Sind „feststellbare Messer/Cutter“ neuerdings in den meisten Berufen verboten?

uuups

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Sind „feststellbare Messer/Cutter“ neuerdings in den meisten Berufen verboten?
Hintergrund ist die Aussage einer Personalverleihfirma bei der es einen Unfall gegeben hat (nicht in unserem Haus.)
Zu meinem Erschrecken habe ich dann bei der BG auch noch das gefunden... Kartonmesser
Das kann doch nicht war sein, wir arbeiten mit Winkelschleifern, Vorschlaghämmern, Schneidbrennern und Gabelstaplern und sollen jetzt keine "normalen" Cuttermesser mehr verwenden dürfen?
Es kann sich dabei ja nur um eine Art "UVV" handeln, ist die dann auch für die BG Metall und Holz bindend?

Wie ist euer Kenntnisstand und hatte diesbezüglich schon mal jemand Probleme damit bei der BG?
 
Soweit mir bekannt muss der Arbeitgeber - für bestimmte Berufe - auch Messer zur Verfügung stellen.
Da wird dann aber immer peinlich genau drauf geachtet, dass das Ding ja nicht als Waffe einsetzbar ist.
Wohl weniger aus Angst um die Mitarbeiter, mehr wegen Ärger mit der Versicherung und Schadensersatzforderungen.
 
Hallo,

@uuups

dass die Geschichte für “die meisten Berufe “ gilt würde ich nicht so verstehen.
Die von Dir verlinkte Seite gehört ja die Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribation-in der Branche werden mit Messern wohl vor allem Kartons geöffnet;).

Eine Übertragung der Vorschrift (ist das überhaupt eine oder eher ein Vorschlag?!)
auf die BG Metall und Holz oder andere BGs macht wohl wenig Sinn, da ja hier mit Messern eher andere Tätigkeiten als Kartons öffnen durchgeführt werden und für was anderes taugen die beschriebenen Teile nicht....

Natürlich ist es hinreichend albern sich über sowas nen Kopf zu machen, aber so sind se die BGs...
Irgendwer hat vermutlich mal die Kosten addiert die jährlich entstanden sind weil sich wer in denn Finger geschnitten hat und danach krank gefeiert hat...
Da muss man dann ja irgendwie reagieren;)...

@loud music
sorry, ich versteh nicht was Du uns sagen möchtest

Grüße
 
Es kann sich dabei ja nur um eine Art "UVV" handeln, ist die dann auch für die BG Metall und Holz bindend?

Warum kann es sich bei einem Artikel in einer Arbeitsschutzzeitung in dem nicht auf eine UVV verwiesen wird "nur um eine UVV" handeln?

Und nur mal so zur Info eine UVV sieht so aus: http://pr-o.info/bc/uvv/1/inhalt.htm


IMHO ist das nichts weiter als ein Info Blatt des Arbeitsschutzes .... "Sponsored by Spezielmesser Herstellern".
Bei der ungeheuren Menge von 3000 Arbeitsunfällen mit sage und schreibe mehr als drei Krankheitstagen, wird es vermutlich auch noch lange so bleiben. (Wegeunfälle gibt es mehr als 200.000 im Jahr, Arbeitsunfälle mit Todesfolge mehr als 500)

Sprich 3000 klingt ja erst mal ganz schlimm und für den einzelnen mag es ein Schicksalsschlag sein, die Gesellschaftliche Relevanz ist aber wohl eher gering.

Gruß
El
 
@Ninja Turtle:

Danke für den Hinweis, ich versuche es einfacher auszudrücken. Meiner Ansicht nach kommt all dieses WEIL:
wenn der Arbeitgeber dir was gibt das geeignet ist einen anderen zu schädigen, könnte der Anwalt des Geschädigten
nicht nur dich, sondern auch den Arbietgeber (als "Verursacher durch fahlässige Überlassung") durch den Wolf drehen.
ERGO kriegste nur Minimesser, Plastikbesteck und Wattebäuschchen, damit der Arbeitgeber dieses Risiko ausschalten kann.
 
