Sachen gibts...

porcupine

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Jetzt muß ich doch mal was loswerden. Der Dialog wurde mir absolut glaubhaft von der Messerhändllerin meines Vertrauens berichtet.

Kürzlich (!) war ein Amtsrichter in ihrem Messer-Geschäft und wollte sich ein neues Messer zulegen. Typ billig, böse, einhändig, serrated, tactical.
Seine Frau, Staatsanwältin von Beruf, stand daneben. Was er denn mit solch einem Messer wolle?
Er: Das trüge er immer bei sich, auch im Gericht. Er werde ja durchaus schon mal bedroht.
Sie: D U T R Ä G S T W A S ???

Der Kauf wurde infolge höherer Gewalt natürlich ausgesetzt. Die restliche, auf der Strasse fortgeführte Diskussion ist nicht überliefert.

Dazu fällt mir fast nichts mehr ein.
edit: Ich will hier jetzt bitte kein Diskussionsfass aufmachen. Es wird hoffentlich ein einzelfall sein. Nehmt es zur Kenntnis und schüttelt den Kopf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz klar, ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit der Berufsausübung...:D

Cheers,
Marcus
 
na ja, etwas unglaubwürdig schon, da Amtsrichter eine der wenigen Berufsgruppen sind, die die Möglichkeit für einen Waffenschein haben. Warum sollte sich da jemand auf ein Messer einlassen, was ja nicht unbedingt sonderlich gut zur Verteidigung geeignet ist.
 
Also ich glaub das schon.Du kannst dir nicht vorstellen wie oft ich genau das von "Nichtmesserträgern" zu hören bekomme....passt genau in´s Bild wenn es bei "Normalos" um Selbstverteidigung geht.;)
 
Ich nehme zur Kenntnis und schüttle den Kopf. Warum nur will der Gute so ein Messerchen tragen? Unter der Robe lassen sich doch ganz andere Kaliber adäquat verstecken. Ich versteh´ es nicht. :confused: Ist überliefert, was mit seinem alten Messerchen passiert ist?
 
na ja, etwas unglaubwürdig schon, da Amtsrichter eine der wenigen Berufsgruppen sind, die die Möglichkeit für einen Waffenschein haben.

§19 WaffG spricht nicht von Richtern.
Warum sollte das Amt per se zum Führen einer Schusswaffe berechtigen?

Warum sollte sich da jemand auf ein Messer einlassen, was ja nicht unbedingt sonderlich gut zur Verteidigung geeignet ist.

Mei, weil er halt ein Mann ist, auch als Richter. Da hat man halt gerne Spielzeuge dabei.
Worüber ich eher den Kopf schüttle ist, dass er ein *billiges* Messer kaufen wollte. So schlimm sind ja die Besoldungsgruppen von Richtern nicht, das der Mann sich nicht was vernünftiges kaufen könnte.

Welches AG war das? Da sollten wir mal MF Flyer auslegen :steirer:

Pitter
 
Stimmt im §19 Waffg steht nichts von Richtern aber wenn man zwischen den Zeilen liest dann fallen in dieser Berufsgruppe die Begründungen am leichtesten
(zumindest bei den Strafrichtern)
(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,

1.
wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und
2.
dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

Mir zumindest sind einige Richter bekannt die unter der Robe ihre Schusswaffen tragen.
 
Einschlägig ist mMn § 55 WaffG....als "kann" Bestimmung.

Das Amt an sich berechtigt in Verbindung mit entsprechenden Dienstvorschriften zum
Tragen einer Waffe, sowohl im also auch ausserhalb des Dienstes (mit Ausnahmen und
je nach Behörde und Einrichtung unterschieldich).

Ob das bei Richtern grundsätzlich so gesehen wird, ist mir nicht bekannt. Hat aber auch
nichts zu bedeuten. :lach:

Die Episode im Eingangspost (nichts gegen dich porcupine :)) find ich eher amüsant,
als alles andere. Man muss nicht alles so ernst nehmen. Bei einer Gefährdungslage
werden seitens der Justizvollzugsbeamten und des Gerichtspräsidenten im Vorfeld bereits
entsprechende Vorkehrungen getroffen.
 
