Sammler: Ausnahmegenehmigung?!

TeX

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Hallo Leute,

gibt es für Sammler in Deutschland in irgend einer Weise die Möglichkeit eine (Ausnahme-)Genehmigung zu erhalten, um verbotene Messer wie OTFs oder Springer über 8,5cm Klingenlänge etc. zu kaufen und zu besitzen?

Tks
TeX
 
... aus dem aktuelle WaffG:
§ 40

Verbotene Waffen
[...]
(4) Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
[...]
Vollständiger Text: WaffG

Konkreter Fall: Schlag ins Genick (§40 Abs.4 WaffG) [+ HappyEnd]

Allgemein: Suchfunktion
 
TeX schrieb:
Zu meiner konkreten Frage leider nichts zu finden.

:argw:

Da wäre schon mal ein Thread mit dem vielsagenden Titel Ausnahmegenehmigung.

Allgemein möchte ich dir den Bereich Politik & Recht empfehlen. In mehreren Beiträgen wird dieses Thema angesprochen.

Ein bisschen Arbeit musst Du dir schon machen.

Gruss
Andreas
 
Konkrete Antwort:

Die Möglichkeit besteht, indem du einen Antrag beim BKA stellst (Begründung nicht vergessen)! :ahaa:
 
Vielen Dank erst einmal für die Antworten.

Vielleicht muss ich die Frage nach der Antwort, welche ich mir erhoffe, noch ein wenig konkreter stellen.

Bei Durchsicht dieses Forums bin ich durchaus auf threads bgzl. der ´Ausnahmegenehmigung´ gestossen (der oben genannte bezieht sich m.E. auf einen Altbestand und das Ergebnis des Antrags steht danach noch aus), aber was ich nicht finden konnte ist eine Info wie es ein Sammler geschaft hat, die neuen Einschränkungen durch das WG mit Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für sich ´aufzuheben´ und somit ansonsten verbotene Messer - wie OTFs - zu kaufen und in der eingenen Wohnung (ggf. entsprechend verschlossen) zu lagern.

Dies muss ja wohl auch extrem schwierig sein, da ansonsten etliche Diskussionen in diesem Forum nicht geführt werden müssten, da sich alle ernsthaften Sammler solch eine Genehmigung einholen würden.

Danke
TeX
 
...wie es ein Sammler geschaft hat, die neuen Einschränkungen durch das WG mit Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für sich ´aufzuheben´ und somit ansonsten verbotene Messer - wie OTFs...

Kann es sein, dass Du da irgendwas missverstanden hast ?
Die (der) einzige(n) Sammler, die im Forum etwas als Ausnahme genehmigt bekommen haben (hat), war(en) Besitzer eines WKII-Fallschirmjägermessers mit bereits gekürzter Klinge, aber nicht das, was man normalerweise als "OTF" bezeichnet, und womit unsere österreichischen Nachbarn uns immer wieder gerne mit Superfotos ärgern.

Der Altbesitz ist die Ausnahme, wie HankEr den Gesetzestext zitiert hat, Neuerwerb ist da nicht vorgesehen :rolleyes:

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst auch Ausnahmegenehmigungen bekommen, wenn Du eine Sammlung unterhalten willst. Was eine Sammlung ist, erklärt Dir dann das BKA. Wenn Du eine Sammlung hast, die die Geschichte der Philippinen seit dem 15Jh. abbildet, hast Du eventuell eine Chance, ein paar original Balis besitzen zu dürfen. Wenn Du ne Sammlung "Balis und OTFs von Microtech und Benchmade" aufbauen möchtest, siehts eher schlecht aus, weil der kunst- und kulturgeschichtliche Wert beliebig gegen Null geht.

So ungefähr läuft das. Und ja, das ist sehr schwierig. Sonst wuerde das WaffG auch wenig sinnvoll sein.

Gruesse
Pitter
 
Hello again,

danke für die Info.
Bleibt wohl tatsächlich nur Auswandern oder auf ein gesamteuropäisches Waffenrecht zu hoffen, welches bestehende Beschränkungen vielleicht teilweise wieder zurücknimmt.

TeX
 
Klar, man kann auch auswandern. Ich frag mich immer nur wohin? Schau Dir bitte mal die WaffG in Europa an, besonders hinsichtlich der Messer. Österreich aussen vor, stehen wir in D ja noch super da. Dito USA. Da variiert das Gesetz auch nach Bundesstaat/Stadt, ok. Nur, was hilfst mir, wenn ich mit der .50er rumlaufen darf - das brauche ich nun wirklich nicht - , aber Messer groesser Kartoffelschäler verboten sind.

Gesamteuropäisches Waffenrecht. Da kann man natuerlich lustig spekulieren. Meine Spekulation ist, dass wenn schon, dann die restriktivsten Anordnungen zusammen ein gesamt europäisches Waffenrecht ergeben. s.o, so un-liberal wie hier manche tun, ist es in D nicht. Was wuerdest Du denn in der Schweiz oder in Italien machen?

Gruesse
Pitter
 
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