Schlüsselanhänger und "Pushdagger" [aus: Bekleidungskammer.de]

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Wenn man schon gewerbsmässig mit Messern handelt sollte man zumindest wissen dass es in Deutschland ein Waffenrecht gibt und dass gemäss diesem verschiedene Gegenstände als verbotene Gegenstände klassifiziert sind, was im Klartext bedeutet dass Besitz, Herstellung und Vertieb solcher Gegenstände illegal sind. Speziell so etwas: http://bekleidungskammer.de/cs92fpa-cold-steel-nightshade-fgx-push-blade-p-12816.html

Schau dir mal die letzte Beurteilung an:
http://www.bka.de/profil/faq/waffen...stinger_katzenkopf_heartattack_pushdagger.pdf

Kann also durchaus erlaubt sein.

Claus.
 
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Gut. Könnte erlaubt sein.

Allerdings scheint der Feststellungsbescheid jeglicher Logik zu entbehren. Muss man aber wohl nicht verstehen.
 
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Gut. Könnte erlaubt sein.

Allerdings scheint der Feststellungsbescheid jeglicher Logik zu entbehren. Muss man aber wohl nicht verstehen.

nicht nur "könnte erlaubt sein". IST erlaubt, da die VERBOTSEIGENSCHAFT VERNEINT wird.

der feststellungsbescheid des BKA ist maßgebend und die mehrzahl der deutschen richter wird sich in aller regel dem urteil des BKA, welches sachverständigen-eigenschaft hat, anschließen.
 
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Ist erlaubt wenn es sich um das identische Teil vom gleichen Hersteller handelt.
 
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Hallo Ernst Heinz,

auf Deiner Startseite findet man unter "neue Produkte im Februar" ein Faustmesser. Bist Du sicher, daß das dort hingehört:rolleyes:.

Mir persönlich ist es zwar egal, aber vielleicht hast Du es einfach übersehen.

Grüße

Tolstoi
 
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Hallo Tolstoi

Es handelt sich eigentlich um einen Trainer aus der Nightshade Serie von Cold Steel ... aber eigentlich Klinge aus recht hartem PVC, und schon interessante Frage, ob sowas erlaubt ist oder doch nicht ?

(Tragen eigentlich nicht die Bezeichnung "Messer", schneiden tun die Dinger nicht wirklich ... aber trotzdem so hart, dass Stechen eigentlich problemlos wäre)

Grüsse,
Pb
 
Die beiden "Klingen" wurden dem Bescheid nach doch nur auf ihre Eigenschaft als Faustmesser geprüft. Das scheinen sie nicht zu sein. es sind also keine Verbotenen Faustmesser.
Sie wurden aber (soweit ich das verstehe) nicht auf die Verbotseigenschaft "Schlagring" geprüft, könnten sie damit trotzdem noch die Verboteigenschaft "Schlagring" Erfüllen?! Würde mich an der Stelle interessieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo... Vielen Dank für die vielen Hinweise und Kommentare. Selbstverständlich haben wir den Artikel nur im Sortiment, da das BKA da ganz klare Worte spricht. Ansonsten wäre www.bekleidungskammer.de ein Stein zu meinem finanziellem Grabe wenn ich das nicht beachten würde.

Wir hatten und einige Artikel vom Grosshandel in den Shop importieren lassen und dabei waren auch einige "Faustmesser" und verbotenen Messer von Spyderco und Benchmade mit hereingerutscht... die haben wir aber mittlerweilen alle raus.

Ich danke aber dennoch für die "Mitarbeit" an unserem Shop und der Aufmerksamkeit.
 
Nun, als ich den ersten Beitrag hier verfasst hatte war mir dieser BKA Feststellungsbescheid noch nicht bekannt.

Mittlerweile ist er das und ich habe hier ja schon geäussert dass dieser Bescheid meiner Meinung nach jegliche Logik vermissen lässt. Was mir generell auffällt ist dass in den Feststellungsbescheiden zum Teil keinerlei Begründungen für die getroffene Einstufung angegeben werden.