Gleich zum nächsten Forentreffen einladen und infizieren den Mann.

Sorry.... ich sitze ungern mit Leuten zusammen, die mit meinem Geld bezahlt werden, damit sie über die Einhaltung von "gesellschaftlichen Regeln" wachen/richten, um sich dann selber nicht dran zu halten.

Sowas ist erbärmlich.

Genauso wie Abgeordnete, die ihre Haushaltshilfe schwarz beschäftigen oder Polizisten, die in zweiter Spur halten um sich einen Döner zu holen.

Gruß
chamenos
 
[Leute, die] über die Einhaltung von "gesellschaftlichen Regeln" wachen/richten, um sich dann selber nicht dran zu halten.

Ich unterstelle mal: sehr wahrscheinlich kennt er den entsprechenden Paragraphen gar nicht.
Das zeigt zum einen, was man von solchen Amtsträgern zu halten hat;
zum anderen aber auch, wie "wichtig" dieser Paragraph offenbar ist...
 
Die Episode im Eingangspost (nichts gegen dich porcupine :)) find ich eher amüsant,
als alles andere. Man muss nicht alles so ernst nehmen. Bei einer Gefährdungslage
werden seitens der Justizvollzugsbeamten und des Gerichtspräsidenten im Vorfeld bereits
entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Hallo,

mittlerweile wird jeder Bürger, der am Gericht zu tun hat, genauestens mit einem Metalldetektor durchsucht. Jedes Metallteil wird in Augenschein genommen und alles was eine Klinge hat, egal ob Taschenmesser oder Pfeifenstopfer wird sichergestellt und verwahrt. Man bekommt es jedoch beim Verlassen des Gebäudes wieder zurück.

Richter und Angestellte müssen sich dieser Prozedur allerdings nicht unterziehen, da sie das Gebäude über einen anderen Eingang betreten.

Gruß
Gerhard
 
Sowas ist erbärmlich.

Genauso wie Abgeordnete, die ihre Haushaltshilfe schwarz beschäftigen oder Polizisten, die in zweiter Spur halten um sich einen Döner zu holen.

So etwas kann man tagtäglich vor dem Supermarkt beobachten. Da stehen dann die Polizeiautos, Sanitäter, Handwerker und Notdienste, entweder auf dem Behindertenparkplatz oder belegen gleich zwei oder gar drei Parkplätze gleichzeitig. Aber nicht wegen eines Notfalls, sondern um die Brotzeit zu besorgen.

Gruß
Gerhard
 
Ich unterstelle mal: sehr wahrscheinlich kennt er den entsprechenden Paragraphen gar nicht.
Das zeigt zum einen, was man von solchen Amtsträgern zu halten hat;
zum anderen aber auch, wie "wichtig" dieser Paragraph offenbar ist...
Das vermute ich auch mal, "Waffenrecht" wird während der gesamten juristischen Ausbildung kaum mal erwähnt und die weitaus meisten Juristen bekommen niemals im Leben damit zu tun.
Wenn der gute Richter öfter bedroht wird, macht er vermutlich auch keine Strafsachen, sondern eher Familiensachen ...:mask:
 
Sorry.... ich sitze ungern mit Leuten zusammen, die mit meinem Geld bezahlt werden, damit sie über die Einhaltung von "gesellschaftlichen Regeln" wachen/richten, um sich dann selber nicht dran zu halten.

Sowas ist erbärmlich.

Echt? So gehts, so unterschiedlich sind die Leute.
Ich sitze recht gerne mit Leuten zusammen, die das Opportunitätsprinzip kennen, verstehen und auch anwenden. Das dürfen sie dann natürlich auch für sich.

Was das WaffG angeht - das war ein Amtsrichter. Hat sich schonmal jemand in live angeschaut, wie lang das Bücherregal ist, in dem alle Normen und Kommentare stehen, die ein Amtsrichter wenigstens im Kopf haben müsste? Natürlich kennt das keiner alles auswendig. Ist auch nicht der Job eines Richters. Seine Frau, als Staatsanwältin, hat da schon mehr Chancen, mal ins WaffG reinschauen zu müssen.