@ El Dirko und NinjaTurtle:
Danke euch für eure Einschätzungen und Klarstellungen. :super:
Aber nachdem wir letztens eine GuB-Analyse für das "Schneeschieben" erstellen durften frag ich mich langsam,
ob man die Mitarbeiter überhaupt noch alleine aufs Klo gehenlassen darf :irre: ;) ...

@ Loud Music:
??? Bei uns werden die Messer nur als Werkzeug überlassen und auch eingesetzt
und das Gefährdungspotential durch einen Gabelstapler ist deutlich größer.

Wir sind hier zum Glück (noch) nicht in Amerika, da müsstest man dann eine "WARNING" auf das Messer drucken:
"Messer könnte schneiden und stechen, nicht in Lebewesen stecken, das könnte zu ernsthaft verletzt führen." :hehe:
 
... frag ich mich langsam,
ob man die Mitarbeiter überhaupt noch alleine aufs Klo gehenlassen darf :irre: ;) ...

Jup kannst Du ruhigen Gewissens tun, weil die MA auf dem Klo etwas privatem nachgehen und daher dort auch nicht seitens des Arbeitgebers versichert sind.

und nein das ist KEIN Scherz, ich kenne jemanden der im Sanitärbereich eine Tür an den Kopf geknallt bekommen hat und mit eben jener Begründung nichts vom Versicherungsträger bekommen hat. Mußte also dessen KK zahlen.

Gruß
Dirk
 
Zu meinem Erschrecken habe ich dann bei der BG auch noch das gefunden... Kartonmesser
Das kann doch nicht war sein, wir arbeiten mit Winkelschleifern, Vorschlaghämmern, Schneidbrennern und Gabelstaplern und sollen jetzt keine "normalen" Cuttermesser mehr verwenden dürfen?

Interessanterweise sind auf dem Link keinerlei Hinweise auf Schnittverletzungen durch Kartonagen, Plastikbändern oder Papier, sowie auf Verletzungen durch rostige Heftklammern zu finden. Solche Verletzungen dürften weitaus häufiger vorkommen, als reine Schnittverletzungen durch Kartonmesser. Wobei die üblichen Kartonmesser mit Abbrechklingen ein sehr hohes Verletzungspotential haben. Diese haben in der Regel eine sehr schwache Arretierung und bei stärkerer Belastung brechen diese Klingen leicht ab, um dann mit der frischen Klinge ins Fleisch zu schneiden.

Gruß
Gerhard
 
Interessanterweise sind auf dem Link keinerlei Hinweise auf Schnittverletzungen durch Kartonagen, Plastikbändern oder Papier, sowie auf Verletzungen durch rostige Heftklammern zu finden. Solche Verletzungen dürften weitaus häufiger vorkommen, ...

Die können den BGs haftungsmäßig auch meist ziemlich egal sein, da es dabei sich nicht um vom Arbeitgeber gestelltes Werkzeug handelt. Für allgemeine Verletzungen durch "Werkstoffe" wird je nach Beruf und Konstellation entweder sowieso gehaftet oder sowieso nicht, unabhängig davon ob das gestellte Werkzeug mangelhaft war.
 
Die können den BGs haftungsmäßig auch meist ziemlich egal sein, da es dabei sich nicht um vom Arbeitgeber gestelltes Werkzeug handelt. Für allgemeine Verletzungen durch "Werkstoffe" wird je nach Beruf und Konstellation entweder sowieso gehaftet oder sowieso nicht, unabhängig davon ob das gestellte Werkzeug mangelhaft war.
Bei uns wird immer die Gefährdung und Belastung am Arbeitsplatz betrachtet.
Ob die Gefahr von der Maschine, vom Werkzeug, von den Mitarbeitern ( ;) ) von der Verpackung oder vom Werkstück ausgeht ist dabei egal. :D

Die Frage ist nur, ob das zu Verfügung gestellte/verwendete Werkzeug geeignet und sicher ist... und dem Artikel könnte man ev. entnehmen das Cutter als generell unsicher gelten.

(wenn man 3 Meldepflichtige Unfälle durch Papierschnitte im Jahr hat wird sich die BG auch was einfallen lassen - unabhängig davon das sich natürlich die Prämie erhöht.) :irre:
 
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