Im speziellen Fall "Push Dagger" wird der Gegenstand auf einem absolut miserablen Foto dargestellt ohne jegliche weitere Details zu Grösse oder Hersteller. Und obwohl der einzige Bestimmungszweck darin liegt als Stichwaffe gebraucht zu werden entscheidet das BKA mit dem lapidaren Satz "...die Messereigenschaft wird verneint...". Dies stellt meiner Meinung nach keine Begründung dar! Weshalb wird die Messereigenschft verneint? Der Grösse wegen? Des Materials wegen?
Ich bin sicher der Letzte der irgendwelche Gesetztesverschärfungen oder Verbote von irgendwelchen Gegenständen fordert, aber das was das BKA hier veranstaltet erinnert doch eher an Behördenwillkür!
 
vielleicht solltest du deinen " überzogenen " beitrag nochmal überdenken... :ahaa:

Für überzogen halte ich Armins Beitrag keineswegs.
Nicht jeder kennt die aktuellen Feststellungsbescheide.
Auch ich finde es etwas befremdlich und ich sag mal instinktlos, so etwas auf der Startseite eines deutschen Händlers zu sehen.
Das verträgt sich nicht so gut mit der aktuellen Diskussion um Waffenrecht und Messertrageverbote bzw. der Initiative "Messer sind Werkzeuge".

@Bekleidungskammer.de:
Warum verkauft ihr so einen Blödsinn überhaupt?
Soll das nun ein Trainingsgerät für den Kampf mit einer verbotenen Waffe sein oder wofür soll das "gut" sein?:confused:

Grüsse Lothar
 
.... entscheidet das BKA mit dem lapidaren Satz "...die Messereigenschaft wird verneint...". Dies stellt meiner Meinung nach keine Begründung dar! Weshalb wird die Messereigenschft verneint? Der Grösse wegen? Des Materials wegen?
Ich bin sicher der Letzte der irgendwelche Gesetztesverschärfungen oder Verbote von irgendwelchen Gegenständen fordert, aber das was das BKA hier veranstaltet erinnert doch eher an Behördenwillkür!

Hallo.

Nein, ganz im Gegenteil. Das BKA korrigiert schwammige oder "willkürliche" Gesetzestexte/-formulierungen.

Das WaffG erklärt nicht "pushdagger" zu verbotenen Gegenständen sondern Stoßdolche/Faustmesser und das sind nun mal Messer wo die Klinge im rechten Winkel zum Griff steht.

Und nu haben die Herren beim BKA halt festgestellt, dass so ein Plastikdingens eben keine Klinge im herkömmlichen Sinn hat, daher kein Messer ist und somit vom WaffG nicht betroffen ist.

Ob ich sowas in meinem Shop anbieten muss, ist allerdings eine andere Frage.

Gruß

chamenos
 
Nun, als ich den ersten Beitrag hier verfasst hatte war mir dieser BKA Feststellungsbescheid noch nicht bekannt.
Ja... - eigentlich war er ja da, nur ist der fred mit dem link zu den Feststellungsbescheiden etwas aus dem Blick verschwunden, darum habe ich den fred vorhin umbenannt und eben wegen dieses Schlüsselanhängers GE"uppt"
...
entscheidet das BKA mit dem lapidaren Satz "...die Messereigenschaft wird verneint...". Dies stellt meiner Meinung nach keine Begründung dar! Weshalb wird die Messereigenschft verneint? Der Grösse wegen? Des Materials wegen?
...
aber das was das BKA hier veranstaltet erinnert doch eher an Behördenwillkür!

Hallo.

