auch nur ein Rettungsmesser sei. Sehe ich das falsch? :confused:
 
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