Und wenn ich so nen hybschen weiss-blauen Dienstwagen hab, dann stell ich mich halt zum Bradworschdsemmelnholen auch mal auf den Gehweg. Einen Vorteil muss der Job ja haben und wenns nur bequemes Kurzparken ist. Stört mich weniger, als die Muttis, die mit Ihren SUVs ne komplette Seitenstrasse plus Radweg belegen, weils um eins ihre Kinners abholen.

Meine Fresse. Die Welt ist grau.

@polaris, so siehts aus. Das erste Gericht hier, dass Zugangsbeschränkungen und Metalldetektor hatte, war das Familiengericht. Das war das, wo ich mit vier Messern .... :D

Pitter
 
Auch wenn dieses Thema ja geradezu einladet sich mal ordentlich über die Herren auszu..... hat das doch etwas Stammtischniveau und mit Verallgermeinerungen "alla" Falschparker zum Vesperholen wird das auch nicht besser.
Hat für mich etwas mit Schlagzeile der Zeitung mit den 4 Buchstaben zu tun.

Aber egal, wenn es verhindert dass jemand nen Kropf bekommt ;)
 
Hallo,

mittlerweile wird jeder Bürger, der am Gericht zu tun hat, genauestens mit einem Metalldetektor durchsucht. Jedes Metallteil wird in Augenschein genommen und alles was eine Klinge hat, egal ob Taschenmesser oder Pfeifenstopfer wird sichergestellt und verwahrt. Man bekommt es jedoch beim Verlassen des Gebäudes wieder zurück.

Richter und Angestellte müssen sich dieser Prozedur allerdings nicht unterziehen, da sie das Gebäude über einen anderen Eingang betreten.

Gruß
Gerhard

Hallo Gerhard,
stimmt so leider nicht ganz. Der Check beim Betreten eines Gerichtsgebäudes ist nicht einheitlich geregelt; in Rheinland Pfalz wird zum Beispiel nur bei Strafgerichtssachen geprüft. Unsere "normalen" Querelen vor Amts- und Landgericht bleiben da außen vor. Ob nun ein Richter bei der Verhandlung von Zahlungsunwilligen Klienten aktiv bedroht wird kann ich nicht beurteilen:confused:
Gruß
Walter
 
Und wenn ich so nen hybschen weiss-blauen Dienstwagen hab, dann stell ich mich halt zum Bradworschdsemmelnholen auch mal auf den Gehweg. Einen Vorteil muss der Job ja haben und wenns nur bequemes Kurzparken ist. Stört mich weniger, als die Muttis, die mit Ihren SUVs ne komplette Seitenstrasse plus Radweg belegen, weils um eins ihre Kinners abholen.

Ärgerlich wird es aber dann, wenn solche "Gesetzeshüter" vorschriftswidrig auf Behindertenparkplätzen oder gar gleich mehrere Parkplätze gleichzeitig belegen, obwohl ja genügend andere freie Parkplätze vorhanden sind.
Dieses Recht haben die Beamte nur im Notfall oder im Einsatz. Und Brötchenholen gehört mit sicherheit nicht dazu.

Bei solchen Vorbildern braucht sich aber die Polizei über ihr zum Teil negatives Image auch nicht zu wundern.

Gruß
Gerhard
 
Szenario: Die Beamten haben eigentlich grad Mittagspause und haben ihr Auto auf dem nächsten regulär freine Parkplatz einen halben km weit weg vom Dönermann geparkt. Trotzdem habt ihr einen Notfall und wollt, dass die Herrschaften genau jetzt möglichst schnell zu euch kommen. Denkt mal drüber nach.
 
Dieses Recht haben die Beamte nur im Notfall oder im Einsatz. Und Brötchenholen gehört mit sicherheit nicht dazu.

Ich kenne die Vorschriften. Und? An einem Beamten, der rechtswidrig parkt geht die Welt so wenig unter, wie an einem Richter, der ein Einhandmesser führt.
Ich werd doch bald auswandern müssen.
In ein Land in dem die Leute a bisserl lockerer sind und nicht die Eier zwischen den Schenkel einklemmen.
Nach Österreich zum Beispiel.
Oder nach Oberfranken.
Schwere Entscheidung :steirer:

Pitter
 
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