Schmiede - Federhammer - Genehmigung?

Haegar1959

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Hallo zusammen!

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass in einer Hobby-Schmiede ein maschineller Hammer absolut nicht drin, weil grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Heute fand ich jedoch auf meinem Blog einen Kommentar, in dem einer behauptete, dass jede Schmiede nach 4.BImSchV http://http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_1985/index.html genehmigungspflichtig sei.

Deswegen habe ich mir das Ding und insbesondere seinen Anhang, in dem die genehmigungspflichtigen Anlagen aufgeführt sind, einmal angesehen. Dabei habe ich nicht nur festgestellt, dass Schmieden dort gar nicht aufgeführt sind, sondern auch, dass in Spalte 2 (vereinfachtes Verfahren) Hämmer mit einer Schlagenergie von 1..50 kJ aufgeführt sind und in Spalte 1 solche über 50 kJ.

Das bedeutet ja wohl, dass man Hämmer mit einer Schlagenergie von weniger als 1 kJ ohne Genehmigung aufstellen darf, oddr?

Jetzt meine eigentliche Frage: Wieviel kann man mit 1 kJ Schlagenergie anfangen bzw. in welchen Dimensionen würde sich ein solcher Hammer bewegen? Mir ist ja schon klar, dass das die Energie ist, die zuschlägt, wenn 100 kg aus 1 m Höhe fallen, aber ich konnte eigentlich bei Feder und Lufthämmern nirgends Angaben über die Schlagenergie finden.

Eigentlich müsste man bei Federhämmern die Schlagenergie ja auch aus der Leistungsaufnahme, dem Wirkungsgrad von Motor und Antrieb sowie der Drehzahl respektive Schlagfrequenz errechnen können.

Hier wurden ja auch bereits einige Hämmer vorgestellt. Inwieweit kann man die ohne Genehmigung aufstellen und wie haltet ihr das andernfalls damit, soweit ihr das nicht gewerblich sondern als Hobby macht?

Ich kann mir z.B. kaum vorstellen, dass der Minifederhammer von shortbrush eine Genehmigung nach BImSchV benötigt. Andererseits scheint er aber durchaus bei kleineren Schmiedestücken etwas zu bringen, daher juckt es mich bereits in den Fingern, auch so etwas zu bauen.

Also was ist machbar? Inwieweit kann man unter der Genehmigungspflicht durchschlüpfen?

Gespannt auf die Antworten und mit herzlichen Grüßen

Volker aka Haegar aka Fokko
 
Frag doch einfach mal nen Fachmann , das wäre dann der örtliche Schmied :steirer:
Der hat das schon alles durchgemacht und kennt bestimmt die meisten zuständigen Sachbearbeiter.

Der örtliche Schornsteinfeger ist evtl auch ein kompetenter Ratgeber, besonders wenn es zusätzlich noch um Brandschutz und Versicherungsfragen geht.
 
....Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass in einer Hobby-Schmiede ein maschineller Hammer absolut nicht drin ist, weil grundsätzlich genehmigungspflichtig......Also was ist machbar?.....
Nach meinen kürzlich gemachten Erfahrungen werden die Bedingungen lokal nach weitgehend eigenem Ermessen ausgelegt. Die BImSch-Bestimmungen scheinen recht unübersichtlich zu sein.

Die Infos, die ich bekommen habe, waren so, dass innerhalb eines Wohngebiets gar keine Chance auf Genehmigung besteht (wenn man danach fragt; sollte jemand allerdings ein Privatgrundstück mit ausreichend großem Parkgelände haben, dann ist das wiederum unkritisch). Im Mischgebiet ist ein Betrieb außerhalb der Ruhezeiten möglich, falls kein Nachbar Einspruch einlegt. Nachbarn können allerdings nur Einspruch einlegen, wenn das Gerät im Probelauf seine Geräuschentwicklung demonstriert hat.

Der Beamte hat ernsthaft gemeint, ich möge mir doch ruhig mal so ein Gerät hinstellen und ausprobieren, man werde dann amtlicherseits eine Geräuschmessung machen und wegen des Bodenschalls die Nachbarn befragen. Sollte sich das Gerät als zu laut erweisen, müsse mir dann allerdings der Betrieb untersagt werden. Großzügigerweise darf der Hammer aber stehen bleiben......wohl als Deko.

Die Schmiedeesse mit entsprechendem Schornsteinanschluss ist Sache des lokalen Schornsteinfegers; meist ist das nicht so problematisch, wenn der Kaminaustritt über den Dächern der Nachbarhäuser liegt. Wenn der Kaminkehrer etwas davon versteht, wird er auf entsprechenden Schornsteinquerschnitt achten, wenn nicht, muss man das selbst machen.

Viel Erfolg!

Gruß

sanjuro
 
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