Nein, ganz im Gegenteil. Das BKA korrigiert schwammige oder "willkürliche" Gesetzestexte/-formulierungen.
...
Und nu haben die Herren beim BKA halt festgestellt, dass so ein Plastikdingens eben keine Klinge im herkömmlichen Sinn hat, daher kein Messer ist und somit vom WaffG nicht betroffen ist.
Ich gehe auch eher nicht von Behördenwillkür aus, sondern einfach davon, dass dieses Teil einfach nur aus "Gewohnheit" streng nach den erfragten *äusserlichen* Eigenschaften bewertet wurde, und dass der Sachbearbeiter nicht an solche "Spitzfindigkeiten" wie die Materialfrage gedacht hat - von daher gesehen hat Armin schon recht, dass es trotzdem etwas schwammig bleibt... :hmpf:

Sollte man das BKA evtl. drauf hinweisen, dass in solchen Sonderfällen auch das Material in der Beurteilung gesondert erwähnt wird - und nein, kein vorauseilender Gehorsam, der in solchen Fällen immer wieder gern unterstellt wird, sondern einfach nur ein Hinweis auf weiterhin bestehende Unklarheit - die sind beim BKA normalerweise nicht eingeschnappt, wenn man sie auf sowas hinweist.

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist doch eigentlich ganz einfach:

Keine Klinge = kein Messer/Dolch = kein Verbot.

Sonst müssten auch einige Autoschlüssel verboten werden weil man damit zustoßen kann :irre:


@Lothar:
Entscheidest Du jetzt wer welchen Blödsinn verkaufen darf?
Wie definierst Du denn Blödsinn ...
in Bezug auf :
*Messer
*Autos
*Motorräder
*Schokolade
*Kleidung
* .....
* ...........

.....

@Bekleidungskammer.de:
Warum verkauft ihr so einen Blödsinn überhaupt?
Soll das nun ein Trainingsgerät für den Kampf mit einer verbotenen Waffe sein oder wofür soll das "gut" sein?:confused:

Grüsse Lothar
 
@Lothar:
Entscheidest Du jetzt wer welchen Blödsinn verkaufen darf?
Nein, ich hab hier weder etwas zu entscheiden (das hat das LKA bereits getan), noch will und kann ich irgendetwas verbieten.
Das hier: "Soll das nun ein Trainingsgerät für den Kampf mit einer verbotenen Waffe sein oder wofür soll das "gut" sein?" war eine ernstgemeinte Frage.
Ist es nun ein Trainingsgerät für den Kampf mit einer in Deutschland verbotenen Waffe oder ein Brieföffner oder was immer?
Hey, die Frage ist doch legitim oder? Wir wissen jetzt alle es ist keine Waffe. Ein Messer auch nicht, da keine Klinge. Also als was ist es von seiner Bestimmung her gedacht?
 
Das Ding ist definitiv nicht dazu gedacht, um Leute verletzen, niemals. Im Cold Steel Video wird glaubhaft gezeigt, damit pickt man man viele Kartonlagen auf, oder macht Löcher in Holz oder Papprohr mit viel Wumms. Als Waffe ist das also echt nicht anzusehen, und es ist sinnvoll im Alltag:irre:

Nur weil es nicht VERBOTEN ist, es bleibt eine Waffe. Alles andere ist Augenauswischerei.

lg Woz
 
Wir wissen jetzt alle es ist keine Waffe. ....... Also als was ist es von seiner Bestimmung her gedacht?

Guten Abend.

Hat nie einer behauptet, dass es keine Waffe ist, oder nicht als solche gedacht ist.
Es ging darum, dass es kein verbotener Gegenstand ist. Bitte sorgfältig lesen.

Das Ding ist eine "Art" Stoßdolch aus Spezialplastik. Ein Metalldetektor dürfte auf so was nicht anspringen. Es ist federleicht, kalorienarm und schneidet nicht.
Und daher sagt das BKA: schneidet nicht, also kein Messer, also kein Faustmesser, also legal.

Ich finde diese gesamte Plastiklinie von CS (und was es da noch so an Herstellern gibt) höchst unappetitlich.

Gruß

chamenos
 
Was ich jetzt nicht verstehe ist immernoch: Warum ist für die beiden unteren (Pushdager und Heart Attack) nicht gleich auch die Verbotseigenschaft "Schlagring" geprüft worden?
Die ist doch meiner Ansicht nach dei den beide mindestens genauso erfüllt wie bei den oberen beiden, oder?!
 
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