Haegar1959
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Hallo zusammen!
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass in einer Hobby-Schmiede ein maschineller Hammer absolut nicht drin, weil grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Heute fand ich jedoch auf meinem Blog einen Kommentar, in dem einer behauptete, dass jede Schmiede nach 4.BImSchV http://http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_1985/index.html genehmigungspflichtig sei.
Deswegen habe ich mir das Ding und insbesondere seinen Anhang, in dem die genehmigungspflichtigen Anlagen aufgeführt sind, einmal angesehen. Dabei habe ich nicht nur festgestellt, dass Schmieden dort gar nicht aufgeführt sind, sondern auch, dass in Spalte 2 (vereinfachtes Verfahren) Hämmer mit einer Schlagenergie von 1..50 kJ aufgeführt sind und in Spalte 1 solche über 50 kJ.
Das bedeutet ja wohl, dass man Hämmer mit einer Schlagenergie von weniger als 1 kJ ohne Genehmigung aufstellen darf, oddr?
Jetzt meine eigentliche Frage: Wieviel kann man mit 1 kJ Schlagenergie anfangen bzw. in welchen Dimensionen würde sich ein solcher Hammer bewegen? Mir ist ja schon klar, dass das die Energie ist, die zuschlägt, wenn 100 kg aus 1 m Höhe fallen, aber ich konnte eigentlich bei Feder und Lufthämmern nirgends Angaben über die Schlagenergie finden.
Eigentlich müsste man bei Federhämmern die Schlagenergie ja auch aus der Leistungsaufnahme, dem Wirkungsgrad von Motor und Antrieb sowie der Drehzahl respektive Schlagfrequenz errechnen können.
Hier wurden ja auch bereits einige Hämmer vorgestellt. Inwieweit kann man die ohne Genehmigung aufstellen und wie haltet ihr das andernfalls damit, soweit ihr das nicht gewerblich sondern als Hobby macht?
Ich kann mir z.B. kaum vorstellen, dass der Minifederhammer von shortbrush eine Genehmigung nach BImSchV benötigt. Andererseits scheint er aber durchaus bei kleineren Schmiedestücken etwas zu bringen, daher juckt es mich bereits in den Fingern, auch so etwas zu bauen.
Also was ist machbar? Inwieweit kann man unter der Genehmigungspflicht durchschlüpfen?
Gespannt auf die Antworten und mit herzlichen Grüßen
Volker aka Haegar aka Fokko
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass in einer Hobby-Schmiede ein maschineller Hammer absolut nicht drin, weil grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Heute fand ich jedoch auf meinem Blog einen Kommentar, in dem einer behauptete, dass jede Schmiede nach 4.BImSchV http://http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_1985/index.html genehmigungspflichtig sei.
Deswegen habe ich mir das Ding und insbesondere seinen Anhang, in dem die genehmigungspflichtigen Anlagen aufgeführt sind, einmal angesehen. Dabei habe ich nicht nur festgestellt, dass Schmieden dort gar nicht aufgeführt sind, sondern auch, dass in Spalte 2 (vereinfachtes Verfahren) Hämmer mit einer Schlagenergie von 1..50 kJ aufgeführt sind und in Spalte 1 solche über 50 kJ.
Das bedeutet ja wohl, dass man Hämmer mit einer Schlagenergie von weniger als 1 kJ ohne Genehmigung aufstellen darf, oddr?
Jetzt meine eigentliche Frage: Wieviel kann man mit 1 kJ Schlagenergie anfangen bzw. in welchen Dimensionen würde sich ein solcher Hammer bewegen? Mir ist ja schon klar, dass das die Energie ist, die zuschlägt, wenn 100 kg aus 1 m Höhe fallen, aber ich konnte eigentlich bei Feder und Lufthämmern nirgends Angaben über die Schlagenergie finden.
Eigentlich müsste man bei Federhämmern die Schlagenergie ja auch aus der Leistungsaufnahme, dem Wirkungsgrad von Motor und Antrieb sowie der Drehzahl respektive Schlagfrequenz errechnen können.
Hier wurden ja auch bereits einige Hämmer vorgestellt. Inwieweit kann man die ohne Genehmigung aufstellen und wie haltet ihr das andernfalls damit, soweit ihr das nicht gewerblich sondern als Hobby macht?
Ich kann mir z.B. kaum vorstellen, dass der Minifederhammer von shortbrush eine Genehmigung nach BImSchV benötigt. Andererseits scheint er aber durchaus bei kleineren Schmiedestücken etwas zu bringen, daher juckt es mich bereits in den Fingern, auch so etwas zu bauen.
Also was ist machbar? Inwieweit kann man unter der Genehmigungspflicht durchschlüpfen?
Gespannt auf die Antworten und mit herzlichen Grüßen
Volker aka Haegar aka Fokko