ronin 2

leeroygreen

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einen schönen guten Tag.
Ich habe eine Frage zum Ronin 2 von Spyderco, auf der Seite knivesandtools ist in der Beschreibung des Messers bei der Spalte „42a konform“ ein „nein“ eingetragen, ich führe das Messer eigentlich schon eine ganze Weile mit, weil ich dachte, es wäre 42a konform, die Klinge ist unter 12 cm lang (inklusive des Teils der Klinge, der nicht geschärft ist).
Ich habe ebenfalls keinen BKA Beschluss zu diesem Modell gefunden, ich weiß, wie immer, dass dies hier keine rechtliche Beratung ist aber sollte das Ronin 2 nicht 42a konform sein? Meine einzige Vermutung bestand darin, dass das Messer eventuell als Kampfmesser beworben wird, ich habe das überprüft und keine derartige Beschreibung gefunden, bei Spyderco wäre das auch eher ein seltener Anblick.
Wie gesagt, ich weiß, dass es wie immer eine Grauzone ist und das Gesetz mit Absicht nicht klar formuliert wurde, um möglichst viel Spielraum zu lassen, trotzdem würde mich die Meinung des Forums hierzu interessieren, im Zweifel müsste ich halt auf ein anderes Messer umsteigen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
 
Das Messer wird unmissverständlich als Hieb- und Stichwaffe beworben:
Ronin™ 2 (https://spyderco.com/products/ronin%E2%84%A2-2)

Daher wird es mit aller höchster Wahrscheinlichkeit vom BKA auch als solche bewertet und unterliegt damit dem Führungsverbot von Hieb- und Stichwaffen §42a Abs. 1 Nr 2.

Mir fällt beim Besten Willen nicht ein weshalb das BKA zu einer anderen Auffassung gelangen sollte, der Fall ist IMHO sehr eindeutig.
 
ich… schlampige Recherche meinerseits, diese Beschreibung habe ich irgendeinem Grund nicht gesehen, ich bedanke mich für die schnelle Antwort und schaue mich mal nach einer Alternative um.
besten Dank.
 
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